Wohnungsrückgabe
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Wohnungsrückgabe
28.07.2011, 11:01:29
Liebe Geizhals Community,

nachdem die Wohnungsübersiedlung einigermaßen problemlos über die Bühne gegangen ist, brauen sich jetzt die nächsten Gewitterwolken zusammen. Und zwar geht es um das leidige Thema ob die Wohnung im frisch ausgemalten Zustand übergeben werden muss.

Folgendes zur Ausgangsituation:

Ich habe den (auf 3 Jahre) befristeten Mietvertrag mit einer Privatstiftung vertreten durch eine große Hausverwaltung(HV) abgeschlossen. Das Gebäude ist relativ neu (Baubewilligung nach 8.5.1945) und ich befinde mich im Teilanwendungsbereich des MRG und es befindet sich im Mietvertrag(wurde bei Mietvertragserrichtung von der HV vorgelegt) unter "§12 Beendigung des Mietverhältnisses" folgender Satz:

"Darüber hinaus sind bei Beendigung des Mietverhältnisses die Mieträume fachmännisch deckend weiß durch einen hierfür befugten Gewerbebetrieb neu auszumalen"

Soweit so gut,.....


Auf meinen Einwand, gegenüber der Sachbearbeiterin der HV, dass ich nicht gedenke die Wohnung nach 2 Jahren(Mietvertrag wurde/wird vorzeitig aufgelöst) ausgemalt wurde diese laut und meinte ich solle mich doch gefälligst anständig informieren und das die Sache zu 100% zu ihren Gunsten ausjudiziert sei und das mir das Neuausmalen auf jeden Fall von der Kaution abgezogen werden würde.

Nachdem ich vor diesem Gespräch mit der HV mich schon bei der Mietrechtsabteilung von der Arbeiterkammer informiert habe teilte ich ihr mit, dass ich eine andere Meinung zu diesem Thema habe voraufhin das Gespräch von ihrer Seite noch eine Spur lauter wurde.

Nachdem es mir widerstrebt nach 2Jahren und stinknormaler Abnützung die Wohnung im neuausgemalten Zustand und den damit verbunden Kosten zu übergeben habe ich mich(schon vor dem Gespräch mit der HV) mal schlau gemacht und auch bei der Mietrechtsabteilung der Arbeitkammer angerufen, woraufhin der Herr meinte:"Es kommt drauf an!" Aber es sei auf keinen Fall so (ich hab nach dem HV-Gespräch nochmal mit der Mietrechtsabteilung telefoniert), dass die Sache 100% ausjudiziert sei, sondern der OGH auch im Teilanwendungsbereich des MRG und wenn es sich um einen privatern Vermieter handelt, gewisse Ausnahmen zu diesen Ausmalverpflichtungen zulässt, insbesondere dann wenn man einen überwiegend großen Nutzen aus der Wohnung gezogen hat(dieser sei zB ein besonders niedriger Mietzins, was in meinem Fall definitiv nicht der Fall war).

Sodala, nun zu meinen Fragen ;-)

War jemand von euch schon in einer ähnlichen Situation(also "privater" Vermieter, Teilanwendungsbereich des MRG, Ausmalklausal im vorformulierten Mietvertrag) und wie ist die ganze Sache ausgegangen (Schlichtungsstelle-Bezirksgericht- usw).
Wie sollte man sich am günstigsten bei der Rückgabe der Wohnung verhalten(eigenes Übergabeprotokoll, eigene Fotos[sind sowohl im eingerichteten als auch im leeren Zustand genügend vorhanden], das Übergabeprotokoll der HV nicht unterschreiben wenn drinnen stehen sollte die Wände sind verschmutzt?)
Was gibt es sonst noch für generelle Tipps bei der Rückgabe der Wohnung wenn sich schon ankündigt das es mit der Hausverwaltung zu Streiterein kommen wird(Rechtsschutzversicherung ist vorhanden :) )

Ich hoffe ich habe im Sachverhalt nichts vergessen, bei Fragen einfach raus damit und sonst freue ich mich schon auf eure Hilfe, Tipps und Antworten.



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Re(2): Wohnungsrückgabe
29.07.2011, 20:02:39
Der Gesetzgeber hat aber auch zu berücksichtigen, dass es beim Abschluss von Veträgen meist ein gewisses Machtgefälle gibt zwischen Vermieter und Mieter. Daher gibt es, obwohl wir in Ö ja die Inhaltsfreiheit bei Verträgen haben, durchaus Schutzmechanismen welche hier den schwächeren Vertragspartner (in dem Fall der Mieter) schützen. Es geht einfach darum, dass der normale Mieter kein Jurist ist und daher die Feinheiten der Vertragsbestimmungen nicht so einordnen kann. Das ist ja prinzipiell kein Problem, dennoch ist ein Vertrag bindend, auch wenn man sich nicht über die Rechtsfolgen voll klar ist. ABER: Wenn es ein solches Machtgefälle gibt, denn so ein Mietvertrag wurde ja von Rechtsgelehrten erstellt, dann muss der Gesetzgeber da meiner Meinung auch einfach schützend eingreifen, damit der Mieter nicht übervorteilt wird.
Das Gleiche hast du ja auch bei den AGB zwischen Unternehmer und Konsumenten. Da hast du eben auch genau so einen Hintergedanken beim Schutz der Konsumenten.

