Re(3): Optierung zur Einkommenssteuer mit KEST-Einkuenften zur Umgehung der KESt
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Re(3): Optierung zur Einkommenssteuer mit KEST-Einkuenften zur Umgehung der KESt
12.01.2012, 20:28:16
Wenn ich der Bank sage, wo ich mich gerade aufhalte.


Im Zweifel ist die Bank verpflichtet deinen Steuerstatus inkl. Wohnsitz gegenüber der FMA zu belegen. Allerdings müssen dafür Anzeichen vorhanden sein wie, offensichtlich keinen örtlichen Bezug zur Bank, Ausländer ohne Melderegistereintrag, nur Bareinlagen ohne Herkunftsnachweis,... das alles wird von den Compliance und Geldwäscheabteilungen der Banken überwacht und bei Verdacht ist der Betreuer verpflichtet die Nachweise zu erbringen.

Dem Staat gegenueber bin ich AFAIK nicht verpflichtet, ihm zu sagen, wo ich gerade bin. Vom ZMR abgemeldet mit Umzug ins Ausland - fertig.


Wohnst du in Österreich, fällst du in die Meldepflicht. Hab schon eine Verhandlung erlebt bei der der Kläger verloren hat weil ihm Schriftstücke zugestellt wurden, diese aber wieder retour kamen weil der nirgends gemeldet war.

Weiszt du zufaellig, in welchem Paragraph (kein entsprechendes Zeichen auf der
Tastatur) des EStG das steht (Quellenbesteuerung etc)?


http://www.bmf.gv.at/Steuern/Fachinformation/WeitereSteuern/EUQuellensteuer/

IMHO legen alle Banken die Gesetzgegebung unterschiedlich stark aus. Wenn du also das richtige Institut hast mit einem nicht sehr gewissenhaften Berater der deine Daten nicht überprüft, könntest du den ordentlich in Bedrängnis bringen. Verstösse gegen die Richtlinien zur Verhinderung von Geldwäsche werden vom jeweiligen Mitarbeiter bezahlt, nicht von der Bank.
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"Besiege die Angst und lebe Frei!" - Ich ´08

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