Re(5): Geschwindigkeitsübertretung auf der Autobahn
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. PLONKED von Instar: #3 
 (mdrs am 04.07.2015, 17:39:33)
.  Dont feed the Troll ><((((*>
 (lobbyist am 05.07.2015, 09:40:10)
.....
Re(5): Geschwindigkeitsübertretung auf der Autobahn
06.07.2015, 17:05:00
Jetzt rechne mal nach aktuellem "Standard" nach


Das ist gesetzlich genau geregelt.

4.3. Die Genauigkeit des Geschwindigkeitsmeßgeräts ist nach folgendem Prüfverfahren zu kontrollieren:

4.3.1. Das Fahrzeug ist mit einem der Reifentypen der Normalausstattung auszurüsten. Die Prüfung ist für jeden vom Hersteller vorgesehenen Typ von Geschwindigkeitsmeßgeräten zu wiederholen.

4.3.2. Die Belastung der das Geschwindigkeitsmeßgerät antreibenden Achse muß dem Gewicht nach 2.6 des Anhangs I der Richtlinie 70/156/EWG entsprechen.

4.3.3. Die Bezugstemperatur am Geschwindigkeitsmesser beträgt 23 ± 5 °C.

4.3.4. Bei jeder Prüfung muß der Reifendruck dem in 2.3 definierten Reifendruck im warmen Zustand entsprechen.

4.3.5. Das Fahrzeug wird bei folgenden drei Geschwindigkeiten geprüft: 40 km/h, 80 km/h sowie 120 km/h oder 80 % der vom Hersteller angegebenen Höchstgeschwindigkeit, wenn diese weniger als 150 km/h beträgt.

4.3.6 Die Fehlergrenze des zur Messung der tatsächlichen Geschwindigkeit des Fahrzeugs verwendeten Kontrollgeräts darf nicht größer sein als ± 1,0 %.

4.3.6.1. Wenn eine Meßstrecke verwendet ist, muß sie eine ebene, trockene und ausreireichend griffige Oberfläche aufweisen.

4.4. Die angezeigte Geschwindigkeit darf nie unter der tatsächlichen Geschwindigkeit liegen. Bei den unter 4.3.5 angegebenen Geschwindigkeiten sowie bei den Zwischenwerten muß zwischen der vom Geschwindigkeitsmesser angezeigten Geschwindigkeit V1 und der tatsächlichen Geschwindigkeit V2 folgende Beziehung bestehen:
O < V1 - V2 < V2/10 + 4km/h


Also Tacho darf niemals weniger anzeigen, als man tatsächlich fährt und darf max. 10% + 4km/h mehr anzeigen. Bei den neueren Autos sind es im Schnitt  5% + Reifen.

Das wird sich bei Luftmatrazze nicht ausgehen, da Luftgütezone. Da gelten die "üblichen" Sätze der Polizei nicht, da schreibt das Land vor - und die greifen gerne voll rein.


Da wollte ich nur die Tachoabweichung zeigen. Es war keine Luftgüterzone.

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Ich glaube an das Gute im Menschen,
ich verlasse mich aber lieber auf das Schlechte in ihm.


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