Ich weiß nicht auf welcher Rechtsgrundlage der OGH die "Ausmalklausel" für ungültig erklärt hat, aber wenn ein Vertragsinhalt gegen das geltende Recht verstösst, dann ist er eben nun mal nichtig und es obliegt hier BEIDEN Vertragspartnern so eine Klausel nicht in den Vertrag mit aufzunehmen.
Ich muss als Vertragspartner nicht für einen Vertragsinhalt grade stehen, der rechtlich ungültig ist. Das hat nichts mit "weinend zur Mama laufen" zu tun sondern es gehört für mich unbedingt zu den Mitteln der Rechtstaatlichkeit dass man sich gegen ungesetzliche Verträge bzw. Bestimmungen darin auch wehren darf.

lg
Cereal

Willst du den Charakter eines Menschen kennen, gib ihm Macht.
(Abraham Lincoln)

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Re: Wohnungsrückgabe
28.07.2011, 20:54:42
Hi,

als wir voriges Mal umgezogen sind, bekamen wir von der HV ein Schreiben, in welchem sie uns anbieten, die Wohnung durch eine ihnen nahe stehende Firma ausmalen zu lassen. Kostenpunkt: knapp unter der Kaution. Oh was für ein Wunder. Aus dem Schreiben war die Erwartungshaltung der HV KLAR herauszulesen: die Wohnung hat fachmännisch ausgemalen zu sein. Das stand zwar nicht explizit so drinnen, es war aber unmissverständlich.

Angerufen und gefragt wieso sie uns dieses "Angebot" geschickt haben, da wir eigentlich nicht verpflichtet sind, die Wohnung bei der Übergabe fachmännisch ausmalen zu lassen, machte die Dame am Telefon sofort einen Rückzieher: "aber natürlich nicht, ist doch nur ein Missverständnis, das war nur ein Angebot unsererseits, falls sie es denn WOLLEN". Ja, klar. Ich will das, unbedingt. %-)

Wir haben die Löcher zugespachtelt und die gröbsten Verunreinigungen übermalt, 50 Euro im Pfusch. Bei der Übergabe bekamen wir dann ein "wirklich schön, wie Sie die Wohnung hergerichtet haben, danke!" (natürlich von einer anderen Dame als jener, die es versucht hat, uns mit diesem Schreiben über den Tisch zu ziehen.

Was im Vertrag *genau* gestanden ist, weiss ich leider nicht mehr; es war aber schon die Rede davon, dass die Wohnung "im gleichen Zustand sein muss, wie am Anfang des Mietverhältnisses". Wie wir dann später erfahren haben, heißt das NUR, dass die Wände wieder komplett neu gestrichen werden müssen, WENN man sie z.B. rot / grün / gelb / wie auch immer angemalt hat. Sonst nichts.

Also nur nicht einschüchtern lassen. :-) Und mit der Dame, die am Telefon laut wurde, am Besten gar nicht mehr reden, sondern ihren Vorgesetzten / ihre Vorgesetzte verlangen.

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Re: Wohnungsrückgabe
30.07.2011, 21:27:44
Das ist ein gefährliches Spiel, leider.

Grundsätzlich wird die HV darauf pochen, was im Vertrag steht.
Die OGH-Entscheidungen, die hier die letzten Jahre die Runde machten, haben das nicht in letzter Konsequenz entschieden, zumal hier teils Vollanwendung und teils Teilanwendung behandelt wurde usw usf.

Grundsätzlich würde ich da - unabhängig vom vertraglichen Käse - auf folgendes achten:

was steht im Übergabeprotokoll? Hast du die Wohnung tatsächlich frisch ausgemalen übernommen?

Kleinere Abnutzungen muss die HV fressen;
wenn sie dir trotz einer ansich sauberen Wand wegen 2, 3 Nägel oder kleiner Rammel die Kaution klauen und die Hütte neu malen lassen (würden sie in der Praxis vermutlich nicht  machen...), musst du rechtliche Schritte einleiten.

Das is immer der Jammer mit der Kaution. Die HV sitzt auf dem Geld und als Mieter stehst du blöd da. %-)

Wenn die Wände in gutem Zustand sind, dürfte nichts passieren.

