vorübergehend 2 Dienstverhältnisse
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Re: vorübergehend 2 Dienstverhältnisse
11.03.2015, 10:17:20

nun möchte ich natürlich nicht auf meine Ansprüche verzichten (noch ca. 5
Wochen Urlaub, Weihnacht-,Urlaubsgeld aliquot) - ist dann doch Geld das ich
gut gebrauchen kann ..!


Warum solltest du auf das bei Selbstkündigung verzichten müssen? Das hat du erarbeitet, es gehört dir. Früher ist man um die Abfertigung alt umgefallen. Aber da es die ja eh nimmer gibt, weil man das Geld am Kapitalmarkt verbrennt, hat du von der Seite her kein Problem.

Ansprüche bei Kündigung:

Kündigung durch die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer:

- Entgelt bis zum Ablauf der Kündigungsfrist
- Aliquote Sonderzahlungen
- Abgeltung des offenen, aliquoten Urlaubsanspruchs durch eine Ersatzleistung; der Resturlaub aus vorangegangenen Jahren muss voll abgegolten werden
- Anspruch auf Arbeitspapiere



Weihnachts- & Urlaubsgeld

In den Kollektivverträgen für Arbeiter ist häufig geregelt, dass sie nach gerechtfertigter Entlassung oder unberechtigtem vorzeitigen Austritt kein Urlaubs-/Weihnachtsgeld erhalten. Der Arbeitgeber kann eventuell sogar bereits ausgezahltes Urlaubs-/Weihnachtsgeld zurückfordern oder rückverrechnen. Bei den übrigen Lösungsarten (z.B. Arbeitnehmerkündigung) haben Arbeiter in der Regel Anspruch auf das anteilige (= aliquote) Urlaubs-/Weihnachtsgeld.


Einvernehmliche Kündigung schriftlich vorschlagen. Wenn sie nicht angenommen wird, selbst kündigen. Wenn der Arbeitgeber bockt, sofort zur AK gehen und klagen. Das dauert dann zwar, aber zum einen hast du die AK für ihre Leistungen bereits fürstlich entlohnt und andererseits glaubt der Arbeitgeber oft, dass der Sonderzahlungen sowas wie ein Taschengeld sind, das man nur hergibt wenn der Arbeitnehmer brav war.


EDIT: Du hast 5 Wochen Urlaub. Wenn du sofort kündigst trittst du sofort den Urlaub an. Er muss dir dann noch eine Woche auszahlen. Sollte in deinem Dienstvertrag nichts bzgl. einer Nebenbeschäftigung vereinbart sein, so steht dem unmittelbaren Dienstantritt im Ausland nichts entgegen.


11.03.2015, 10:20 Uhr - Editiert von Betriebsdirektor, alte Version: hier
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Re: vorübergehend 2 Dienstverhältnisse
17.03.2015, 12:22:39
bei Zusage muss ich kurzfristig anfangen (binnen 1-2 Wochen)


muss das wirklich so sein? jeder normale arbeitgeber weiß um die kündigungsfristen, wenn er jemanden anstellt, der einen job hat. glaubst du wirklich, dass es daran scheitern wird, wenn sie dich in d wirklich haben wollen? gibt es im neuen job irgendwelche besonderen umstände, die ein sofortiges anfangen zwingend nötig machen?

nun möchte ich natürlich nicht auf meine Ansprüche verzichten


die bleiben dir natürlich erhalten. sonderzahlung aliqout, urlaub kannst du konsumieren oder er wird dir ausbezahlt. dein jetziger dienstgeber muss dir den urlaub nicht ausbezahlen, meines wissens nach sagt das gesetz, dass urlaub grundsätzlich zu konsumieren ist. du hast also keinen rechtsanspruch darauf, bis zum letzten tag zu hackeln und dann die volle kohle mitzunehmen. abfertigung verlierst du, wenn du noch im alten system bist, ansonsten bleibt das geld in deiner vorsorgekasse.

Was habe ich nun für Möglichkeiten?


wenn dein verhältnis zum jetzigen ag so schlecht ist, dass da keine gesprächsbasis für eine konstruktive lösung besteht (ist das wirklich so?), dann am besten deinen neuen ag über die problematik reden - natürlich vorausgesetzt, dass es keine umstände gibt, die das zu einem "muss"-kriterium machen.

und wer weiß, vielleicht ist es ja auch so, dass dich dein jetziger ag sofort dienstfrei stellt, das wird immer wieder gemacht wenn kündigungen nicht "friktionsfrei" verlaufen, weil die ag sich vor allfälligen schäden durch den ma schützen wollen. ist ja nicht so, dass es unter den arbeitnehmern keine gfraster gibt... (nein, das ist jetzt keine unterstellung dir gegenüber)

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