das Umgehen des Zahlungsdienstegesetzes mittels des Versandkostentricks
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das Umgehen des Zahlungsdienstegesetzes mittels des Versandkostentricks
22.08.2014, 11:24:55
Dieser alte Schmäh feiert in Österreich im Online-Versandhandel gerade wahre Urstände, kaum ein Angebot hier im Preisvergleich, wo man nicht bei der Nutzung moderner Bezahlvarianten von einigen Händlern mittels erhöhter Versandkosten um einen Sonderobolus gebeten wird. Und das obwohl man sich sicher sein kann, dass das Produkt immer gleich verpackt und versendet wird ganz egal auf welche Weise die Bezahlung erfolgte.

Gerademal bei Nachnahme würde ich sowas noch durchgehen lassen, denn das Draufpicken der NN-Zahlungsanweisung braucht 2-3 Extra-Handgriffe, die bei dem ausgespochen gut bezahlten Personal welches üblicherweise in einem Versandlager angestellt ist, natürlich ihren Preis haben. Soll so sein, ist akzeptiert. Aber bitte doch nicht wenn man statt Online-Überweisung per KK zahlt, oder statt Verified-by-KK mittels PayPal - das ist nicht gestattet und wider dem Gesetz. Punkt, aus!

Nun da schön langsam durchdringt, dass man für die Nutzung eines bestimmten Zahlungsmittel kein gesondertes Entgelt verlangen darf machen die Händler jetzt auf diese neue/alte Weise dem Kunden unmissverständlich klar, dass auf Konsumentenrechte gepfiffen wird. Und da wundert sich der Österreichische Handel, dass ihm die Anbieter aus dem Ausland um die Ohren fahren. Dort wurde diese Unart schon vor langer Zeit abgestellt, selbst Handelsplattformen mit zweifelhaftem Ruf wie zB. eBay haben dieser Abzocke (damit auch dieses Wort wieder mal verwendet wird :-)) Einhalt geboten.

KarawankenBär
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..  Geld ist dann doch wichtiger
 (Bucho am 28.08.2014, 05:22:11)
 

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