Gefährlich geschnitten - Strafanzeige?
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Gefährlich geschnitten - Strafanzeige?
05.06.2013, 15:53:47
Folgender Sachverhalt:
Ich fahre mit dem Motoroller auf einer zweispurigen Straße, wobei die linke Fahrbahn eine Kurve nimmt.
Um geradeaus weiter fahren zu können, beabsichtige ich einen Spurwechsel, Pendelblick, Blinker gesetzt, Geschwindigkeit 45-50km/h, dann folgte das Versetzen des Rollers.
Als ich mit dem Roller den Mittelstreifen überquert hatte, braust ein Taxi an mir rechts vorbei, das die ganze Zeit hinter mir fuhr und auch zum Zeitpunkt des Setzens des Blinkers keine Anzeichen für einen Spurwechsel machte.
Das Taxi hat mich nach etwa 0,5 Sekunden überholt und hatte einen deutlichen Geschwindigkeitsvorteil, ich schätze es auf 70km/h.
Der Seitenabstand zu mir war etwa 10cm und hätte ich nicht gegengelenkt, wäre es zu einem Unfall gekommen.
Nach der nächsten Abbiegemöglichkeit verlässt das Taxi die Fahrspur, es handelte sich also um eine "Racheaktion" für ein Überholen der Kolonne an einer roten Ampel, was aber unerheblich sein soll.
Nun habe ich außerdem einen Zeugen für diese Tat.

Ist eine Strafanzeige angebracht, immerhin wurde nicht nur gröblich gegen die Verkehrsvorschriften verstoßen sondern auch vorsätzlich meine Gesundheit gefährdet.
Nach welchen Paragraphen ist diese Tat zur Anzeige zu bringen und wer hat schon ähnliche Fälle vor Gericht behandelt gesehen, mit welchem Ausgang?

05.06.2013, 15:54 Uhr - Editiert von User507121, alte Version: hier
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Re(4): Gefährlich geschnitten - Strafanzeige?
05.06.2013, 16:25:21
Also nochmal, es ist nicht erlaubt, ein KFZ rechts zu überholen, wenn sich dieses auf der gleichen Spur befindet und nicht links einbiegen möchte.
§ 15. Überholen.
(1) Außer in den Fällen der Abs. 2 und 2a darf der Lenker eines Fahrzeuges nur links überholen.
(2) Rechts sind zu überholen:
a)
Fahrzeuge, deren Lenker die Absicht anzeigen, nach links einzubiegen oder zum linken Fahrbahnrand zuzufahren und die Fahrzeuge links eingeordnet haben,
b)
Schienenfahrzeuge, wenn der Abstand zwischen ihnen und dem rechten Fahrbahnrand genügend groß ist; auf Einbahnstraßen dürfen Schienenfahrzeuge auch in diesem Fall links überholt werden.
(2a) Fahrzeuge des Straßendienstes, die bei einer Arbeitsfahrt einen anderen als den rechten Fahrstreifen benützen, dürfen rechts überholt werden, sofern nicht noch genügend Platz vorhanden ist, um links zu überholen, und sich aus Straßenverkehrszeichen nichts anderes ergibt.
(3) Der Lenker des überholenden Fahrzeuges hat den bevorstehenden Überholvorgang nach § 11 über den Wechsel des Fahrstreifens und nach § 22 über die Abgabe von Warnzeichen rechtzeitig anzuzeigen.
(4) Beim Überholen ist ein der Verkehrssicherheit und der Fahrgeschwindigkeit entsprechender seitlicher Abstand vom Fahrzeug, das überholt wird, einzuhalten.
(5) Der Lenker eines Fahrzeuges, das überholt wird, darf die Geschwindigkeit nicht erhöhen, sobald ihm der Überholvorgang angezeigt worden ist (Abs. 3) oder er den Überholvorgang nach den Verkehrsverhältnissen sonst wahrgenommen haben mußte. Dies gilt nicht für die Führer von Schienenfahrzeugen.

Abstand nicht eingehalten

  Könnte auch deine
Schuld sein.

Wenn ich den Fahrstreifenwechsel vor dem hinter mir Fahrenden angezeigt und eingeleitet habe, kann es nicht meine Aufgabe sein, einen durch überhöhte Geschwindigkeit fahrenden Nachahmer hinter mir Platz zu machen und meinen Vorgang abzubrechen.

05.06.2013, 16:25 Uhr - Editiert von User507121, alte Version: hier
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Re(5): Gefährlich geschnitten - Strafanzeige?
05.06.2013, 18:29:49
doch wie heißt der Streifen in der Mitte zweier Spuren?

der unterbrochene?

Leitlinie, wie ich richtig vermutet hab:
Längsmarkierungen

Längsmarkierungen werden längs zur Fahrtrichtung angeordnet und übernehmen weitgehend die optische Führung des Verkehrsteilnehmers. Des Weiteren gliedern sie den vorhandenen Straßenraum.

