GIS offiziell vermeiden
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GIS offiziell vermeiden
06.11.2014, 12:36:03
Sehr geehrtes Forum, Liebe Mitglieder!

Aktuell besitze ich einen TV ohne Receiver und einen reinen Internet-UPC Vertrag. Ich zahle den Radioanteil der GIS. In meiner neuen Wohnung (Genossenschaft, Neubau) möchte ich ebenfalls maximal den Radioanteil zahlen. Was muss ich beachten:

- die Genossenschaft stellt eine Art erweiterten Hausantennenanschluss zur Verfügung, genannt SMAT-TV. Diesen kann man deaktivieren lassen, was wohl auch notwendig wäre, denn einen analogen Antenneneingang hat mein TV ja.

- UPC soll wieder ein reiner Internet-Vertrag sein. Reicht es diesen der GIS vorzuweisen oder muss man auch UPC dezidiert sagen, dass man den TV-Empfang deaktiviert haben möchte?

- Leider hat jeder moderne TV einen DVB-T Receiver. Muss ich, um keine GIS zu zahlen also auf die Kategorie Public/Info-Display (gibts ja hier auf Geizhals unter Hardware/Monitore) zurückgreifen oder gibts andere Möglichkeiten wenn ich einen neuen, größeren TV möchte (kein Beamer)? Ich weiß, irgendwann 2016 soll DVB-T abgeschaltet werden, aber das dauert mir vielleicht zu lang und bis dahin bieten wahrscheinlich viele Fernseher DVB-T2.

- Frage zu Radiogebühr bei Internetanschluss: Da gabs ja vor einigen Monaten ein Urteil dagegen, welches aber noch vorm Höchstgericht standhalten muss. Was bedeutet das für mich? Kann ich schon jetzt die Radiogebühr anfechten wenn ich sie nur wegen dem Internet zahle?

Danke!

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Re: GIS offiziell vermeiden
06.11.2014, 14:58:01
- Leider hat jeder moderne TV einen DVB-T Receiver. Muss ich, um keine GIS zu
zahlen also auf die Kategorie Public/Info-Display (gibts ja hier auf Geizhals
unter Hardware/Monitore) zurückgreifen oder gibts andere Möglichkeiten wenn
ich einen neuen, größeren TV möchte (kein Beamer)? Ich weiß, irgendwann 2016
soll DVB-T abgeschaltet werden, aber das dauert mir vielleicht zu lang und bis
dahin bieten wahrscheinlich viele Fernseher DVB-T2.


Ja.


Das Bundesverwaltungsgericht verweist auf eine Entscheidung seines Vorgängergremiums: "Die dem ORF ... ermöglichte Satellitenausstrahlung ist vom Versorgungsauftrag nicht erfasst. Im Unterschied zum terrestrischen Empfang über die Antenne sind auch nicht alle Rundfunkteilnehmer in der Lage, die Satelliten- oder Kabelübertragung zu nutzen". Und der Senat unter dem Vorsitz von Richterin Daniela Sabetzer erinnert daran, dass das Programmentgelt laut Gesetz "unabhängig von der Häufigkeit und Güte der Sendungen und oder ihres Empfanges zu zahlen" sind; "jedenfalls aber dann", wenn der Rundfunkteilnehmer an seinem Standort mit Kernprogrammen des ORF terrestrisch versorgt wird."

Der Gebührenzahler argumentierte auch, ORF 3 und ORF Sport Plus würden vornehmlich via Satellit ausgestrahlt und gehörten ebenfalls zu den öffentlich-rechtlichen Programmen. Auch da kann das Bundesverwaltungsgericht "keine Verletzung des Versorgungsauftrag" erkennen, auch wenn der ORF die alte Karte abgeschaltet hat. Der Kostenaufwand für eine neue könne "durchaus zugemutet werden" - wenn er sich im Rahmen des Aufwands für terrestrischen Empfang bewegt


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