Einrichtung Behindertenparkplatz - Rechtsmittel dagegen
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Re: Einrichtung Behindertenparkplatz - Rechtsmittel dagegen
08.11.2012, 22:32:01
Beim Amt anrufen und melden. Hatte ich hier bei mir in Wien auch schon einmal. Plötzlich zwei Behindertenparkplätze direkt vor der Tür. Beide von Familien mit keiner Person mit Behinderung. Wurden schön brav als Privatparkplatz benutzt. Am Wochenende brav zum Autowaschen und wenn mal Besuch da war gleich an die Verwandten ausgeliehen obwohl das verboten ist da die Schilder ein Kennzeichen drauf haben und nur dieses Auto dort stehen darf. Alle Hinweise bzw. Nachfragen meinerseits ohne Antwort. Habs dann gemeldet und alles geschildert. Einer der beiden war dann nach einer Woche weg da der Ausweis auf eine Person gelaufen ist die zwar irgendwie mit der Familie verwandt war aber nicht an der Adresse gemeldet war.

Beim anderen konnten sie nichts machen weil die laut Amt wirklich ein Familienmitglied mit Behinderung haben. Hab dann mal genauer beobachtet. War ein jüngeres Mädchen das wohl leicht Geistig behindert ist aber normal gehen und laufen kann bzw. immer von einem Fahrtendienst abgeholt wird.

Im Kontrast dazu: Ein Bekannter arbeitet als Behindertenbetreuer in einer Wohngemeinschaft eines Sozialvereins in Wien. Dort wohnen acht Geistig und Körperlich Behinderte. Die wollten für den Fahrtendienst eine Behindertenhaltezone vor der Tür da die Straße einspurig ist. Bekommen sie nicht. Frag nicht wieso.

So rennt das hier in Wien. So gut wie alle Behindertenparkplätze bei Einkaufszentren oder Kinos werden auch von Leuten missbraucht die einen SUV haben und nicht einparken können. Das ist normal. Keiner hat Respekt vor Behinderten. Hauptsache etwas erschleichen damit das eigene Leben angenehmer ist.

Jetzt wo das Parkpickerl noch ausgeweitet wird wird sicher auch die Zahl der Anträge für Behindertenparkplätze explodieren. Hoffentlich fangen sie dann an mal genauer zu überprüfen.


Mord, Erpressung & Raub since 800 b.C
f.u

...und klicken sie wenn sie ein Honk sind!
08.11.2012, 22:33 Uhr - Editiert von john-cord, alte Version: hier
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Re(4): Einrichtung Behindertenparkplatz - Rechtsmittel dagegen
09.11.2012, 22:01:50
was irgendjemand gemeint hat von sonstjemand gehört zu haben zählt nicht das mindeste und deine antipatie auch nicht

im Gegensatz dazu ein behindertenpass allerdings schon

auch wenn sie das wirklich gesagt hat heisst das genau Garnichts um ehrlich zu sein... sowas gibt man nicht gerne zu... wie alt ist sie? passt sie vielleicht in eine der Haupt Zielgruppen für neurologisch degenerative Erkrankungen? ich binde auch nicht jedem alles auf de nase und solangs geht sag ich diesbezüglich Garnichts bzw parke aufm behinderten Parkplatz und wenn mich jemand fragt pack ich fix nicht meine Krankengeschichte aus sondern sag "weil sie mich mal können"

dir sollte auch klar sein, WENN das so gelaufen ist wie du das unterstellst (die kennt jemand der stellt ihr das ding aus veranlasst die Anlegung des Parkplatzes) dann erfüllt das mehrere straftatbestände, eine fristlose Kündigung ist da das mindeste, eher wird eine Geldstrafe auch noch folgen, vielleicht bei mehreren nachweisbaren fällen auch Haftstrafe... Amtsmissbrauch, Dokumenten Fälschung, etc... nicht zu vergessen das heutzutage die Vernetzung derart gegeben ist das alles jederzeit genau zurückverfolgbar sein muss, jeder datenbankzugriff wird geloggt bei den Ämtern... keine Chance wenn sie den pass hat dann hat sie den zurecht nichtmal ihr vater stellt ihr den illegal aus wenn ers kann und schon garnicht damit sie dann direkt hergeht und sich einen Parkplatz machen lässt in einer gegend wo parkplätze knapp sind... ich mein!?!?!

und sie kann behaupten und sagen was sie will die Wahrheit steht im pass

gz an dich und die ganze Nachbarschaft!

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