    Die Leitlinie ist eine unterbrochene Linie und darf vom Verkehrsteilnehmer überfahren werden. Sie dient dem Fahrzeugführer als Orientierungslinie und kennzeichnet seinen Fahrstreifen. Sie wird als Schmalstrich aufgebracht. Außerhalb von Knotenpunkten beträgt das Verhältnis von Strich zu Lücke in der Regel 1:2. In Österreich beträgt das Verhältnis 2:3. Innerhalb von Knotenpunkten ist das Verhältnis 1:1. Die Strichlänge ist abhängig von der gefahrenen Geschwindigkeit. Sie reicht von 6 Metern auf Autobahnen bis zu 3 Metern auf Innerortsstraßen. Im engeren Knotenpunktbereich kann sie auch 1,5 oder 1,0 Meter betragen.

    Eine Warnlinie (auch Vorwarnlinie) ist eine Abwandlung der Leitlinie und dient zur Ankündigung von Hindernissen, Fahrbahnteilungen oder Fahrstreifenbegrenzungen. Die Lücke ist nur halb so lang wie der Strich. In Österreich ist die Lücke ein Viertel so lang. Auch die Warnlinie wird als Schmalstrich ausgeführt.

    Die Fahrbahnbegrenzung (auch Randlinie) ist ein durchgehender Strich und kennzeichnet den Rand der Fahrbahn. Sie kann entweder als Schmalstrich oder als Breitstrich ausgeführt werden. Zu beachten ist, dass der Standstreifen einer Autobahn nicht Teil der Fahrbahn ist und keine Randmarkierung erhält. Innerorts wird überwiegend auf die Fahrbahnbegrenzungsmarkierung verzichtet, da hier ein Bordstein vorhanden ist.

    Die Fahrstreifenbegrenzung (auch Sperrlinie oder Sicherheitslinie) ist eine durchgehende Linie, die nicht überfahren werden darf. Sie wird überwiegend an unübersichtlichen Straßenabschnitten aufgebracht. Die Linie kann entweder als Schmal- oder als Breitstrich ausgeführt werden.

    Eine einseitige Fahrstreifenbegrenzung (kombinierte Fahrstreifenbegrenzungs- und Leitlinie) besteht aus einer Fahrstreifenbegrenzungslinie und einer dazu parallelen Leitlinie. Sie darf von der Seite der Leitlinie überfahren werden, von der anderen Seite nicht.

    Die Abfahrtslinie grenzt den Einfädelungsstreifen (früher Beschleunigungsstreifen) einer Autobahnanschlussstelle von den durchgehenden Fahrstreifen ab. Sie ist durch breite, 6 Meter lange Streifen mit einem Abstand von jeweils 6 Metern zu erkennen, auf Landstraßen sind es 3 Meter lange Streifen mit einem Abstand von 3 Metern. In Österreich sind es auf Autobahnen 4 Meter lange Streifen mit einem Abstand von 2 Metern und auf Landstraßen 2 Meter lange Streifen mit einem Abstand von einem Meter.

    Die doppelte Fahrstreifenbegrenzung (umgangssprachlich Doppellinie) besteht aus zwei durchgezogenen parallelen Linien, die von keinem Fahrzeugteil überragt werden darf. Die beiden Linien können auch unterbrochen sein. Dann darf die Linie auf Anweisung (beispielsweise im Richtungswechselbetrieb) überfahren werden.


https://de.wikipedia.org/wiki/Fahrbahnmarkierung

mfg
AVS
statt https://forum.geizhals.at/t809723,6942576.html#6942576
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Re: Gefährlich geschnitten - Strafanzeige?
06.06.2013, 13:16:19
idioten gibts leider überall, und leider kann man auch gegen die mit nummerntafel sehr oft nix machen.

kleines beispiel vom radleralltag gefällig?

fahre mit tochter (1 1/2 jahre) im hänger hinter dem renner den wienflussradweg runter. fahre links, da flussseitig die idiotische pflasterung ist, die ich weder mir noch kind zumuten will. eine gruppe kommt entgegen, alle weichen aus, nur besteht auf dem rechtsfahrgebot, quetscht sich rechts an mir vorbei, stößt dabei den hänger mit kind drinnen um und fährt weiter.

ergebnis: kind zum glück (da sehr guter anhänger) schockiert aber unverletzt, seitenverkleidung des hängers ruiniert. nein, das war kein klischeeidiot, sondern ein biederer bürohengst von seinem äußeren her. hätt ich nicht ein entsetzt brüllendes kind im hänger gehabt, das ich beruhigen hätte müssen, gnade gott was ich mit dem typen gemacht hätte, hätte ich ihn erwischt (und ich hätte ihn erwischt...).

du hast also einen unfall mit sachschaden und der realen möglichkeit eines personenschadens samt fahrerflucht und kannst genau gar nix machen, weil keine zeugen. und wenns hart auf hart geht steht aussage gegen aussage. bitter, aber nicht zu ändern. das einzig gute ist, dass einem solche völlig wahnsinnigen typen nur sehr selten über den weg laufen. bei taxlern ist das leider anders, da kann man echt nur nach der devise "der klügere gibt nach" handeln, weil man mit dem roller gegen diese typen zwangsläufig zweiter ist. selbst wenn man theoretisch im recht gewesen wäre...

:-(




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