Re(4): Rückgaberecht Elektro-Artikel
Geizhals » Forum » Händler in Österreich » Rückgaberecht Elektro-Artikel (19 Beiträge, 809 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
Rückgaberecht Elektro-Artikel
13.08.2013, 11:13:51
Hallo,

ich habe vor ein paar Tagen über einen bei Geizhals gelisteten Shop online ein Handy gekauft, mit Paypal bezahlt und um die Versandkosten zu sparen, am nächsten Tag in Wien abgeholt.

Weil das Handy allerdings keine 3 (Drei) Sim-Karten liest, bin ich gestern nochmal zum Shop gegangen und wollte es zurückgeben. Zur Verteidigung des Händlers: die Verpackung wurde bereits geöffnet und das Handy ausprobiert - sonst hätte ich ja auch nicht gemerkt, dass es nicht mit der Sim-Karte kompatibel ist. Jedenfalls wurde mir dann vom Verkäufer und vom Geschäftsführer im Shop erzählt, dass ich weil ich das Handy selbst abgeholt habe und nicht zusenden lassen habe, kein Rückgaberecht habe. Hätte ich es schicken lassen, hätte ich das normale Internet-Rückgaberecht. Aber kann es das wirklich sein, dass ich nur weil ich es selbst abgeholt habe auf einmal gar keine Rechte hab? Ich hoffe jemand kann mich bezüglich Rechtslage zur Rückgabe beauskunften, weil irgendwie bin ich mir dann etwas verarscht vorgekommen, nachdem sie es mit allen Mitteln versucht haben sich herauszuputzen (am Anfang hat es geheißen, es sei keine Online-Bestellung, sondern dadurch dass ich es selbst abgeholt habe, war es nur eine Reservierung - dabei habe ich es verbindlich online gekauft und auch gleich online bezahlt, also nix mit Reservierung, und so ist's dann die ganze Zeit weitergegangen ..)

Würde mich über jegliche Auskunft freuen!

Vielen Dank!

Antworten PM Alle Chronologisch
 
Melden nicht möglich
.  Re: Rückgaberecht Elektro-Artikel
 (AVS_reloaded am 13.08.2013, 11:42:52)
.  Re: Rückgaberecht Elektro-Artikel
 (Beel_Zebub am 13.08.2013, 12:35:22)
... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Rheumon am 14.08.2013, 07:49:45)
..  Re(2): Rückgaberecht Elektro-Artikel
 (josy88 am 13.08.2013, 16:30:14)
...  Re(3): Rückgaberecht Elektro-Artikel  (Beel_Zebub am 13.08.2013, 18:16:19)
....
Re(4): Rückgaberecht Elektro-Artikel
13.08.2013, 20:34:47

Hier   ist ein Artikel über ein OGH Urteil verlinkt - schon etwas älter - wo
ganz explizit erwähnt wird:
Der VKI-Jurist weist aber auf noch eine Einschränkung hin: "Eine Zahlung alleine, per Kreditkarte zum Beispiel, ist noch nicht ein Vertragsabschluss. Ich brauche jeweils eine Annahme durch den Unternehmer."


Genau deshalb habe ich geschrieben, dass der Vertragsabschluss mit der Aufforderung des Unternehmers zur Zahlung (auch wenn das automatisiert passiert) zustande kommt. Denn wenn der Unternehmer sagt ich möchte dein Geld, dann bringt er damit auch zum Ausdruck, dass er die Ware verkaufen will.



Beispiel irrtümliche Preisangabe im Onlineshop, da haben wir hier im Forum ca. 1 mal im Jahr den Fall, wo jemand online einen 1.000,- Fernseher um irrtümlich vom Shop bepreiste 10,- bestellt und meint er
klagt jetzt den Onlineshop auf Vertragserfüllung.  ... was mWn noch nie funktioniert hat denn die obligate "Preisirrtümer vorbehalten" Klausel in den AGB  in so einem Fall rechtswirksam und der Vertrag nicht zustande gekommen.
--  


Selbstverständlich kommt auch hier ein Vertrag zustande, denn für der Vertrag genügen 2 übereinstimmende Willenserklärungen bzw. Angebot und Annahme.
Nur hat der Unternehmer (genauso wie der Kunde im übrigen auch) unter bestimmten Umstängen den Vertrag wegen Irrtums anzufechten. D.h. der zuvor geschlossene Vertrag zerfällt.
Dazu benötigt es auch keine AGB Bestimmungen (die im Übrigen mangels Vertrag auch gar nicht gültig wären) das ist schon im ABGB geregelt.
-------- -------------- --------------- -------------
Alle Antworten sind stets unverbindliche, nicht kartellierte Richtvorschläge.
Antworten PM Alle Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
.....  Re(5): Rückgaberecht Elektro-Artikel  (Beel_Zebub am 13.08.2013, 21:07:41)
.  Re: Rückgaberecht Elektro-Artikel
 (-lt- am 13.08.2013, 13:34:47)
..  Re(2): Rückgaberecht Elektro-Artikel
 (Bucho am 13.08.2013, 21:27:43)
.  Re: Rückgaberecht Elektro-Artikel  (mossess am 13.08.2013, 19:03:34)
..  Re(2): Rückgaberecht Elektro-Artikel  (josy88 am 13.08.2013, 20:40:44)
...  Re(3): Rückgaberecht Elektro-Artikel  (mossess am 13.08.2013, 20:55:57)
..  Re(2): Rückgaberecht Elektro-Artikel  ([Eliot] am 14.08.2013, 19:58:21)
.  Re: Rückgaberecht Elektro-Artikel
 (Bucho am 13.08.2013, 21:26:01)
.  Re: Rückgaberecht Elektro-Artikel  (my_nick_name am 14.08.2013, 09:53:36)
.  Re: Rückgaberecht Elektro-Artikel  ([Eliot] am 14.08.2013, 20:00:00)
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung