Re(2): Eigentumswohnung - Privatkauf - Fragen
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Re(2): Eigentumswohnung - Privatkauf - Fragen
25.04.2011, 16:22:44
danke für die schnelle antwort.

Das heißt, du machst ein Geschäft "Privat an Privat" und lässt dir vom Verkäufer dessen Version eines Kaufvertrags zur Unterschrift vorlegen...




An einen Notar eures gemeinsamen Vertrauens und der soll den KV errichten
aufgrund eurer Angaben. Zuvor macht man sich eine Pauschale aus. Bei einem
bekannten und einer ETW um 170.000 Euro waren das Ende 2009 pauschal 500
Euro+USt zuzüglich Drittkosten (Eintragungsgebühren usw).

Um den Notar kommst du ohnehin nicht herum, da auch die Eintragun und
Abwicklung beim Grundbuchsgericht erforderlich ist.


im moment habe ich keinen notar "meines vertrauens".
deshalb die frage, wo ich den KV prüfen lassen kann.


Ohne dass ich es verkomplizieren will: Ein Wohnrecht wird üblicherweise im
Grundbuch eingetragen. Wenn du ihm die Wohnung überlässt, nachdem sie bereits
im Grundbuch auf dich eingetragen ist, dann handelt es sich um einen
(unbefristeten) Mietvertrag mit allen negativen Nebenwirkungen für dich als
Vermieter. Braucht bloß etwas in die Quere kommen beim Verkäufer und er
plötzlich dringenden Wohnbedarf haben, weil zB er seine Nachfolgewohnung nicht
bekommt oder diese nicht bewohnbar ist. Dann kann es dir passieren, dass du
selber keine Wohnung mehr hast und den anderen erst hinausklagen musst aus
deiner neu gekauften Wohnung.


ich verstehe die problematik.
ist das ganze aber nich durch den passus abgedeckt, dass er das wohnrecht bis "ausgemachten termin" hat?
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