nur 6 monaten garantie bei Birg und Vobis
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Re: nur 6 monaten garantie bei Birg und Vobis
14.05.2002, 18:20:44
Es geht um eine 3com 3c905C netzwerk karte. Beim besuch im SCN wurde gesagt das sie es einschicken konnen aber die transport kosten fur mich sind. Dan habe ich ein mail geschrieben;

Mail -> Birg/Vobis
vor etwas weniger als 11 monaten hab ich in ihrem filiaal im SCS eine 3C905B und 3C905C gekauft. Jetzt ist bei der 3C905C karte die busche von der karte getrennt weil er nur uber SMD lotung festgehalten worden ist ohne zusatzliche kabel entlastung. In ihrem filiaal im SCN (naher zu meinem wohnsitz) will man keine garantie anbieten und muss ich die transport kosten (who auch hin) zahlen. Fur eine produkt was lebenslange garantie bietet und innerhalb von einem jahr kaput geht durch ein konstruktionsfehler, ist das fur mich nicht akzeptabel.

Antwort von Birg/Vobis
Ja die Transportkosten zum Hersteller müssen sie leider übernehmen !

Mail -> Birg/Vobix
Dan habe ich zum letzten mal etwas bei ihnen gekauft.
Ich hab mittlerweile bei andere firmen nachgefragt und da gibt es 1 jahr garantie ohne transport kosten.

Antwort von Birg/Vobis
Ja bei uns sind es die ersten 6 Monate und der rest ist Herstellergarantie !
Aber da die Karte mechanisch beschädigt ist kommt es am Hersteller drauf an ob es auf Garantie geht !


Dagegen zum beispiel bei Ditech:
Grundsätzlich geben wird die Garantie der Hersteller an unsere Kunden weiter. Diese betragen je nach Produktgruppe zwischen 1 und 3 Jahren.


Wykat


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...............
Re(15): Nochmals Gewährleistung ist nicht gleich Garantie
15.05.2002, 14:00:12
TATSACHE IST: wenn du ab dem 1.1.2002 ware egal bei welcher Firma beziehst dann gilt für den fall das die ware defekt ist folgendes:

1) Gewährleistung beträgt in Summe 2 Jahre.
2) Garanite des Herstellers ist unterschiedlich, bei 3-Com = für OEM Ware 6 Monate und bei Retail Produkten Lebenslang!!
3) Birg gibt nur!! bei seinen eigenen Produkten Garantie, also bei den Komplettsystemen, da gibts 1 Jahr Garantie!! Für all im System verabeiteten Produkte gelten dann wieder verschiedene Herstellergarantieansprüche. Bsp: Asus MOBO hat 3 Jahre..usw....
das würde heissen innerhalb des 1ten Jahres gibts nen Austausch egal was defekt ist. Danach werden die Artikel zum Hersteller geschickt, sofern noch GARANTIE darauf ist und du nicht beweissen kannst das Fehler schon beim kauf bestanden ist.
4) Gewährleistungsanspruch hast du 2 Jahre, innerhalb der ersten 6 Monate, wird die Ware ausgetauscht, danach also die restlichen 1 1/2 Jahre gibt es weiters GWL. Allerdings musst du dem Händler nachweisen können, daß dein gekauftes Gerät, schon beim Kauf defekt war. Wenn du das, was allerdings recht schwer ist, beweisen kannst, dann wird dir auch nach einem Jahr und 364/365 Tagen der Artikel ausgetauscht. Wenn du es nicht beweisen kannst, wird dir der Händler die Ware wenn noch Garantie sein sollte, zum Hersteller schicken um es austauschen zu lassen.

In deinem Fall gilst also folgendes: wenn du OEM Ware ( is jetzt bei 3 com so- nicht bei allen Fimen )  gekauft hast dann, wird dir Birg innerhalb der ersten 6 Monate die Ware austauschen. Sollten die 6 Monate verstrichen sein dann gibts die Möglichkeit das du der Fa. Birg beweist das die Karte schon beim Kauf defekt war, dann bekommst du sie ausgetauscht. Sollte das nicht der Fall sein, hast du Pech gehabt.
Hast du ein Retail Produkt gekauft gilt eigentlich das gleiche wie oben, nur das du Lebenslange Hersteller Garantie hast, und du deine Karte sollten alle Stricke reissen zum Hersteller schicken lassen kannst und sie ausgetauscht bekommst.

hoff das war halbwegs verständlich!! ?-)

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Gewährleistung ist NICHT Garantie!
15.05.2002, 10:53:23
Man sollte das nicht verwechseln und bevor man seine unnötigen geistigen Ergüsse in diversen Foren postet die Gesetzeslage auch nach 1.1.2002 kennen und nicht mit irgendwelchen Paragraphen und EU-Rechten herumwerfen....

