Re(3): Privatkredit - was ist rechtlich max. möglich?
Geizhals » Forum » Finanzen » Privatkredit was ist rechtlich möglich? (61 Beiträge, 1596 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
...
Re(3): Privatkredit - was ist rechtlich max. möglich?
06.03.2015, 11:45:12
wo kommt eigentlich die Bezeichnung "Fahrtenschwimmer" her?

Meine Vermutung: Der steigenden Reihenfolge nach kann man Frühschwimmer, Freischwimmer, Fahrtenschwimmer und Allroundschwimmer machen.

Frühschwimmer: Sehr jung und er beweist, dass er im Wasser nicht untergeht, wenn Mammi am Beckenrand dringend telefonieren und sich deshalb nicht um die Aufsicht kümmert.
Freischwimmer: Der kann kleinere Strecke schwimmen und bereits ohne Mammi ins Schwimmbad gehen.
Fahrtenschwimmer: beherrscht mehrere Schwimmtechniken und kann auch längere Distanzen und über Zeitdauer überwinden, bevor er ein kräftigendes Weißbier benötigt.
Allroundschwimmer: Der ist so gut, dass ihn nur noch der Betonklotz der Mafia dauerhaft unter die Wasseroberfläche bringt.

"Fahrt" ist zur Zeit meiner Großeltern (wo man sich eher in Nachbarorte bewegt hat, aber große Reisen etwas Besonderes waren) ein weit gebräuchlicheres Wort gewesen im Sinne von "auf große Fahrt gehen" oder verkürzt "auf Fahrt gehen". Das passt mir in der Logik gut zum Fahrtenschwimmer (das Abzeichen gibt es sicherlich auch schon seit vielen Jahrzehnten, meine Vermutung), dem attestiert wird, über den Normalgebrauch hinaus auch längere Distanzen zügig schwimmen zu können.

Soweit meine laienhafte Ableitung, ohne Anspruch auf Richtigkeit (wird aber wohl passen).

WB.
--
Inhaltsstoffe: Kompetenz, Erfahrung, Halbwissen, Hörensagen. Kann Spuren von Ironie enthalten.
Antworten PM Alle Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung