Re: Ablöse für Genossenschaftswohnungen?
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.  Re: Ablöse für Genossenschaftswohnungen?  (arctic am 26.11.2012, 17:41:46)
.  Re: Ablöse für Genossenschaftswohnungen?  (nerve am 26.11.2012, 22:25:15)
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Re: Ablöse für Genossenschaftswohnungen?
19.08.2013, 18:07:02
Also bei unserer Genossenschaft stand sogar in den Statuten das Ablösen illegal sind, aber wurscht. Prinzipiell... wenn du die Wohnung über die Genossenschaft vermittelt bekommst (also mit anmelden und bla) dann kann sich der im Regelfall brausen gehen, dann muss der die Hütte räumen, da ja auch renoviert wird (tät der Mundl sagen). Du müsstest halt gucken wies mit dem weitergaberecht aussieht. Was die Möbel wert sind is ja blunzen, muss dir ja gefallen. Was bringts mir wenn ich eine potthässliche, ranzige Bauernstube hab, die ich im Leben nie haben will, aber dafür 2.500 Euro zahlen muss weils das eben wert ist?

Wir haben das damals so gelöst, nachdem wir die Wohnung über Direktvergabe (also über den Vormieter) bekommen haben, sind wir auf die "illegale" Ablöse eingestiegen, klar war die zu teuer, wir haben damals 4000 euro gezahlt für eine dazumals 12 Jahre alte Balkonverglasung (die damals nur 1800 Euro gekostet hat), die Einbauküche von geschätzt 1980, sowie das ranzige Bad und die Vorzimmermöbel. Effektiv ham wir eh alles in den Mist geworfen, alles bis zum Rohbeton rausgerissen und neu aufgebaut aber egal, wenn ich dafür die Wohnung schnell krieg zahl ich halt auch ein bisschen was.

In deinem Fall wie gesagt würd ich mich informieren OB der Mieter mir die bereits von der Genossenschaft zugesagte Wohnung durch Direktvergabe etc. abstreitig machen kann, SOLLTE das so sein, dann Wohnung angucken, abschätzen was sinnvoll und verwertbar ist, bzw. auch realistischen Wert abschätzen und ein vernünftiges Angebot aushandeln.

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