Re(2): KFZ Aufzeichnungsgerät - rechtliche Situation?
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Re(2): KFZ Aufzeichnungsgerät - rechtliche Situation?
02.08.2013, 11:48:13
Das Amtsgericht jedoch ließ die Videoaufzeichnung als Beweismittel zu. Die Richterin führte aus, dass sich die Zulässigkeit der Verwertung des Videos nach einer Abwägung der Interessen der Unfallbeteiligten richte. Die Interessen der Parteien - namentlich das Persönlichkeitsrecht des Autofahrers und das Interesse des Radfahrers an der Aufklärung des Falles - seien in solchen Fällen gegeneinander abzuwägen.

Das Gericht war der Auffassung, dass es nicht verboten, sondern sozial anerkannt sei, Fotografien und Videos aufzunehmen, auf denen fremde Personen zufällig ins Bild geraten. Jeder wisse, dass er in der Öffentlichkeit zufällig abgebildet werden könne. Die Aufnahme an sich stelle also keine rechtswidrige Verletzung des Persönlichkeitsrechts dar. Eine solche könne erst dann vorliegen, wenn eine zufällig gewonnene Aufnahme gegen den Willen der abgebildeten Person veröffentlicht würde. Zwar sei die Verwertung des Videos als Beweismittel eine Veröffentlichung; in dem Moment, in dem sich der Unfall ereignete, ändere sich aber die Interessenlage der Beteiligten, sodass aus der rechtswidrigen eine rechtmäßige Veröffentlichung werde - das Interesse an der Beweissicherung überwiege nun.




sehr gut! Genau um das geht es eigentlich, es ist abzuwägen was mehr zählt. Gibt es zb. einen Toten, ist die Dringlichkeit aufzuklären bei weiten höher als womöglich verletzte Persönlichkeitsrechte - in so einem Fall können sich die Datenschützer von mir aus grün und blau ärgern, aber ein Richter wäre sogar verpflichtet so ein Beweismaterial anzusehen bzw. zuzulassen.







Grüße,
Geri

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