Hat der Mietvertrag noch irdenwo einen Fehler?
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Re(5): Hat der Mietvertrag noch irdenwo einen Fehler?
03.12.2011, 01:54:01
Wenn der Mietvertrag nach dem MRG geht, dann

http://www.jusline.at/index.php?cpid=ba688068a8c8a95352ed951ddb88783e&lawid=77&paid=2

(3) Besteht bei Überlegung aller Umstände kein vernünftiger Grund daran zu zweifeln, daß ein Hauptmietvertrag nur zur Untervermietung durch den Hauptmieter und zur Umgehung der einem Hauptmieter nach diesem Bundesgesetz zustehenden Rechte geschlossen wurde, so kann der Mieter, mit dem der Untermietvertrag geschlossen wurde, begehren, als Hauptmieter des Mietgegenstands mit den sich aus diesem Bundesgesetz ergebenden Rechten und Pflichten anerkannt zu werden. Liegen konkrete Anhaltspunkte für eine solche Umgehungshandlung vor - dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Hauptmieter mehr als eine Wohnung im selben Gebäude zur Gänze untervermietet oder bei Vorliegen eines befristeten Hauptmietvertrags die Wohnung zur Gänze untervermietet -, so obliegt es dem Antragsgegner, das Fehlen der Umgehungsabsicht zu beweisen.

Was ich aber anscheinend entscheidenes überlesen habe... hier geht es schon um einen untervermieter und dann dementsprechend einem untervermieter. Somit ist das natürlich hinfällig.
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Re: Hat der Mietvertrag noch irdenwo einen Fehler?
03.12.2011, 01:38:10
Anteilige Betriebskosten von 52,60% sind kein Lercherlschaß!

Es geht hier um 418 m² Nutzfläche der Werkstatt. Ohne Kenntnis der Gesamtnutzfläche ist deine Aussage ziemlich wertlos. Werden halt 795 m² Gesamtnutzfläche im Objekt sein.

Angeführt sind im MV BK von umgerechnet 1,44 Euro/m², das ist ein normaler Wert.

Die anderen Wohnungen brauchen sicherlich mehr Wasser als eine Werkstatt.

Ja und? Wo ist der Wasserschlüssel angeführt?

Und einmal will er 10% dann wieder 12% Verzugszinsen haben.

Weil es wie schon an anderer Stelle angeführt ein Schimmeltext ist, zusammenkopiert auf verschiedenen textbausteinen und verscheidenen Quellen. Ein paar Absätze aus diesem Vertragstext habe ich in meinem gewerblichen MV 1:1 drinnen - es handelt sich aber mit ziemlicher Sicherheit um einen anderen Vermieter.

Hat der Mietvertrag noch irdenwo einen Fehler?

* Der zutreffende Anwendungsbereich des MRG fehlt hier (oder habe ich ihn überlesen?)
* Es fehlt der Betriebskostenkatalog, der taxativ angeführt sein muss. Eine bloße Pauschalierung wie hier mit "alles was dem Hauptmieter verrechnet wird" ist nicht zulässig und anfechtbar. Es ist dem (Unter)Mieter nicht nachvollziehbar, welche Kosten nun tatsächlich verrechnet werden bzw verrechnet werden könnten (nicht alles trifft jedes Jahr zu und wäre damit aus der Langfassung der BK-Abrechnung herauslesbar).
* Weiters wäre diesem vertragstext gemäß der Untermeiter gezwungen, alle BK zu zahlen, welche der Hauptmeiter bezahlt. Was aber nun, wenn der Hauptmeiter zu inkompetent ist und "alles" bezahlt und nichts hinterfragt oder anfechtet - einfach weil er es ohnehin 1:1 weiterverrechnen kann?
* Es ist nicht angeführt, nach welchem Schlüssel bestimmte BK abgerechnet werden: Quadratmeter? Kubikmeter? Bezogene Wärmemenge?

Wenn das Objekt nicht supertoll und einzigartig ist, würde ich dieses Untermietverhältnis in dieser Vertragsform und zum Wucherpreis von 3000 Euro nicht eingehen.

WB.

Dieser Beitrag bezieht sich auf eine ältere Version des beantworteten Postings!
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