Privatkredit was ist rechtlich möglich?
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Re(3): Privatkredit - was ist rechtlich max. möglich?
06.03.2015, 11:45:12
wo kommt eigentlich die Bezeichnung "Fahrtenschwimmer" her?

Meine Vermutung: Der steigenden Reihenfolge nach kann man Frühschwimmer, Freischwimmer, Fahrtenschwimmer und Allroundschwimmer machen.

Frühschwimmer: Sehr jung und er beweist, dass er im Wasser nicht untergeht, wenn Mammi am Beckenrand dringend telefonieren und sich deshalb nicht um die Aufsicht kümmert.
Freischwimmer: Der kann kleinere Strecke schwimmen und bereits ohne Mammi ins Schwimmbad gehen.
Fahrtenschwimmer: beherrscht mehrere Schwimmtechniken und kann auch längere Distanzen und über Zeitdauer überwinden, bevor er ein kräftigendes Weißbier benötigt.
Allroundschwimmer: Der ist so gut, dass ihn nur noch der Betonklotz der Mafia dauerhaft unter die Wasseroberfläche bringt.

"Fahrt" ist zur Zeit meiner Großeltern (wo man sich eher in Nachbarorte bewegt hat, aber große Reisen etwas Besonderes waren) ein weit gebräuchlicheres Wort gewesen im Sinne von "auf große Fahrt gehen" oder verkürzt "auf Fahrt gehen". Das passt mir in der Logik gut zum Fahrtenschwimmer (das Abzeichen gibt es sicherlich auch schon seit vielen Jahrzehnten, meine Vermutung), dem attestiert wird, über den Normalgebrauch hinaus auch längere Distanzen zügig schwimmen zu können.

Soweit meine laienhafte Ableitung, ohne Anspruch auf Richtigkeit (wird aber wohl passen).

WB.
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Inhaltsstoffe: Kompetenz, Erfahrung, Halbwissen, Hörensagen. Kann Spuren von Ironie enthalten.
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Re: Privatkredit - was ist rechtlich max. möglich?
07.03.2015, 23:28:44
1. Du solltest dir ein Pfand geben lassen oder irgendeine andere Sicherheit, die du in einer Insolvenz der GmbH verwerten kannst. Sonst kriegst du nicht mal mehr dein ganzes Kapital zurück.

2. Wenn du Pech hast, kannst du die Zinsen, Gebühren, Entgelte usw vergessen:

"Ein ohne die erforderliche Konzession im Inland abgeschlossenes Bankgeschäft bleibt rechtswirksam. Die Unwirksamkeitssanktion betrifft nur die Vergütungsvereinbarung (Anmerkung: =Zinsen, Gebühren, Entgelte usw). Sie tritt kraft Gesetzes ein und bedarf keiner besonderen Geltendmachung."

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Justiz/JJR_20060831_OGH0002_0060OB00110_06D0000_002/JJR_20060831_OGH0002_0060OB00110_06D0000_002.html

§1 BWG: "...Bankgeschäfte sind die folgenden Tätigkeiten, soweit sie gewerblich durchgeführt werden: ....3. der Abschluß von Geldkreditverträgen und die Gewährung von Gelddarlehen (Kreditgeschäft);"

"Eine Tätigkeit wird dann „gewerbsmäßig" betrieben, wenn sie nachhaltig auf die Erzielung von Einnahmen (Erträgen) gerichtet ist, wobei auch eine einmalige Tätigkeit nachhaltig sein kann, wenn sie auf Wiederholung ausgelegt ist."

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Justiz/JJR_20060831_OGH0002_0060OB00110_06D0000_003/JJR_20060831_OGH0002_0060OB00110_06D0000_003.html


Sobald du anfängst deine Kreditvergabe Semi-Professionell mit "Kontoführungsgebühr" usw. aufzuziehen, besteht die erhöhte Gefahr, dass eine Wiederholungsabsicht angenommen wird. Und dann trifft dich vielleicht auch noch das:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40166937/NOR40166937.html

07.03.2015, 23:40 Uhr - Editiert von kaufinator1, alte Version: hier
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