Re(5): Hat der Mietvertrag noch irdenwo einen Fehler?
Geizhals » Forum » Tipps & Tricks » Hat der Mietvertrag noch irdenwo einen Fehler? (62 Beiträge, 1126 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
.....
Re(5): Hat der Mietvertrag noch irdenwo einen Fehler?
03.12.2011, 01:54:01
Wenn der Mietvertrag nach dem MRG geht, dann

http://www.jusline.at/index.php?cpid=ba688068a8c8a95352ed951ddb88783e&lawid=77&paid=2

(3) Besteht bei Überlegung aller Umstände kein vernünftiger Grund daran zu zweifeln, daß ein Hauptmietvertrag nur zur Untervermietung durch den Hauptmieter und zur Umgehung der einem Hauptmieter nach diesem Bundesgesetz zustehenden Rechte geschlossen wurde, so kann der Mieter, mit dem der Untermietvertrag geschlossen wurde, begehren, als Hauptmieter des Mietgegenstands mit den sich aus diesem Bundesgesetz ergebenden Rechten und Pflichten anerkannt zu werden. Liegen konkrete Anhaltspunkte für eine solche Umgehungshandlung vor - dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Hauptmieter mehr als eine Wohnung im selben Gebäude zur Gänze untervermietet oder bei Vorliegen eines befristeten Hauptmietvertrags die Wohnung zur Gänze untervermietet -, so obliegt es dem Antragsgegner, das Fehlen der Umgehungsabsicht zu beweisen.

Was ich aber anscheinend entscheidenes überlesen habe... hier geht es schon um einen untervermieter und dann dementsprechend einem untervermieter. Somit ist das natürlich hinfällig.
----------------------------------------------------------------------------------
Q9650, ASUS P5Q-E, 4x2GB CL5, EVGA GTX 580, X-Fi Titanium, Sennheiser PC 350, DELL 2407, G15 R, MX518, ANTEC P182SE Chrome Edition, BeQuiet 550W DarkPower, RAID1 2x640GB WD Black @ LSI 9650-2LP, Windows 7 Professional













Diskussion beendet PM Alle Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung