Re: vorübergehend 2 Dienstverhältnisse
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Re: vorübergehend 2 Dienstverhältnisse
17.03.2015, 12:22:39
bei Zusage muss ich kurzfristig anfangen (binnen 1-2 Wochen)


muss das wirklich so sein? jeder normale arbeitgeber weiß um die kündigungsfristen, wenn er jemanden anstellt, der einen job hat. glaubst du wirklich, dass es daran scheitern wird, wenn sie dich in d wirklich haben wollen? gibt es im neuen job irgendwelche besonderen umstände, die ein sofortiges anfangen zwingend nötig machen?

nun möchte ich natürlich nicht auf meine Ansprüche verzichten


die bleiben dir natürlich erhalten. sonderzahlung aliqout, urlaub kannst du konsumieren oder er wird dir ausbezahlt. dein jetziger dienstgeber muss dir den urlaub nicht ausbezahlen, meines wissens nach sagt das gesetz, dass urlaub grundsätzlich zu konsumieren ist. du hast also keinen rechtsanspruch darauf, bis zum letzten tag zu hackeln und dann die volle kohle mitzunehmen. abfertigung verlierst du, wenn du noch im alten system bist, ansonsten bleibt das geld in deiner vorsorgekasse.

Was habe ich nun für Möglichkeiten?


wenn dein verhältnis zum jetzigen ag so schlecht ist, dass da keine gesprächsbasis für eine konstruktive lösung besteht (ist das wirklich so?), dann am besten deinen neuen ag über die problematik reden - natürlich vorausgesetzt, dass es keine umstände gibt, die das zu einem "muss"-kriterium machen.

und wer weiß, vielleicht ist es ja auch so, dass dich dein jetziger ag sofort dienstfrei stellt, das wird immer wieder gemacht wenn kündigungen nicht "friktionsfrei" verlaufen, weil die ag sich vor allfälligen schäden durch den ma schützen wollen. ist ja nicht so, dass es unter den arbeitnehmern keine gfraster gibt... (nein, das ist jetzt keine unterstellung dir gegenüber)

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