SKY Deutschland
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Re: Zahl einfach und lass esDir eine Lehre sein...
24.03.2014, 17:31:00
Genau das habe ich gemacht..
Jetzt ist die Rechnung über 200€ hoch und Sky wird jetzt bald mit dem Inkassobüro kommen..

Ich habe mittlerweile kontakt mit http://www.konsumentenschutz-wien.at/  im 12 Bezirk
gehabt .. denen habe ich meine Unterlagen gezeigt in der Hoffung sie können mich beraten..die meinen ein Monat Kündigungsfrist ist ok... die chancen stehen gut.. ich soll Mitglied bei denen werden.. dann werden sie mal mit denen reden.
95€ Jahresgebür und 35€ Einmalig.
Das ist kein Konsumentenschutz das sind die nächsten Abzocker.

Heute habe ich mich dann nochmal überwunden mit Sky zu telefonieren.
Diesmal habe ich aber das Gespräch aufgezeichnet.

1. Sachverhalt: Cold Calling Vertrag im Zusammenhang mit einem Gewinnspiel - Ungültig lt. Gesetz.
Sky - ich kann nicht beweisen dass dies im Zusammenhang mit einer Gewinnzusage gemacht wurde.

2. Sachverhalt: Vertragsabsage telefonisch
Sky bestreitet nicht dass der Anruf stattgefunden hat - der Anruf wurde getätig um den Vertrag zu bestätigen.

3. Sachverhalt: Keine Widerrufsbelehrung erhalten
Sky behauptet diese am x.10.2013 verschickt zu haben.

4. Sachverhalt: Paket rechzeitig verschickt
Sky behauptet es wurde ein Monat später verschickt - Paketschein nicht aufgehoben, daher auch kein Beweis.

Langsam denke ich wirklich darüber nach einfach zu zahlen..
Rechsschutz kann man natürlich nicht im Nachhinein abschließen.. eigentlich eh logisch..



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Re(2): Zahl einfach und lass esDir eine Lehre sein...
24.03.2014, 17:50:17
die chancen stehen gut.. ich soll Mitglied bei denen werden.. dann werden sie
mal mit denen reden.

Du scheinst ein gewisses Talent zu haben, was den Umgang mit Abzockern betrifft. Paketaufgabeschein nicht aufheben, von sich aus eine kommerzielle Konsumentenfirma kontaktieren usw.

Warum bist du bislang nicht auf die Idee gekommen (oder hast es nicht erwähnt), dich an den Konsumentenschutzverein zu wenden. Ich bin überzeugt, dass du nicht der erste mit gleichem Sachverhalt (Telefonanruf zwecks Vertragsanbahnung) bist. Außerdem hat der Verein für Konsumenteninformation auch eine mediale Wirkung; auf sowas ist keine Firma und auch nicht Sky scharf.

2. Sachverhalt: Vertragsabsage telefonisch
Sky bestreitet nicht dass der Anruf stattgefunden hat - der Anruf wurde getätig um den Vertrag zu bestätigen.

Da steht Aussage gegen Aussage. Wundert mich, dass die das nicht aufgezeichnet haben...

3. Sachverhalt: Keine Widerrufsbelehrung erhalten
Sky behauptet diese am x.10.2013 verschickt zu haben.

Dann soll Sky das endlich einmal belegen. Du hingegen hast keinerlei Möglichkeit, den NICHTerhalt eines Schreibens beweisen zu können.

4. Sachverhalt: Paket rechzeitig verschickt
Sky behauptet es wurde ein Monat später verschickt - Paketschein nicht aufgehoben, daher auch kein Beweis.

Am Paket selber wäre das Aufgabedatum gestanden, aber das existiert natürlich nicht mehr. Somit gibt es weder beweis noch Gegenbeweis. Aber woher weißt du, dass das Paket tatsächlich so spät eingelangt ist? Nur weil Sky das so sagt?

Falls sich hier jemand auskennt: Wenn Sky einen Nachweis über den Erhalt des Pakets liefert, steht da nicht zwangsläufig die Trackingnummer drauf?

Ganz so chancenlos sehe ich dich nicht und wenn es nur darum geht, dass Sky sich endlich zu eienr Kulanzlösung durchringt. Aber das schaffst du nicht allein - geh zum KSV und lass dich von denen konkret beraten.

WB.



