Inflation, Sparen und Bargeld
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Re(4): Inflation, Sparen und Bargeld
11.07.2012, 10:09:03
In dieser vermeintlichen Milchmädchenrechnung fehlt leider ein wichtiger Faktor: Die Kontoführungsgebühren und sonstige Spesen des Geldverkehrs.

Annahme: 60€ Kontoführungsgebühren per anno (mein erfahrungsgemäßer, eh noch humaner, Durchschnitt; Kenne Leute, die noch wesentlich mehr zahlen!)
Bei dem von dir gegebenen Zinssatz, wird bei jedem der im Jahresdurchschnitt nicht mindestens 6400€ Euro auf der Bank liegen hat das Guthaben alleine durch diese Gebühren und Spesen auf lange Sicht aufgefressen. DAZU kommt dann noch die Inflation. Das Problem ist also das Bankkonto an sich!

Bei deinem Beispiel ergänzt durch meine Gebühren sind wir dann bei einem Verlust von 50,62€ [60€ Kontoführung - (12,5€ Zinsen - 25% KEST)], also ein Minus von 5,06% allein durch Gebühren. Dann noch 2,3% Inflationsverlust also bleiben dann in absoluten Zahlen € 927,53 oder 7,25% Verlust(!) im ersten Jahr.

JEDER 08/15-Bankkunde ohne großes Vermögen, überdurchschnittliches Einkommen o.ä. verliert durch das Bankkonto an sich noch schneller Geld als wenn er es sich vom Arbeitgeber bar auszahlen ließe und zu Hause unter das Kopfkissen legen würde und "nur" die Inflation in Kauf nehmen müsste. Es ist bei uns allen die Bequemlichkeit, die das verhindert.

Und bitte komm mir jetzt nicht mit "Man bezahlt ja heutzutage auch keine Kontoführungsgebühren." o.ä. Selbst wenn DU keine bezahlen solltest, kann das sicherlich nicht für den Großteil der Bevölkerung gelten. Außerdem hilft es nix zB bei der tollen Easybank zu sein und dann nicht mal eine Diners zu bekommen, weil die Easybank keine Einlösezusage her gibt und man diverse andere "Problemchen" dadurch haben kann.

Das einzige Argument, welches imho heute noch für die Banken gelten kann, ist die "Sicherheit" im Brandfall oä., die bei einer Bank ja doch wesentlich höher ist.














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Re(8): Inflation, Sparen und Bargeld
11.07.2012, 11:02:11
Ich weiß, dass die Arbeitssuche dadurch nicht leichter wird, aber ich denke es sollte gehen. Gesetz gibt es imho keines (lasse mich gerne vom Gegegnteil überzeugen). In diesem Zusammenhang ist folgendes nur interessant zu lesen:



Auszug "Landesrecht Oberösterreich: Gesamte Rechtsvorschrift für Oö. Gehaltsgesetz 2001, Fassung vom 11.07.2012"

§6
(3) Der Landesbedienstete ist verpflichtet, für die Möglichkeit vorzusorgen, dass die Auszahlung der ihm gebührenden Geldleistungen durch unbare Überweisung auf ein Konto erfolgen kann. Kontoführungsentgelte werden dem Landesbediensteten vom Dienstgeber bzw. der Dienstbehörde nicht ersetzt. Die Gebühren für die Überweisung trägt das Land.


Leider geil ein Konto vorzuschreiben, aber die (anscheinend zu hohen?) Kontoführungsgebühren nicht zu bezahlen.

EDIT:
Noch ein Nachtrag vom WKO für kollektivvertragsfreie Branchen.


Ort der Auszahlung

Das Entgelt ist grundsätzlich eine Holschuld, das heißt der Arbeitnehmer muss die Auszahlung im Betrieb entgegennehmen. Kann er das nicht, weil er z.B. urlaubsbedingt abwesend oder im Krankenstand ist, wird die Lohnschuld zu einer Bringschuld. Der Arbeitgeber muss dann dem Arbeitnehmer das Entgelt – auf welche Weise auch immer – übermitteln.

Beispiel:

Ein Kellner erhält seinen Lohn immer bar. Ende des Monates erkrankt er an einer Grippe mit hohem Fieber und kann seinen Lohn nicht abholen. Der Arbeitgeber muss ihm den Lohn rechtzeitig auf ein Konto überweisen oder per Boten bar zustellen lassen.
Tipp!

Der Arbeitgeber sollte – wie dies auch regelmäßig geschieht - die bargeldlose Auszahlung des Lohnes bzw. Gehaltes auf ein Girokonto des Arbeitnehmers vereinbaren. Ist dies der Fall, so hat er nur dafür Sorge zu tragen, dass der Arbeitnehmer am Fälligkeitstag über das Entgelt auf seinem Konto verfügen kann.


verbeinbaren <> bestimmen











11.07.2012, 11:10 Uhr - Editiert von likemike24, alte Version: hier
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