CPU Austauschen???
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Re(2): CPU Austauschen???
13.06.2002, 23:20:41
>normalerweise müssen halbleiter bauelemente
>überhaupt nicht umgetauscht werden, nachdem
>das verpackungssiegel etc. gebrochen wurde

No geh, träumst Du noch?

>ein kulanter händler hätte dir halt eine ersatz cpu
>gegeben und halt eingeschickt und selber gewartet

Aha, aufgewacht!
Egal, Fasching ist vorbei, daher:

Keine Panik, Deine Chancen stehen sehr gut.

Du hast die CPU unter den neuen Gewährleistungsbedingungen gekauft, das bedeutet (auch unter Verweis auf das von ApuXteu gepostete Link)

http://wkw.at/DocExtern/rgp/wko/gewaehrl_neu.htm

1. Der Gesetzgeber geht bei Waren, die innerhalb von sechs Monaten ab Kauf defekt werden davon aus, dass es sich um einen Gewährleistungsfall handelt. Bei einer CPU, die nach Stunden, Tagen oder wenigen Wochen nicht mehr funktioniert, ist davon auszugehen, dass sie nicht ordnungsgemäß gefertigt war und es sich daher um einen "versteckten Mangel" handelt, der sich eben erst nach einer bestimmten Zeit oder unter bestimmten Umständen bemerkbar macht. Bei einer CPU kann man üblicherweise voraussetzen, daß sie eine Lebensdauer von einigen Jahren hat. Eine CPU, die eine drastisch kürzere Lebensdauer hat, entspricht nicht "den im Geschäftsverkehr gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften" und ist daher ein Gewährleistungsfall.

2. Sollte der Verkäufer der Meinung sein, dass es sich um keinen Gewährleistungsfall handelt (von Dir schlecht montiert, runtergefallen, kein Lüfter, übertaktet, etc.), so hat ER das zu beweisen. Um diesen schwierigen Nachweis antreten zu können oder überhaupt Klarheit zu schaffen, hat er die CPU vermutlich eingeschickt.

Diesen Nachweis hat er innerhalb vertretbarer Frist zu führen, das sind bei Waren dieser Art mWn nicht mehr als 14 Tage, nach denen Du schriftlich eine Nachfrist von 8 Tagen stellen kannst, ansonsten ist ein Austausch sofort fällig.

3. Wird der Nachweis erbracht, dass die CPU aus Deinem Verschulden defekt ist, hast Du Pech gehabt. Ich habe den Eindruck, dass AMD diese Untersuchung samt Ergebnisprotokollierung nicht leichtfertig durchführt. Lass Dir auf alle Fälle das Schreiben von AMD zeigen, achte auch die richtige Seriennummer, die immer vermerkt wird.

4. Kann der Verkäufer den Nachweis nicht oder nicht innerhalb angemessener Frist erbringen, gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen:

In diesem Fall: Austausch.
Ist der Händler zu keinem Austausch gewillt, Wandlung (CPU zurück, Geld zurück).

5. Was Du jetzt machen solltest: Schriftlich den Tausch der defekten CPU innerhalb der nächsten 8 Tage einfordern. Bei nicht zufriedenstellender Reaktion: Persönliches Gespräch beim Verein für Konsumentenschutz
http://www.konsument.at/seiten/p262.htm
oder Telefonat mit dem Konsumentenschutz im BKA (Tel. 7131730) oder, falls Du eine Rechtsschutzversicherung hast, Rechtsanwalt.

Immer: Nach Namen fragen, Gesprächsnotizen machen, freundlich bleiben.

Beta

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Re(4): CPU Austauschen???
14.06.2002, 11:57:02
>schreibt er ja da, daß die CPU beschädigt sei...
>Eine Beschädigung ist in meinen Augen was mechanisches

Wenn du ganz genau liest, dann schreibt er, dass DER VERKÄUFER BEHAUPTET, dass die CPU beschädigt sei.

In den Bestimmungen über die Gewährleistung wird kein Unterschied zwischen mechanischen und nichtmechanischen Beschädigungen gemacht. Ganz im Gegenteil wird sogar ausdrücklich auf die "widerlegliche Vermutung" verwiesen, das bedeutet, der Händler muss bei Mängeln, die innerhalb von sechs Monaten nach Kauf auftauchen, BEWEISEN, dass der Mangel nach dem Kauf aus Verschulden des Käufers aufgetreten ist.

Praktisch wird es dem Händler schwer fallen, zu beweisen, dass die CPU die Beschädigung nicht schon bei Übergabe hatte, weil er bei einem CPU-Verkauf wohl kaum ein Übergabeprotokoll mit Foto der CPU angefertigt haben dürfte.

>Der Händler kann ... versuchen, die CPU zum Hersteller zu schicken
>um zu sehen, ob der Hersteller was austauscht.

Das hat mit dem Verkauf und möglichen Gewährleistungsansprüchen überhaupt nichts zu tun. Der Kaufvertrag wurde zwischen Händler und Käufer abgeschlossen, der Händler hat daher mögliche Gewährleistungsansprüche zu erfüllen. Der Versand der CPU kann lediglich dazu dienen, eine Expertenmeinung darüber einzuholen, ob der Mangel durch Fehlbedienung des Kunden hervorgerufen wurde oder nicht.

Im gegenständlichen Fall sind Gewährleistungsansprüche aber ohnedies deshalb rechtens, weil der Händler nicht in angemessener Frist bewiesen hat, dass der Mangel aus Verschulden des Kunden entstand.

Beta


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Re(6): CPU Austauschen???
13.06.2002, 23:05:43
lol Du hast da scheinbar ein Problem. Zur Hilfe:

Ich sperre niemanden wegen Kritik. Nicht an mir, nicht an irgendeinem Händler, nict mal wegen Kritik an Geizhals. Es ist die Form, auf die es ankommt.

Beispiel 1: Du hast gestern einen Händler ziemlich heftig kritisiert. Deswegen würde ich Dich nicht sperren (und ich glaube, auch kein anderer Mod), solange die Kritik sachlich begründet werden und der Ton nicht untergriffig wird. Die Attacke muss halbwegs sauber bleiben. Dein Ton war hart, im ersten Satz knapp an der Grenze oder vielleicht auch drüber (persönliche Beleidigungen haben wir hier nimmer so gern), sonst aber meiner Meinung auch in den Folgepostings nach okay. Kein Grund für Ermahnung oder Sperre.

Beispiel 2: http://forum.geizhals.at/topic.jsp?id=81345&m=410692#410692  Eine böswillige Unterstellung. Beta hat hart getackelt, Du hast sehr unsauber attackiert. Sperre.

Beispiel 3: http://forum.geizhals.at/topic.jsp?id=81698&m=411790#411790  Schon wieder eine Unterstellung, die jeder verstanden hat, der gestern mitgelesen hat. Unnötig. Zarter Hinweis und  Ermahnung: http://forum.geizhals.at/topic.jsp?id=81698&m=411798#411798  Noch kein Grund zu weiteren Sanktionen.

Beispiel 4, eben erst gesehen: http://forum.geizhals.at/topic.jsp?id=81621&m=alle#411368.  Wirklich nichts verstanden, wirklich nichts gelernt. Sperre (beider Nicks) für zwei Tage und kein weiterer Kommentar.


GrummelGrumpf
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