Problem is: das hängt extrem vom Verwalter ab bzw. von der Linie, die die Eigentümer vorgeben.
Da gibt es von "leger locker" bis hin zu quasi-radikal alles im Portfolio, je nach HV und BEarbeiter... %-)

Btw:
da bei uns im blöderen Falle auch in 3 Monten die Rückgabe ansteht und ich eine ähnlich formulierte KLause im Vertrag habe, freue ich mich auch schon tierisch auf das Ergebnis. Ich hab damals die Wohnung nicht neu ausgemalen übernommen (is auch im Proto so drinnen), bin gespannt, was die Kasperln von der HV da aus dem Hut zaubern... |-D

30.07.2011, 21:30 Uhr - Editiert von derAhnunglose, alte Version: hier
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Re(2): Wohnungsrückgabe
06.08.2011, 10:41:17
Hast du überhaupt durchgelesen, was du da zitierst? Lies es einmal richtig durch:

Ob Sie die gemietete Wohnung beim Auszug ausmalen müssen, hängt zuerst einmal davon ab, ob dies im Mietvertrag vereinbart wurde, oder nicht.


Aha, es gilt eben doch das, was im Vertrag steht!

In vielen Mietverträgen finden sich ausdrückliche Vereinbarungen, dass bei Auszug die Wohnung ausgemalt werden muss.

Nach einem aktuellen Urteil des Obersten Gerichtshofes (6 Ob 104/09a) ist eine solche Vereinbarung allerdings rechtswunwirksam, wenn sie in einem vom Vermieter stammenden Vertragsformular getroffen wurde und es keine sachliche Rechtfertigung dafür gibt.


Aha, es muss halt sachlich begründet werden, kein Problem.

Daher kann davon ausgegangen werden, dass nach der neuesten Rechtsprechung eine vertragliche Verpflichtung des Mieters zur Rückstellung der Mietwohnung in neu ausgemaltem Zustand in der Regel unwirksam ist ...


Man kann davon ausgehen, entscheiden tut es dann das Gericht ...

... Sachlich gerechtfertig und wirksam wäre eine solche Verpflichtung aber etwa dann, wenn der Vermieter dazu auch gleich erklärt, dem Mieter die Kosten des Neuausmalens zu ersetzen.


Z.B., aber auch dann wenn der Vermieter hinschreibt, dass von 50 Bewerber für die Wohnung die Person den Zuschuss bekommen hat, die dem Ausmalen explizit zugestimmt hat. Freh aber klar.

Gegen der generellen Meinung hier ist es nämlich

GESETZLICH NICHT VERBOTEN IM VERTRAG DAS AUSMALEN DER WOHNUNG ZU VEREINBAREN!

Das Ausmalen der Wohnung ist keine Pflicht laut Gesetz aber ein kann! Das OGH hat nur festgestellt, dass man mit pauschal vorgedruckten Verträgen die Verpflichtug nicht so einfach einholen kann - es muss explizit begründet vereinbart werden. Na und?

06.08.2011, 10:42 Uhr - Editiert von c.banhegyi, alte Version: hier
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Re(3): Wohnungsrückgabe
10.08.2011, 10:46:33
Ich bin letztes Jahr aus einer Gemeindewohnung ausgezogen und da haben wir nur jene Wände überstrichen, die wir blau angemalt haben. Die Hausverwaltung wollte, das wir auch die anderen Räume streichen, da das per Mietvertrag so vereinbart war. Wir haben uns dann bei der Arbeiterkammer erkundigt und das auch der Hausverwaltung mitgeteilt und dann war das auf einmal okay, wenn wir nur Löcher und Schäden in den Wänden weiß zuspachteln würden und die blaue Wand übermalen.
Eine Freundin von mir hatte dasselbe Problem. Laut Mietvertrag sollte sie die Wände neu ausmalen. Nach Erkundigung bei der Arbeiterkammer und Mitteilung an den Vermieter, dass das Ausmalen der Wohnung nicht notwendig sei, konnte sie ohne Ausmalen ausziehen.
Ich glaube eher, dass ist ein Vorwand für die Vermieter um sich Kosten zu sparen. Viele Leute malen die Wohnung selbst aus oder lassen die Wohnung professionell ausmalen, bevor sie irgendwo Rat einholen, weil sie so viel Angst haben, ihre Kaution nicht mehr zurückzubekommen oder sonstige Probleme zu bekommen.
Die Mietverträge der Gemeindewohnungen in Graz werden jetzt so abgeschlossen, dass das Ausmalen bei Auszug gar nicht mehr erwünscht ist. Anscheinend hat es da zuviele Probleme mit den Vermietern gegeben, so dass Gemeinde Graz das jetzt lieber gleich selbst erledigt.
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http://www.youtube.com/watch?v=enbrfknRk20
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