Re: Privatkredit - was ist rechtlich max. möglich?
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Re: Privatkredit - was ist rechtlich max. möglich?
07.03.2015, 23:28:44
1. Du solltest dir ein Pfand geben lassen oder irgendeine andere Sicherheit, die du in einer Insolvenz der GmbH verwerten kannst. Sonst kriegst du nicht mal mehr dein ganzes Kapital zurück.

2. Wenn du Pech hast, kannst du die Zinsen, Gebühren, Entgelte usw vergessen:

"Ein ohne die erforderliche Konzession im Inland abgeschlossenes Bankgeschäft bleibt rechtswirksam. Die Unwirksamkeitssanktion betrifft nur die Vergütungsvereinbarung (Anmerkung: =Zinsen, Gebühren, Entgelte usw). Sie tritt kraft Gesetzes ein und bedarf keiner besonderen Geltendmachung."

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Justiz/JJR_20060831_OGH0002_0060OB00110_06D0000_002/JJR_20060831_OGH0002_0060OB00110_06D0000_002.html

§1 BWG: "...Bankgeschäfte sind die folgenden Tätigkeiten, soweit sie gewerblich durchgeführt werden: ....3. der Abschluß von Geldkreditverträgen und die Gewährung von Gelddarlehen (Kreditgeschäft);"

"Eine Tätigkeit wird dann „gewerbsmäßig" betrieben, wenn sie nachhaltig auf die Erzielung von Einnahmen (Erträgen) gerichtet ist, wobei auch eine einmalige Tätigkeit nachhaltig sein kann, wenn sie auf Wiederholung ausgelegt ist."

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Justiz/JJR_20060831_OGH0002_0060OB00110_06D0000_003/JJR_20060831_OGH0002_0060OB00110_06D0000_003.html


Sobald du anfängst deine Kreditvergabe Semi-Professionell mit "Kontoführungsgebühr" usw. aufzuziehen, besteht die erhöhte Gefahr, dass eine Wiederholungsabsicht angenommen wird. Und dann trifft dich vielleicht auch noch das:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40166937/NOR40166937.html

07.03.2015, 23:40 Uhr - Editiert von kaufinator1, alte Version: hier
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