Re(14): Warum Netzsperren ein Problem sind
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 (karl.w am 06.10.2014, 12:23:21)
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 (Fly am 06.10.2014, 18:23:32)
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 (Fly am 06.10.2014, 22:33:03)
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Re(14): Warum Netzsperren ein Problem sind
08.10.2014, 10:06:32
Doch, es geht nur um DNS Sperren. Das Problem ist, dass hier ein Präzedenzfall geschaffen wird. Und gibt es einmal die technische/rechtliche Möglichkeit, wird das auch genutzt werden. Auch für andere Sachen.


Wer immer Feuer schreit, auch wenn keines ist, dem hört irgendwann keiner mehr zu. Das ist gerade dann ein Problem, wenn es wirklich brennt. Wir reden hier nicht von einer DNS Sperre. Wir reden von einem rechtsstaatlichen Vorgang. Es sind Gerichte involviert, es gibt Personen die sich geschädigt sehen und die von einem Gericht prüfen lassen wollen ob das auch wirklich der Fall ist.

Das da ist eine DNS Sperre bzw. jedenfalls das, was ich unter einer rechtsstaatlich höchst bedenklichen und garantiert nicht grundrechtskonformen DNS Sperre verstehe:

Zugangserschwerungsgesetz

Vorgeschrieben war, dass das deutsche Bundeskriminalamt (BKA) eine Sperrliste führt. Auf dieser Liste sollten Domains, IP-Adressen und URLs von Webseiten, die Kinderpornografie gemäß § 184b StGB enthalten oder verlinken, indiziert werden. Dies sollte geschehen, wenn deren Löschung nicht oder nicht in angemessener Zeit erwirkt werden kann. Content-Anbieter und Hoster der inkriminierten Webseiten sollten über die Indizierung benachrichtigt werden. Zugangsprovider mit mehr als 10.000 Kunden sollten die Sperrliste erhalten und gesetzlich dazu verpflichtet werden, den Zugriff auf die in der Sperrliste indizierten Schriften mindestens auf der DNS-Ebene zu sperren, auf ein vom BKA gestaltetes „Stopp-Schild“ umzuleiten und dem BKA eine anonymisierte Zugriffsstatistik zu übermitteln.

Eine Strafverfolgung allein wegen des Aufrufs einer gesperrten Webseite bzw. Domain war nach § 5 ZugErschwG untersagt.

Das BKA sollte die Begründung der Sperrung durch tatsächliche Kinderpornografie dokumentieren und von einem vom Bundesdatenschutzbeauftragten berufenen Expertengremium – bestehend aus fünf Personen, wobei die Mehrheit die Befähigung zum Richteramt haben muss – vierteljährlich stichprobenartig kontrolliert werden.


Das ist eine astreine staatliche Zensurinfrastruktur, in erster Linie wegen dem da:

Die Internetanbieter wurden im Gesetz verpflichtet, die vom Bundeskriminalamt erstellten Sperrlisten geheim zu halten. Entsprechend einer nachträglichen Änderung des Gesetzentwurfs unter Justizministerin Brigitte Zypries sollten Zugriffsversuche auf diese Seiten auch zeitgleich protokolliert und zu Strafverfolgungszwecken genutzt werden können.


Und weil sie zu 100% in der Hand der Exekutive liegt, wo darüber hinaus sämtliche rechtsstaatlichen Vorgänge ausgeschlossen sind:

Eine unabhängige Überprüfung der Sperrlisten durch Richter, Kontrollkommissionen oder ähnliche Instanzen war in dem ersten Gesetzesentwurf nicht vorgesehen. Später wurde sie dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit beigeordnet, der diese Aufgabe aber gar nicht übernehmen wollte.


Das ist der worst case in einem demokratischen Rechtsstaat. Metternich 2.0. Der Wahnsinn schlechthin. Von sowas sind wir hier meilenweit entfernt. Nirgendwo in diesem Land gibt es sowas ähnliches wie eine Initiative, dass sowas geschaffen werden würde. Hier wird ständig in den Raum gestellt, dass der Rechtsstaat nicht funktionieren würde, nur weil ein Verein da Vorabentscheidungen in einer Materie kriegt, wo die Gerichte erst inhaltliche Kompetenzen aufbauen müssen.


Ein Gericht hat gerade die freie Kommunikation eingeschränkt, eine Form von Zesnur erlaubt. Morgen steht der nächste da und will die selbe Erlaubnis für was anderes.


Nein, hat sie nicht. Es geht hier nicht um "Erlaubnis". Was soll denn diese infantile Argumentation, so als ob das Gericht der Papa wäre, der den Kindern die Filme saugen die Ohren langziehen würde.


Und wenn schon irgende eine Industrie (ob schlecht oder nicht) schon damit durchkommt, dann will ich mir gar nicht ausmalen was ein Staat per Gesetz alles zensieren kann/darf.


Siehe oben. Der Staat darf, was die Regierung beschließt. Ich habe das dumpfe Gefühl, dass hier einige Leute den Rechtsstaat schlicht nicht verstehen. Das von mir oben zitierte Gesetz ist das, was eine Regierung schnell mal beschließen kann. Und das ist das, was tatsächlich ein Problem ist. Das von mir oben zitierte Gesetz definiert eine Zensurinfrastruktur, die einem Metternich nicht besser hätte einfallen können. Und das wurde ohne Beteiligung der bösen Content Industrie beschlossen. Ein paar populistische Politiker die KiPo Stress machen reichen dafür. Die sind das eigentliche Problem. Die Populisten und eine mangelhaft aufgeklärte Gesellschaft. Darauf sollte man hinweisen. Und sich nicht auf die VAP festbeißen.


08.10.2014, 10:08 Uhr - Editiert von Betriebsdirektor, alte Version: hier
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