sim only ohne bindung
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Re(14): sim only ohne bindung
10.01.2014, 07:09:27
Im Gegensatz zum Gas- und Strommarkt gibt es aus meiner Sicht doch ein paar empfindliche Unterschiede zum Mobilfunkmarkt...

1. Menschen sind bequem. Zumindest am Strommarkt übernimmt der neue Anbieter bei einem Wechsel die gesamte Bürokratie inkl. Kündigung des alten Vertrags. Beim Mobilfunk gibt es das so noch nicht.
2. Viele Mobilfunkkunden lassen sich durch de-facto-Kredite immer noch lange binden. (Scheinbar günstige Endgeräte, die durch erhöhte Tarife über 2 Jahre abgestottert werden.) Die Möglichkeit eines Wechsels rückt so in weite Ferne. Ergänzend kommt dazu, dass solche Geräte immer auf den jeweiligen Anbieter gesperrt sind, sodass ein Wechsel ein neues Endgerät oder zumindest zusätzliche Kosten für die Entsperrung bedeutet.
3. Im Gegensatz zur Stromzählernummer, die bei einem Anbieterwechsel gleich bleibt, ändert sich die Mobilfunknummer beim Anbieterwechsel, was viele nicht wollen. Eine Rufnummernmitnahme ist mit zusätzlichen Kosten und zusätzlicher Bürokratie verbunden.
4. Stromverbräuche sind relativ konstant über die Jahre, sodass man die tatsächlichen Kosten recht gut vorhersagen kann. Das Telefonverhalten ändert sich doch recht schnell mal durch neue Technologien, Bekannte usw. Ausreichend Freieinheiten heute können morgen schon zu wenig sein. Daher sind diese "all inklusive"-Tarife für viele zwar praktisch, für andere aber durchaus problematisch.
5. Ein Wechsel geht nicht "Hand-in-Hand", sondern ist praktisch immer mit zeitweiligen Doppelkosten verbunden.

Wenn man allein die oben erwähnten Mehrkosten für Entsperrung und Rufnummern ehrlich aufrechnet, rentiert sich ein Wechsel zu einem vermeintlich günstigeren Produkt nicht so leicht.

Meiner Meinung nach wäre der erste Schritt einen Wechsel für den Kunden so bequem wie möglich zu machen. Soll heissen:
Die Rufnummer und SIM-Karte "gehört" dem Kunden und wandert beim Anbieterwechsel automatisch mit, wenn er das will. Weder vom alten noch neuen Anbieter dürfen dafür zusätzliche Kosten verrechnet werden.
Die maximal zulässige Mindestvertragsdauer (MVD) wird auf höchstens 12 Monate begrenzt, monatliche "Kreditraten" müssen klar ausgewiesen sein und der Gerätepreis bei Berücksichtigung dieser "Kreditraten" muss klar ausgewiesen sein. Nach der MVD entfallen diese "Kreditraten" und die reine Grundgebühr bleibt über. Damit kann auch der dümmste anzunehmende Mobilfunkkunde vergleichen, ob es sich um ein gutes oder schlechtes Angebot handelt.
Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer muss der Anbieter das Endgerät kostenlos entsperren und auf Wunsch etwaiges Branding entfernen.
Nach Ablauf der MVD darf der Kunde kostenlos zu einem anderen Tarif wechseln. Ein Wechsel darf von mir aus an eine erneute MVD geknüpft sein.
Beim Anbieterwechsel übernimmt der neue Anbieter die gesamte Bürokratie, d.h. auch Kündigung des alten Vertrags.
Der neue Vertrag löst den alten Vertrag nahtlos ab, sodass keine Doppelversorgung oder versorgungslose Zeit entsteht.
Jegliche Einmalgebühren entfallen, es sind nur noch monatliche Entgelte und verbrauchsabhängige Gebühren zulässig.

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