Re: vorübergehend 2 Dienstverhältnisse
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.  Re: vorübergehend 2 Dienstverhältnisse  (zeddicus am 11.03.2015, 09:25:05)
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 (groti67 am 11.03.2015, 10:14:45)
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Re: vorübergehend 2 Dienstverhältnisse
11.03.2015, 10:17:20

nun möchte ich natürlich nicht auf meine Ansprüche verzichten (noch ca. 5
Wochen Urlaub, Weihnacht-,Urlaubsgeld aliquot) - ist dann doch Geld das ich
gut gebrauchen kann ..!


Warum solltest du auf das bei Selbstkündigung verzichten müssen? Das hat du erarbeitet, es gehört dir. Früher ist man um die Abfertigung alt umgefallen. Aber da es die ja eh nimmer gibt, weil man das Geld am Kapitalmarkt verbrennt, hat du von der Seite her kein Problem.

Ansprüche bei Kündigung:

Kündigung durch die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer:

- Entgelt bis zum Ablauf der Kündigungsfrist
- Aliquote Sonderzahlungen
- Abgeltung des offenen, aliquoten Urlaubsanspruchs durch eine Ersatzleistung; der Resturlaub aus vorangegangenen Jahren muss voll abgegolten werden
- Anspruch auf Arbeitspapiere



Weihnachts- & Urlaubsgeld

In den Kollektivverträgen für Arbeiter ist häufig geregelt, dass sie nach gerechtfertigter Entlassung oder unberechtigtem vorzeitigen Austritt kein Urlaubs-/Weihnachtsgeld erhalten. Der Arbeitgeber kann eventuell sogar bereits ausgezahltes Urlaubs-/Weihnachtsgeld zurückfordern oder rückverrechnen. Bei den übrigen Lösungsarten (z.B. Arbeitnehmerkündigung) haben Arbeiter in der Regel Anspruch auf das anteilige (= aliquote) Urlaubs-/Weihnachtsgeld.


Einvernehmliche Kündigung schriftlich vorschlagen. Wenn sie nicht angenommen wird, selbst kündigen. Wenn der Arbeitgeber bockt, sofort zur AK gehen und klagen. Das dauert dann zwar, aber zum einen hast du die AK für ihre Leistungen bereits fürstlich entlohnt und andererseits glaubt der Arbeitgeber oft, dass der Sonderzahlungen sowas wie ein Taschengeld sind, das man nur hergibt wenn der Arbeitnehmer brav war.


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