Was beim Wohnungskauf beachten?
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Re(2): Was beim Wohnungskauf beachten?
13.03.2014, 19:41:36
Ich hatte über 20 Jahre eine Dachgeschoß-Eigentumswohnung benutzt.
Baujahr 1972 bis 1975
Wände Mantelbeton: DURISOL-Steine = Formsteine aus Beton + Holzbrösel, ohne Boden, die Füllung in der Mitte ist Beton über alle Geschoße und Decken - in einem einem Stück zusammenbetoniert, ohne Trennung;
Außenwände 25cm dünn ...
Decken sehr dünn ORTBETON (an Ort und Stelle betoniert);
Trittschalldämm-Material 10mm Styropor auf 5mm zusammengepresst und mit vielen Fugen u. Schallbrücken zwischen den Platten ...
Haus mit Ziegel-Mittelmauer und darin Not-Kamin-Züge für alle Wohnungen;

Wenn im EG jemand einen Nagel in die Wand schlug, riss es mich im 8. Stock aus dem Schlaf !!!
Ich habe in allen Räumen den Fußboden herausgerissen (da es einen Höhenausgleich mit Bauschutt in meiner Wohnung gab, hatte ich 23 bis 28cm für einen Fußbodenaufbau über der Rohdecke zur Verfügung). Ich habe eine ordentlicht Tritschalldämmung + wirklich schwimmendem Estrich darauf, erstellt. An allen Außenwänden und gegen die Nachbarwohnung habe ich an den Wänden eine BIEGEWEICHE Vorsatzschale angebracht (= Schall- und Wärme-Dämmung, mit mehrere Zentimeter (unterschiedlich) Glaswolle + 18mm (oder 2x 12,5mm) Gipskartonplatten). Vorher konnte ich die Gespräche meiner etwas älteren u. lauter sprechenden Nachbaren (Einzimmer-Wohnung) in meinem Schlafzimmer fast deutlich mithören ...
In meinem Schlafzimmer habe ich auch die Decke zusätzlich Schallgedämmt  -  eine komplette Innenschale an Gipskartonplatten hineingestellt u. an dieser alle Anschluss-Fugen mit Silikon versiegelt.
Obenauf gab es ein Flachdach mit Blechdeckung. Auf der obersten Betondecke hat eine Holz-Konstruktion Gefälle erzeugt  -> dadurch vorhanden: Luft-Zwischenraum von 20cm bis 115cm. Ich kroch dort hinein und verlegte 2x 10cm Glaswolle (Rollenmaterial) als zusätzliche Wärmedämmung. Danach war es im Sommer nach vier heißen Tagen in der Wohnung um Häuser besser auszuhalten, als die Zeit vor den Sanierungs-Maßnahmen ...

Ich habe in Summe ca. ÖS 200.000,- an Verbesserungsmaßnahmen an Material und meine Arbeitszeit in die Wohnung hineingesteckt, die an Eigentums-Kosten spottbillig gewesen ist (Rückzahlungsrate des Wohnbaukredites um die ÖS 200,- auf 75 Jahre !!!).

Die Wasserinstallation in der Wohnung habe ich komplett erneuert und alle Wasser-Rohre mit Neoprene-Material wärme- u. schallgedämmt (25mm Wandstärke an Neprene -> ziemlich teuer geworden ...)

Als Heizung habe ich mir eine Warmwasser-Zentralheizung mit Gaskombitherme einbauen lassen. Im Bad u. WC habe ich selber eine Fußbodenheizung eingebaut (Kunststoff-Rohre in Trittschall-Dämmung verlaufend + Alu-Bleche, die die Wärme auf den Beton-Estrich von unten her verteilen; System: GLOF-LÄSTRA von  Thermo-Apparate-Bau einer Schwedischen Firma ("TA"). Diese habe ich an die Zentralheizung angeschlossen.

Vorhanden waren überall Verbund-Fenster u. bei der Türe zur Dachterrasse. Im Schlafzimmer habe ich Schallschutz-Isoliegläser mit einem neuen Holz-Flügel eingebaut (selst fabriziert in der Tischlerei eines Verwandten). Bei den restlichen Verbund-Fenstern u. Terrassentüre habe ich die innere Verglasung gegen beschichtetes Glas ausgetauscht, wie es bei Wärmeschutz-Isoliergläsern verwendet wird   -> laut Gutachten des französischen Glas-Herstellers EUROVER Flachglasberatungs-GesmbH erreicht man damit bei Verbund-Verglasung eine Wärme- Durchgangszahl von  k = 1,6 W/m²°C  bei einem Holzfenster der Größe: Außenmaß von ca. 135 x 105cm (gemessen über Verglasung + Holzflügel   -> bei größeren Fenstern ergeben sich bessere Werte).



14.03.2014, 11:21 Uhr - Editiert von Atschy, alte Version: hier
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Re: Was beim Wohnungskauf beachten?
14.03.2014, 20:31:53
* Der Wohnungseigentumsvertrag von Annodazumal - da könnten abweichende Vereinbarungen oder allfällige Wohnungszubehör drinstehen.
* Kopie des Nutzwertgutachtens.
* Welche Vereinbarungen der Eigentümer gibt es aus der Vergangenheit (nur als Beispiel: Gerne wird behauptet, dass für Erhalt der Fenster und der Wohnungstür jeder Eigentümer selber verantwortlich sei. Real habe ich noch keine einzige gültige derartige Vereinbarung gesehen)
* Lass dir die Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen aushändigen.
* Erkundige dich über die letzten Abstimmungen und deren Ergebnis.
* Lass dir sagen, wie hoch die Rücklage ist und wieviel zugeführt wird.
* Verlange die Vorausschau, welche eine gute Hausverwaltung macht und darin die zu erwartenden Vorhaben der kommenden zehn Jahre skizziert.
* Verlange die Langfassung der (zumindest) letzten beiden Betriebs- und Instandhaltungskostenabrechungen.

Falls du nicht alle Unterlagen erhältst, dann ist das möglicherweise was faul.

Wird die Maklerprovision vom endgültigen Kaufpreis berechnet? (Wie lässt sich
hier was sparen?)

Halbe-halbe machen und schwarz zahlen.

Alle anderen Sparvorschläge wie Kaufvertrag mit niedrigerem Kaufpreis vergiss besser. Du sparst dir einmalige Gebühren in geringer Höhe, aber dafür hast du im Falle eines unerwartet frühen Verkaufes plötzlich auf dem Papier einen höheren Spekulationsgewinn, obwohl du real vielleicht sogar weniger erhältst als du jetzt zahlst.

WB.
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Inhaltsstoffe: Kompetenz, Erfahrung, Halbwissen, Hörensagen. Kann Spuren von Ironie enthalten.
14.03.2014, 20:37 Uhr - Editiert von Weissbier, alte Version: hier
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