Ladung als Beschuldigter - Anwalt notwendig ?
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Re(10): Ladung als Beschuldigter - Anwalt notwendig ?
06.01.2017, 19:58:00
Wenn es sich um sein FB-Profil handelt, dann ist es noch immer am Gescheitesten, nichts zu beschönigen und kooperative Einsicht zu zeigen. Einen Blödsinn macht jeder einmal, deswegen geht die Welt nicht unter, vor
allem wenn man sonst einen sauberen Lebenswandel hat.

Stop: wir reden hier vom Ermittlungsverfahren...da geht es noch nicht um Einsicht...das kann und darf der Ermittler gar nicht beurteilen...und hier gar nicht erst irgendwelche Tricks versuchen...wenn ein Anwalt das spitz bekommt zerlegt er das Ermittlungsverfahren, die Eignung des Ermittlers wird in Frage gestellt und er macht sich definitiv keine Freunde bei der SA (die ist für diverse "Tricks" zuständig)...
Wenn du hingegen Aussagen machst...die können (und werden) dir wenns der Ermittlung dient mittelschwer verdreht...die tätige Reue fürs Gericht aufheben....
wie an anderer Stelle gesagt: ich bin schon, wenngleich unter anderen Vorbedingungen, auf der anderen Seite des Tisches gesessen...alles was protokollierbar ist, ist auch verwertbar.


Sturheit aka Aussageverweigerung kann nur negativ ausgelegt - fehlende
Einsicht.

Ein solches Urteil hält keine 10 Minuten...die Aussageverweigerung darf einem Beschuldigten nicht negativ ausgelegt werden (zwar auch nicht mildernd).
Stur irgendwelche fadenscheinige Schutzbehauptungen aufstellen hingegen schon.




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für jedes Problem gibt es genau die Richtige Dosis an Gewalt.
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