Flatex - Sicherheit / Einlagen
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Re(2): Flatex - Sicherheit / Einlagen
08.11.2016, 08:45:12
Ich interpretiere es so, dass das die gesetzliche Entschädigung ist, für den
Fall, dass die gehaltenen Wertpapiere aus irgendeinem Grund verschwunden sind
(Veruntreuung etc.).
Habe mir die AGBs durchgelesen, interessanterweise habe ich nirgends den
Passus gefunden, dass Wertpapiere als Sondervermögen gehalten werden. Aber
vielleicht habe ich es auch überlesen.


Das scheint mittlerweile auch woanders üblich zu sein, hier die Erste:


Grundsätzlich werden Wertpapiere, die auf einem Kundendepot liegen, von der
Bank nur verwahrt. Sie sind Ihr Eigentum und müssen Ihnen jederzeit ausgezahlt
oder auf ein anderes Depot übertragen werden – auch im Sicherungsfall.

Sollte das wider Erwarten nicht möglich sein, so kommt die
Anlegerentschädigung zu tragen. Dabei sind die betroffenen Wertpapiere bis zu
maximal 20.000 Euro gesichert. Als juristische Personen erhalten Sie 90 % der
Forderungen – aber ebenfalls höchstens 20.000 Euro.


Was "wider Erwarten nicht möglich" bedeutet, kann man nur raten. Verpfändet und die Bank geht pleite? Effektiv dürfte es für Wertpapiere keinen Schutz mehr geben - es sei denn, man hält sie physisch selbst (Papierform)...

PS. http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/sparen-und-geld-anlegen/anlagenschutz-bankdepots-sind-nicht-so-sicher-wie-gedacht-12242907.html  (Deutschland)


08.11.2016, 08:47 Uhr - Editiert von Lazy Jones, alte Version: hier
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