Re(4): Einrichtung Behindertenparkplatz - Rechtsmittel dagegen
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. Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (akami am 08.11.2012, 20:47:31)
.  Buttersäure  (x33o am 09.11.2012, 01:17:57)
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Re(4): Einrichtung Behindertenparkplatz - Rechtsmittel dagegen
09.11.2012, 22:01:50
was irgendjemand gemeint hat von sonstjemand gehört zu haben zählt nicht das mindeste und deine antipatie auch nicht

im Gegensatz dazu ein behindertenpass allerdings schon

auch wenn sie das wirklich gesagt hat heisst das genau Garnichts um ehrlich zu sein... sowas gibt man nicht gerne zu... wie alt ist sie? passt sie vielleicht in eine der Haupt Zielgruppen für neurologisch degenerative Erkrankungen? ich binde auch nicht jedem alles auf de nase und solangs geht sag ich diesbezüglich Garnichts bzw parke aufm behinderten Parkplatz und wenn mich jemand fragt pack ich fix nicht meine Krankengeschichte aus sondern sag "weil sie mich mal können"

dir sollte auch klar sein, WENN das so gelaufen ist wie du das unterstellst (die kennt jemand der stellt ihr das ding aus veranlasst die Anlegung des Parkplatzes) dann erfüllt das mehrere straftatbestände, eine fristlose Kündigung ist da das mindeste, eher wird eine Geldstrafe auch noch folgen, vielleicht bei mehreren nachweisbaren fällen auch Haftstrafe... Amtsmissbrauch, Dokumenten Fälschung, etc... nicht zu vergessen das heutzutage die Vernetzung derart gegeben ist das alles jederzeit genau zurückverfolgbar sein muss, jeder datenbankzugriff wird geloggt bei den Ämtern... keine Chance wenn sie den pass hat dann hat sie den zurecht nichtmal ihr vater stellt ihr den illegal aus wenn ers kann und schon garnicht damit sie dann direkt hergeht und sich einen Parkplatz machen lässt in einer gegend wo parkplätze knapp sind... ich mein!?!?!

und sie kann behaupten und sagen was sie will die Wahrheit steht im pass

gz an dich und die ganze Nachbarschaft!

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