Re: Gewährleistung ist NICHT Garantie!
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.  Gewährleistung ist NICHT Garantie!  (maniac am 15.05.2002, 10:53:23)
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Re: Gewährleistung ist NICHT Garantie!
15.05.2002, 12:36:28
tja, deinen ersten absatz unterstütze ich vollinhaltlich, bitte dich jedoch auch dich selbst an die von dir aufgestellten maximen zu halten (ich versuch' es auch soweit es mir mögl. ist ;-)).

an der "garantie" hat sich sehr sehr wohl etwas verändert (da mit den diversesten garantie"leistungen" auch viel schindluder getrieben wurde (wird))! früher also unreglementiert, wurde nun eine verbraucherschutzbestimmung eingeführt.
Jedenfalls kann eine garantieerklärung sowohl vom hersteller als auch vom "händler" abgegeben werden. neu(?) daran ist dass die garantie jedenfalls ein plus für den verbraucher bedeuten muss. dies ist bei einer herstellergarantie fast immer der fall, ein händler muss sich da schon ein bisserl mehr anstrengen um seine gewährleistungspflichten zu "übertrumpfen".

ad gewährleistung: es hat sich ein bissl mehr verändert als bloss eine verlängerung der frist von 6 Monaten auf 2 Jahre. zB muss der händler sehr wohl die ware austauschen (sofern vom übernehmer gewünscht). Ausnahmen: es ist unmögl. oder würde einen unverhältnismäßig hohen aufwand verursachen (soweit zur "terrorie", in der praxis wird's da öfters schwierigkeiten geben ;-)).

jedenfalls ist es sowieso ein wenig müßig darüber zu diskutieren, da in gegenständlichem fall das neue gewährleistungsrecht anscheinend sowieso nicht zur anwendung kommt :-)

vielleicht bin ich nicht ganz deinen Anforderungen vom letzten satz, 1. halbsatz gerecht geworden, ein bissl bemüht hätt' ich mich (sofern man meine etwas legere ausdrucksweise verzeiht) jedenfalls *fg*

mfg,
ari

PS: manche veraltete bestimmungen in AGB's geistern halt noch herum. wenn man will kann man ihnen (im ernstfall (!!)) zB via VKI auf die Finger klopfen |-D
beim aufrechten vertrag gibt's aber nat. auch mittelchen und wege ;-)

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