Sky verarscht Kunden?
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Re(2): Sky verarscht Kunden?
11.02.2012, 19:45:26
Laut Angaben des TE steht Täuschung im "Raum".

"§§ 870, 874 f ABGB: Täuschung und Drohung
Das bedeutet natürlich nicht, dass bspw § 870 ABGB, der die vorsätzliche Täuschung und Drohung behandelt, unwichtig wäre. Vielmehr kommen immer wieder auch derart schwerwiegende Eingriffe in die Willensbildung anderer Vertragspartner vor. – In der Praxis sind aber absichtliche Täuschungen oder Drohungen schwerer zu beweisen, als bloßer Irrtum iSv objektiver Irreführung, weshalb häufig – auch bei „Vorliegen” einer Täuschung – auf den Irrtum ausgewichen wird, zumal dessen Tatbestandsvoraussetzungen nicht einmal ein Verschulden des in die Irre Führenden voraussetzen → Wesentlicher Irrtum: § 871 ABGB"

http://www.uibk.ac.at/zivilrecht/buch/kap5_0.xml?section=5;section-view=true#BBBBAIIH

Jetzt bin ich auch gleich mal bei hellbringer's Post, oft gestaltet es sich als einfacher, klarzustellen, dass gar kein Vertrag zustande gekommen ist, als ein Vertrag unter eben anderen Bedingungen (siehe Zitat).
Es ist nicht sehr wahrscheinlich, dass der TE das Angebot ein Jahr lang gratis und dann weiterführend zum Preis von 50% bekommt, daher auch mein Tipp - es gab gar keinen Vertrag. Für das Andere (gratis und so) müßte der TE ja nachweisen, dass er/sie es in der Tat gratis angeboten bekommen hat, obwohl doch z.B. die Infoseiten eine andere Sprache sprechen. Das wäre dann Anfechtung und Beseitigen des Vertrags seitens des TEs ... bei Anfechtung sind dann möglicherweise Beweise gefragt, durchaus von beiden Seiten, doof wird's dann wenn dann noch Fristen verstereichen, wenn ein Vertrag bestritten wird, dann wäre in dem Fall Sky in der Beweispflicht.
Ich meine nur, "kein" Vertrag ist "sicherer" ...

Cheers Ray

11.02.2012, 19:50 Uhr - Editiert von ray81, alte Version: hier
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Re: Sky verarscht Kunden?
13.02.2012, 17:06:36
Das Rücksenden der Receiver war genau die richtige Reaktion.
Bei der Antwort an Premiere würde ich aus dem Vollen des Zivilrechts schöpfen. (Eingeschriebener Brief mit Track and Trace oder Fax, aber nicht im Paket, sonst geht das Schreiben eventuell unter):
Zuerst beschreibst du zu welchen Konditionen der Vertrag telefonisch vereinbart wurde. Danach erklärst du, dass die bei den Receivern enthaltenen Bestimmungen nicht mit den vereinbarten Konditionen übereingestimmt haben. Es liegt deshalb Dissens (keine übereinstimmenden Willenserklärungen) vor und somit ist kein Vertrag zustande gekommen. Hilfsweise wurde durch die fristgerechte Ausübung des Widerrufrechts (Kopie der Postbestätigung) vom Vertrag zurückgetreten.
Vorsorglich fechtest du den Vertrag wegen List und hilfsweise wegen Irrtums an.
Zusätzlich widerrufst du den erteilten Einziehungsauftrag bezüglich des telefonisch angegebenen Kontos mit sofortiger Wirkung. Zusätzlich teilst du ihnen mit, dass sollten dennoch Abbuchungen stattfinden, du diese zurück buchen wirst und sämtliche Kosten daraus Premiere zu bezahlen hat.
Dann würde ich noch anführen, dass wenn Premiere der Meinung ist, dass ein ordnungsgemäßer Vertrag besteht, sie dir alle Unterlagen zukommen lassen sollen, die den Abschluss beweisen.

Ob du dir das, wie oben vorgeschlagen mit den Rücksendekosten antust, oder das Ding einfach zurücksendest, damit du deine Ruhe hast, musst du dir überlegen. Ich würde mir die Streitereien diesbezüglich sparen.

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