Bankomatkarte weitergeben - verboten ?!
Geizhals » Forum » Finanzen » Bankomatkarte weitergeben - verboten ?! (72 Beiträge, 1763 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
....
Re(4): Bankomatkarte weitergeben - verboten ?!
27.12.2013, 14:22:33



deine auslegunghat

sie doch, hast du oben geschrieben

auslegungssache; ich
finde es dafür äußerst seltsam, dass deine tochter mit deiner bankomatkarte
rumläuft - musst du etwa soziales versagen kompensieren (rein böse mutmaßung,
so wie deine  )  Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten!



Naja , du kennst mich nicht und ich bin dir auch nicht Böse. Du hast natürlich recht , alles auslegungssage/Ansichtssache. Ich reg mich über solche Kleinigkeiten eigentlich nicht auf und ginge es nur um 3.- wäre es nicht der Rede wert.

Aber Mann muss kein Menschenkenner sein um zu sehen/spühren wenn jemand seine Grenzen überschreitet/unhöflich ist und einfach auf wichtig macht.


Nein kompensieren muss ich eigentlich nichts ( zumindest nicht bewusst ;-) ). Meiner Tochter kurz für einen Kleinen Einkauf meine BK zu leihen wenn grad kein Kleingeld da ist ( und ich weiß was sie kauft/wo und dass ich sie gleich zurück kriege )  zu geben finde ich absolut in Ordnung für einen mag es nicht ok sein für einen anderen hingegen ist das in Ordnung. Ich würde auch nicht sagen dass ich sie deswegen mit meiner BK " rumlaufen " lasse.

Im übrigen ich war auch bei der Bank und hat mich erkundigt. In der Regel "sollte" ich sie BK und den Code niemanden Geben. Ob ich es mache oder nicht unterliegt meiner Verantwortung und Notfall werde ich mich verantworten müssen ob ich fahrlässig gehandelt habe oder nicht wenn ein Schaden entsteht.

Auf Deutsch ich kann sie geben wem ich will aber die Verkäuferin muss sie nicht akzeptieren.

Allerdings ist das genau der Schmale Grad ob Mann die BK stur ablehnt wenn sich eine Jugendliche um 3.- was zum Naschen kaufen will und laut schreit " gestohlen " oder ein Auge zudrückt weil Mann die Leute eh schon kennt und es einfach macht.

Ich kann nur sagen wenn ich in Meinen Job stur und unflexibel an die Vorschrift halten würde ohne ab und zu im gesunden Rahmen und mit gesunden Menschenverstand die Vorschriften zu Gunsten der Kunden " weicher/angenehmer " zu machen , hätte ich nicht so viele ;-)

LG

27.12.2013, 14:23 Uhr - Editiert von Raze@Alleria, alte Version: hier
Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
.
Re: Bankomatkarte weitergeben - verboten ?!
27.12.2013, 19:50:43
Hi!

Es ist tatsächlich in den Kundenrichtlinien untersagt Karte und Code weiterzugeben. Diese Richtlinie ist aber bei Maestro/Bankomatkarten eigentlich gar nicht kontrollierbar und ist auch nicht vorgesehen. Somit ist es nur eine Angabe von Maestro für die eigene Sicherheit des Kartenausstellers. Wenn er das nicht untersagen würde müssten die ja bei jeder Ehestreit und Co eventuell für den Streitwert aufkommen (oder auch nicht). Vom Haus aus ausschließen, nicht erlauben, dann liegt die Verantwortung allein nur beim Karteninhaber.

Die Kontrolle des Kartenbesitzers ist bei Bankomat/Maestro-Zahlungen gar nicht vorgesehen. Mann darf die Karte an Dritte gar nicht übergeben - so kann auch kein Mißbrauch (z.B. kopieren) entstehen. Überall sind Geräte vorschriftsgemäß so platziert, dass man selbst die Karte stecken kann und die Karte nicht übergeben muss. Es gibt keine Unterschrift, die Legitimation erfolgt rein und nur über den PIN-Code. (Es gibt auch andere Verfahren, ähnlich zu Lastschriftverfahren, wo man auch unterschreiben muss und wo oft höhere Limits gelten - aber davon reden wir hier nicht.)

Somit ist es eigentlich egal wer die Karte steckt, solange der PIN-Code korrekt ist. Ich habe in den Kundenrichtlinien auch nicht explizit gelesen, dass man die Karte zur Kontrolle doch an Dritte übergeben darf.

Ich hatte im Bekanntenkreis einen Fall, wo die Karte im AUsland zum Stecken übergeben wurde, dieses erfolgte unsichtbar und wurde dabei offensichtlich kopiert. Der Missbrauch war sehr hoch, meinem Freund wurde auch sehr wohl vorgeworfen, dass er die Karte unnötigerweise aus der Hand gegeben hat.

Auch mir wurde schon in Banken erklärt, dass eine Bankomat/Maestro Karte auf keinem Fall aus der Hand gegeben werden darf. Bei Missbrauch kann es nämlich wohl vorgeworfen werden.

Wie ist in diesem Fall die Verkäuferin darauf gekommen, dass die Karte nicht deiner Tochter gehört. Regelkonform kann es nämlich nie vorkommen.

Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung