Re: Eigentumswohnung - Privatkauf - Fragen
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.  Re: Eigentumswohnung - Privatkauf - Fragen  (fps am 25.04.2011, 20:23:17)
..  Re(2): Eigentumswohnung - Privatkauf - Fragen  (j. am 26.04.2011, 14:31:26)
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.  Re: Eigentumswohnung - Privatkauf - Fragen  (DarthG am 26.04.2011, 00:08:27)
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Re: Eigentumswohnung - Privatkauf - Fragen
26.04.2011, 06:29:12
„ich möchte von privat eine eigentumswohnung kaufen - das ganze läuft ueber einen treuhänder, der vom verkäufer vorgeschlagen wurde.“
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Falsch: Wenn du der Käufer bist, muss der Treuhänder nicht vom Verkäufer sondern von dir vorgeschlagen werden. Nehmen wir an, dass der Verkäufer die Mafia als Treuhänderin vorschlägt. Was machst du?


Teilbetrag im Voraus:
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Wenn der im Voraus verlangte Teilbetrag nicht zu hoch ist, sehe ich kein Problem. Wichtig ist, dass der Verkäufer keinen Cent vor der Übergabe der Wohnung erhält. Er kann dir das Objekt rein formal übergeben und du kannst mit ihm ein Prekarium abschließen. Das hat mit dem Kaufvertrag nichts zu tun und auch wenn der Kaufvertrag, aus welchem Grund immer, nicht schnell einverleibt wird, kannst du das Objekt räumen lassen.

Jede andere Variante (es gibt einigen davon) ist gefährlich und für dich unsicher.


.) überweisung des gesamten betrages auf das treuhandkonto
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Richtig und üblich, wenn der Treuhänder nicht die Frau des Verkäufers ist.


.) eintragung meines namens ins grundbuch
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Richtig, der Verkäufer wird wohl nicht dagegen einwenden können, weil der Treuhänder ist verpflichtet, nach Erfüllung der Kaufbedingungen, die Eintragung ins Grundbuch zu veranlassen.


.) verkäufer bekommt den teilbetrag vom treuhandkonto ausbezahlt
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Auch ok


.) verkäufer erhält wohnrecht bis ausgemachten termin
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Falsch. Das ist nicht notwendig. Du brauchst ihm kein solches Recht geben. Wenn es nur darum geht, dass er noch ein paar Monate in der Wohnung bleibt, reicht es für ihn ein Prekarium völlig aus, oder gar eine Räumungsvereinbarung beim Amtstag beim Gericht. Es kostet nur eine kleine Gebühr und dafür braucht ihr keinen Anwalt.


.) schlüsselübergabe bei ausgemachten termin
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Falsch. Der Schlüssel muss er dir vorher geben. Er kann als eine Art Untermieter die Wohnung verwenden. Du hast einen Schlüssel, er hat den anderen. Er ist dein Untermieter.


„.) restzahlung an verkäufer vom treuhandkonto bei eben diesem termin“
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Falsch: Die Restzahlung muss nicht beim Ausziehen, sondern nach erfolgter Einverleibung ins Grundbuch. Sonst zieht er nie mehr aus und verzicht auf die Restzahlung, was hast du davon? Wenn du einmal als Eigentümer eingetragen bist, wird wohl in deinem Interesse liegen, dass der Preis auch vollständig bezahlt wird. Ohne Zahlung wird eine Tür offen bleiben und wenn er dir die Wohnung nicht zurückgibt, wird er das Eigentumsverhältnis in Frage stellen können (ob er dadurch Erfolg haben kann, hängt vom Kaufvertrag ab, ab Mist kann er viel mehr bauen, wenn der Preis nicht bezahlt wurde).

Jedenfalls empfehle ich dir einen Rechtsanwalt mit dem Kaufvertrag (auch als Treuhänder) zu befassen. Natürlich, Notare sind auch dafür bestens geeignet. Du hast den Vorteil, dass der Anwalt dich zugleich vertritt, weil der Auftrag von dir erteilt wird. Nebenkosten ist Verhandlungssache, die du vorher abklären kannst. Nicht zu vermeiden und nicht zu verhandeln sind 1,1 % vom Kaufpreis für die Einverleibung und 3,5 % beim Finanzamt, sowie ein paar Brösel für Beglaubigungen. Alles andere ist beweglich.



  
26.04.2011, 15:23 Uhr - Editiert von GREIFVÖGEL, alte Version: hier
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...  Re(3): Eigentumswohnung - Privatkauf - Fragen  (fps am 27.04.2011, 00:13:52)
.  Re: Eigentumswohnung - Privatkauf - Fragen  (teleth am 26.04.2011, 17:13:13)
 

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