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Inhaltsstoffe: Kompetenz, Erfahrung, Halbwissen, Hörensagen. Kann Spuren von Ironie enthalten.
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Re(2): Zahl einfach und lass esDir eine Lehre sein...
24.03.2014, 19:24:18
1. Sachverhalt: Cold Calling Vertrag im Zusammenhang mit einem Gewinnspiel -
Ungültig lt. Gesetz.
Sky - ich kann nicht beweisen dass dies im Zusammenhang mit einer Gewinnzusage
gemacht wurde.


Das Thema Gewinnspiel ist nur im Zusammenhang mit dem §5e Abs4 KSchG wichtig (Vertrag ist ungültig).
Daneben gibt es aber auch den §5e Abs5 KSchG:

Die Rücktrittsfrist nach Abs. 2 und 3 beginnt bei Verträgen über Dienstleistungen, die während eines gemäß § 107 Abs. 1 TKG 2003 unzulässigen Anrufs ausgehandelt werden, sobald der Unternehmer mit der Erbringung der Dienstleistung beginnt oder, wenn er die Dienstleistung erst später in Rechnung stellt, mit der ersten Rechnungslegung.


Wenn du also keine Zustimmung zu dem Anruf gegeben hast (Beweisen muss das das Unternehmen), so beginnt die Rücktrittsfrist (1 Woche bei Erhalt einer vollständigen Belehrung) frühestens mit der ersten Rechnung.
Wann hast du also die erste Rechnung von denen erhalten bzw. was stand im Schreiben vom 5. Nov?

3. Sachverhalt: Keine Widerrufsbelehrung erhalten
Sky behauptet diese am x.10.2013 verschickt zu haben.

Das Unternehmen muss beweisen, dass dir die Belehrung zugegangen ist (z.B. durch Einschreiben, Paketbestätigung,..). Versenden alleine genügt laut ständiger Rechtssprechung des OGH nicht.

Für meinen (subjektiven) Eindruck sind die Ausführungen des Unternehmens nicht wirklich stimmig:
Tel. soll zum Vertragsabschluss dienen vs. Schreiben dass der Widerruf zu spät erfolgte,...

Nachdem der VKI einerseits gegen das Unternehmen wegen unzulässiger AGB vorgeht und andererseits auch schon über Kundenbeschwerden bezüglich der Telefonwerbung berichtet hat (http://www.konsument.at/cs/Satellite?pagename=Konsument/MagazinArtikel/Detail&cid=318886920316 ) solltest du dich eventuell dort beraten lassen. Alternativ kann dir natürlich auch ein Anwalt weiterhelfen.
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Alle Antworten sind stets unverbindliche, nicht kartellierte Richtvorschläge.
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Re(2): Zahl einfach und lass esDir eine Lehre sein...
25.03.2014, 06:45:08
Also aus eigener Erfahrung (ich mache eigentlich fast jedes Jahr einen Deal mit einem Sky-Telefonkeiler) bekommt man immer kurz nach dem telefonischen Vertragsabschluss ein Schreiben per Post oder Email in dem die wesentlichen Vertragsinhalte (also Inhalt und Preis) angeführt sind und zusätzlich folgende Widerrufsbelehrung enthalten ist.
Widerrufsbelehrung
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von sieben Werktagen widerrufen. Samstag zählt nicht als Werktag. Der Widerruf kann ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung des Digitalreceivers erfolgen. Die Frist beginnt mit Erhalt des Vertragsdatenbestätigungsbriefes. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder des Digitalreceivers.
Der Widerruf ist zu richten an: Sky Österreich Fernsehen GmbH, Schönbrunner Straße 297/2, 1120 Wien oder online unter sky.at/kontakt oder per Fax an 0149 166 466
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen, wie z.B. dem Digitalreceiver, gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie Sie Ihnen etwa im Geschäftslokal möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr an Sky Österreich Fernsehen GmbH, Postfach 3000, 1121 Wien zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.

Zusätzlich gibt es  auf der Sky-Homepage auch Tips von Sky, wie man bei Rücksendungen vorgehen sollte. Darin wird auch empfohlen (für Leute die nicht von selbst daran denken), den Versandbeleg aufzubewahren, solange bis man eine Eingangsbestätigung erhält.
https://www.sky.de/web/cms/de/retoure.jsp

25.03.2014, 06:57 Uhr - Editiert von Thing, alte Version: hier
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