Meine erste Anonymverfügung
Geizhals » Forum » Auto & Motorrad » Meine erste Anonymverfügung (153 Beiträge, 2548 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
........
Re(8): Meine erste Anonymverfügung
09.10.2014, 07:39:02
nun dann zitiere ich mal aus dem von dir verlinkten artikel folgendes =>
Ob eine Videoaufnahme eines Unfalls vor Gericht zugelassen wird, entscheidet der jeweilige Richter. “Als Beweismittel für ein Fehlverhalten Anderer – vor allem als Beweismittel bei Anzeigen an die Polizei – sind sie aber auf keinen Fall zulässig – sogar verboten, denn für die Erfassung, Speicherung und Weiterleitung solcher Daten sind nur Straßenaufsichtsorgane berechtigt (s. §§ 98a ff StVO)”, informiert ÖAMTC-Rechtsexperte Dominik Tschol.
Erlaubt ist hingegen das Fotografieren und Filmen nach einem Unfall. Die Datenschutzkommission zieht hier eine ganz klare die Linie, dabei handle es sich um keine permanente Überwachung. (VOL.AT)

Halten wir fest:
-Ob es durchgeht entscheidet der Richter.
-Als Beweis für eine Anzeige bei der Polizei sind sie unzulässig

D.h. für den konkreten Fall in dem Posting folgendes:
-Wäre eine Dashcam vorhanden, müsste der Threadersteller alle Instanzen abwarten bis er vorm Richter steht und selbst dann ist nicht sicher, dass die Auswertung der Dashcam anerkannt wird.
Ich will nicht wissen was ihm der Spass an Zeit, Geld und Nerven bis dahin kosten würde. ;-)
lg
bono_d70

_______________________________________________________________________________
Rechtschreibfehler dürfen vom Finder, ohne Angabe von Gründen, behalten werden!
Bekennender Agnostiker!
Von Innen sieht ein Hamsterrad aus wie die Karriereleiter ;-)
Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung