Genehmigungspflicht für mobile Split-Klima
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Genehmigungspflicht für mobile Split-Klima
03.07.2015, 22:58:01
Verehrtes Forum!

Eine kleine Frage in die allgemeine Runde: weiß jemand von euch bzw. hat einschlägige Erfahrungen, wie es bezüglich Genehmigungspflicht für mobile Split-Klimaanlagen (durchaus auch gern rechtlich) steht?

Hintergrund ist folgender: wohne in einem Genossenschaftsbau in Wien, der seit Februar 2015 saniert und renoviert wird (ua Wärmedämmung, etc.). Ich habe, nachdem dadurch idealerweise ja auch ein entsprechendes Gerüst auf der Vorder- und Rückseite bereits besteht, schon vor einiger Zeit bezüglich der Möglichkeit des Einbaus einer Split-Klimaanlage angefragt (wohne im 4. Stock von 6).

Bei diesen Temperaturen sehnt man sich danach.
Leider kam erst nach vielen Nachfragen heute die Erkenntnis, nein geht nicht, wird nicht bewilligt.

Unsere Wohnung ist sowohl süd- (Straßenseite, gegenüberliegendes Haus ~ 15 m entfernt) als auch nordseitig (Innenhof, gegenüber ~ 10 m entfernt) orientiert. Beiderlei Richtungen sind angeblich nicht für das Anbringen eines Außengeräts akzeptabel, da man keine Probleme will. Vorderseite --> Ortsbild, Rückseite --> Lärmemissionen. Interessanterweise ist die riesige Lüftungsanlage des im Erdgeschoß befindlichen Interspar, die man nächtens rauschen hört (aber nicht unangenehm) keinerlei Problem an sich bzw. etwas Anderes ...

Nun haben wir leider auch keinen Balkon, sodass man das Außenteil sicht- und hörbar besser abschirmen könnte. Beim Suchen nach Alternativen zu Monoblöcken sind mir Geräte aufgefallen, die das beste der beiden kombinieren, sprich mobile Klima-Splitgeräte (zB hier, deren Außenteil zwar sehr ähnlich der normalen aussieht (meist kleiner), aber deren Leitungen durch Schnellverschlüsse getrennt werden können. Sprich, man hängt das Außenteil vor's Fenster, nimmt die einigermaßen flexiblen Leitungen durch (noch zu eruierende) Öffnungen und schließt es ans Innengerät an.

Nun meine Frage, da es anscheinend in Deutschland dadurch möglich ist, genehmigungsfrei zu kühlen, ob es sich bei uns ähnlich verhält, im speziellen Fall in Wien (wobei ja die Gemeinde hier ja auch noch eine entsprechende Anzeige prinzipiell wünscht)?

Was will ich nicht:
- mich mit der Hausverwaltung anlegen, sondern lediglich die Möglichkeiten ausloten, alles ein bisschen einfacher zu machen
- den Nachbarn im Innenhof auf die Nerven zu gehen, das Gerät muss also leise sein und wird bei mir nächtens auch so betrieben, dass es auf Minimalstufe bleibt

Vielleicht hat ja jemand einen Tipp für mich, ob diese Form der nicht fixen Installation dann ohne Zustimmung möglich ist? Der Monoblock neben mir ist auf Dauer doch ein Radaubruder ...

Herzlichen Dank! :-)

03.07.2015, 23:01 Uhr - Editiert von Paradoxon, alte Version: hier
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