Re: Eigentumswohnung - Privatkauf - Fragen
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Re: Eigentumswohnung - Privatkauf - Fragen
25.04.2011, 16:10:40
will ich den kaufvertrag vor unterzeichnung prüfen lassen - eh kloa

Das heißt, du machst ein Geschäft "Privat an Privat" und lässt dir vom Verkäufer dessen Version eines Kaufvertrags zur Unterschrift vorlegen...

wo wende ich mich da am besten hin?

An einen Notar eures gemeinsamen Vertrauens und der soll den KV errichten aufgrund eurer Angaben. Zuvor macht man sich eine Pauschale aus. Bei einem bekannten und einer ETW um 170.000 Euro waren das Ende 2009 pauschal 500 Euro+USt zuzüglich Drittkosten (Eintragungsgebühren usw).

Um den Notar kommst du ohnehin nicht herum, da auch die Eintragun und Abwicklung beim Grundbuchsgericht erforderlich ist.

da der verkäufer 1) erst in ein paar monaten ausziehen kann und 2) er bereits
einen teilbetrag vorab bar

War im Fall meines Bekannten auch so.

.) verkäufer erhält wohnrecht bis ausgemachten termin

Ohne dass ich es verkomplizieren will: Ein Wohnrecht wird üblicherweise im Grundbuch eingetragen. Wenn du ihm die Wohnung überlässt, nachdem sie bereits im Grundbuch auf dich eingetragen ist, dann handelt es sich um einen (unbefristeten) Mietvertrag mit allen negativen Nebenwirkungen für dich als Vermieter. Braucht bloß etwas in die Quere kommen beim Verkäufer und er plötzlich dringenden Wohnbedarf haben, weil zB er seine Nachfolgewohnung nicht bekommt oder diese nicht bewohnbar ist. Dann kann es dir passieren, dass du selber keine Wohnung mehr hast und den anderen erst hinausklagen musst aus deiner neu gekauften Wohnung.

ist das so legitim/sicher für mich?

Nein. Siehe oben (nur als Denkansatz, es gibt noch andere Gefahren).

weiters bin ich für generelle hinweise dankbar, die dieses thema betreffen

Unbedingt professionell abwickeln lassen und keine privaten Konstruktionen auf Treu und Glauben. Beim Geld hört sich bekanntlich die Freundschaft auf, umso mehr bei einem Fremden, der dir um sehr viel Geld eien Wohnung verkauft.

WB.

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