Tatsache ist, daß sich an der Garantie NICHTS geändert hat. Diese wird nach wie vor vom Hersteller festgelegt und ist im Großen und Ganzen freiwillig d.h. der Hersteller haftet in dem angegebenen Zeitraum für Mängel die IM BETRIEB auftreten.
Die Gewährleistung deckt nur Mängel ab, welche vor oder beim Kauf schon da waren wie z.B. mechanische Defekte, keine elektrische Funktion bei der 1. Inbetriebnahme usw.. Lediglich der Zeitraum, indem ein solcher Gewährleistungsanspruch geltend gemacht werden kann wurde auf 24 Monate verlängert.

Vielleicht wird's des den VT-Mitarbeitern eh recht sein, wenn sie sich mit solchen Kunden nicht mehr herumschlagen müssen...

Und zu den 6 Monaten Austauschgarantie bei Vobitech:
Auch das ist freiwillig d.h. der Händler müßte die defekte Ware nicht sofort austauschen, sondern könnte die HW auch zum Hersteller einschicken und die damit verbundene Wartezeit an den Kunden weitergeben.  Das dies natürlich nicht über die gesamte Garantielaufzeit eines Herstellers machbar ist (man nehmen nur Lifetime oder 6 Jahre einzelner Hersteller) ergibt sich aus den RMA-Kosten einer Firma die im Falle von Vobitech dann außerhalb den 6 Monaten in Form einer Pauschale an den Kunden weitergegeben werden.

Für die Zukunft:
Zuerst nachdenken und dann posten bzw. nicht überreagieren, aber vielleicht ist das System der freien Marktwirtschaft in Österreich und der damit verbundene Preiskampf für manche ausländische Kunden nicht so leicht verständlich...   ?-)


meint,
maniac





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Re: Gewährleistung ist NICHT Garantie!
15.05.2002, 12:36:28
tja, deinen ersten absatz unterstütze ich vollinhaltlich, bitte dich jedoch auch dich selbst an die von dir aufgestellten maximen zu halten (ich versuch' es auch soweit es mir mögl. ist ;-)).

an der "garantie" hat sich sehr sehr wohl etwas verändert (da mit den diversesten garantie"leistungen" auch viel schindluder getrieben wurde (wird))! früher also unreglementiert, wurde nun eine verbraucherschutzbestimmung eingeführt.
Jedenfalls kann eine garantieerklärung sowohl vom hersteller als auch vom "händler" abgegeben werden. neu(?) daran ist dass die garantie jedenfalls ein plus für den verbraucher bedeuten muss. dies ist bei einer herstellergarantie fast immer der fall, ein händler muss sich da schon ein bisserl mehr anstrengen um seine gewährleistungspflichten zu "übertrumpfen".

ad gewährleistung: es hat sich ein bissl mehr verändert als bloss eine verlängerung der frist von 6 Monaten auf 2 Jahre. zB muss der händler sehr wohl die ware austauschen (sofern vom übernehmer gewünscht). Ausnahmen: es ist unmögl. oder würde einen unverhältnismäßig hohen aufwand verursachen (soweit zur "terrorie", in der praxis wird's da öfters schwierigkeiten geben ;-)).

jedenfalls ist es sowieso ein wenig müßig darüber zu diskutieren, da in gegenständlichem fall das neue gewährleistungsrecht anscheinend sowieso nicht zur anwendung kommt :-)

vielleicht bin ich nicht ganz deinen Anforderungen vom letzten satz, 1. halbsatz gerecht geworden, ein bissl bemüht hätt' ich mich (sofern man meine etwas legere ausdrucksweise verzeiht) jedenfalls *fg*

mfg,
ari

PS: manche veraltete bestimmungen in AGB's geistern halt noch herum. wenn man will kann man ihnen (im ernstfall (!!)) zB via VKI auf die Finger klopfen |-D
beim aufrechten vertrag gibt's aber nat. auch mittelchen und wege ;-)

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