§57a - Kennzeichen wird überprüft?
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Re(7): §57a - Gebrauchtkauf, Kennzeichen wird überprüft?
thE
29.05.2017, 19:13:22
Du kennst dich NICHT aus, verwechselst die ganze Zeit Sachen, aber willst illegal unterwegs sein um Geld zu sparen. Klingt nach einer tollen Kombi zum Privatkonkurs >:-D

Wenn du etwas mit GÜLTIGEM Pickerl gekauft hast, gibt es ein Prüfgutachten. Wenn das verloren ging, kann man es von der Werkstätte, welche das ausgestellt hat, holen. Die Frage ist aber, wie man die Werkstätte rausfinden kann.
Wenn du damit zur Anmeldestelle gehst, bekommst du ein neues Pickerl mit deinem Kennzeichen (oder neuem Kennzeichen).

DU hingegen, willst gar nicht zur Anmeldestelle, weil du dort 180€ zahlen musst (Neuanmeldung). Du willst einfach deine alten Schilder aufs neue Moped raufgeben, damit du diese 180€ nicht zahlen musst.
Das ist halt illegal und strafbar (und nicht gerade wenig, wurde dir aber schon paar mal mitgeteilt).

Was in der Theorie gehen würde, wären blaue Kennzeichen, aber auch da prüfen sie vermehrt und es dürfte eigentlich NUR zu Testfahrten von Werkstätten genutzt werden (oder für was sind die genau?). Es gibt jetzt neue Überstellungskennzeichen.
Da du ja nur eine gewisse Zeit so überbrücken willst, könnte das eventuell klappen.
Siehe hier:
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/6/Seite.061900.html
Die mit einer Gültigkeitsplakette versehenen Überstellungskennzeichen werden für mindestens drei und
höchstens 21 Tage ausgegeben.

"Problem" ist halt, dass es 187€ kostet und du dir damit wieder nix ersparst ;)

Was man noch probieren könnte, ist es zu einem Wechselkennzeichen dazu melden. Erspart aber auch nicht viel:
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/6/Seite.060200.html
Für die Zulassung (Zulassungsgebühr pro zuzulassendem Fahrzeug)
Behördenanteil: 119,80 Euro
Bearbeitungsleistung: 47,30 Euro
Summe = 167,1

Immerhin keine 180€ |-D
...
:P
Apple Fans sind wie Zeugen Jehovas. Es ist sinnlos mit ihnen zu reden..

Why not ZOIDBERG? (V)_(°,,,°)_(V)
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Re(4): §57a - Gebrauchtkauf, Kennzeichen wird überprüft?
30.05.2017, 09:52:43
edit: natürlich holt der fond sich das geld vom verbrecher wieder (wenn möglich)

http://www.vvo.at/vvo/vvo.nsf/033bc38c04cb4a8bc12574dc005de1e4/e41546154df24910c1257d690030c983?OpenDocument

Nicht versicherte Fahrzeuge/Fahrerflucht
War das gegnerische Unfallfahrzeug nicht versichert oder wurde ein Personenschaden durch ein unbekanntes Fahrzeug verursacht, wenden Sie sich bitte an den

Fachverband der Versicherungsunternehmen
Schwarzenbergplatz 7
1030 Wien
Tel: 01/711 56-0
Fax: 01/711 56-272
E-Mail: harald.strasser@vvo.at

Weiterführende Informationen finden Sie unter dem Punkt Verkehrsopferschutz.

http://www.vvo.at/vvo/vvo.nsf/033bc38c04cb4a8bc12574dc005de1e4/02488fba9aca1d28c1257d690031a22a?OpenDocument

Verkehrsopferschutz

In besonderen Fällen tritt für Schadenersatzansprüche von Geschädigten nach Unfällen der österreichische Garantiefonds ein.

Nämlich wenn die Kfz-Haftpflichtversicherung des schädigenden Fahrzeuges leistungsfrei wird, weil der Verkehrsunfall durch

    ein nicht (mehr) versichertes oder nicht zum Verkehr zugelassenes Kraftfahrzeug
    ein gestohlenes bzw. widerrechtlich benutztes Fahrzeug
    ein unbekanntes Fahrzeug verursacht wurde oder
    der gegnerische Fahrzeuglenker den Schaden vorsätzlich und rechtswidrig herbeigeführt hat.


Die Schadenersatzansprüche sind schriftlich an den

Fachverband der Versicherungsunternehmen
Schwarzenbergplatz 7
1030 Wien
Tel: 01/711 56-0
Fax: 01/711 56-272
E-Mail: harald.strasser@vvo.at

zu richten. Eine vorherige Geltendmachung der Ansprüche beim Unfallgegner ist nicht nötig
Gruß Sonic The Hedgehog
30.05.2017, 09:53 Uhr - Editiert von Sonic The Hedgehog, alte Version: hier
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