Vorzeit gekündigte Lebensversicherung
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Re(3): Vorzeit gekündigte Lebensversicherung
03.07.2017, 15:56:24
Richtig!
Rein rechtlich, hat die Bank überhaupt kein Recht darauf zu verweigern, dass der Betrag bar ausbezahlt wird.
Es handelt sich um eine Forderung und die Bank kann angewiesen werden den Betrag so zu bezahlen wie der Begünstigte will: Bar aufs Handl, an Personen X, auf ein Konto lautend auf seinen Namen, auf ein legitimiertes Sparbuch lautend auf seinen Namen, oder sogar an Dritten (der Nachbarn z.B) mit Geldvollmacht, oder sogar noch einfach an einen Rechtsanwalt, der der Bank eine Frist von 2 Wochen auf sein Konto zu überweisen auffordert.
Nun, alles schön laut gesagt, der Bank zahlt lieber auf ein Konto lautend auf den Namen der Begünstigte. Warum? Einfach: dadurch ist der Institut, der das Geld übernommen hat für die Aufzeichnung und Information an das FA zuständig (neue Auflagen wegen Geldwäscherei).
Jede andere Variante kann auch durchgesetzt werden, jedoch wird die Bank (ganz gesetzlich) dermaßen viele Schikanen  einbauen (Originaldokumente der Beteiligten, beglaubigte Kopien, Eidserklärung vor dem Notar, dass die Abtretung korrekt und gesetzlich vertretbar ist, ärtzliches Attest dass die Begünstigte in vollem Besitz aller ihrer Fähigkeiten ist -- die sogenannte Tassen alle im Schrank --, dass am Ende des Tages, mit endloser Wartezeit, extra Gebühren, usw. usw. wird die Beilage teuer als das Essen selbst...
Am einfachst ist einen Anwalt damit zu beauftragen und mit einem Brief (nicht einmal Vollmacht muss er vorlegen) die Maria einkassiert.
Oder warum nicht ein Gratisonlinekonto zu öffen? (solche Kontos beißen bekanntlich sehr selten)


03.07.2017, 15:58 Uhr - Editiert von GREIFVÖGEL, alte Version: hier
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Re: Vorzeit gekündigte Lebensversicherung
04.07.2017, 13:04:26

Meine Frau hat ihre Lebensversicherung gekündigt- und sie hat kein eigenes
Konto. jetzt haben sie ihr geschrieben, die Auszahlung kann nur auf ein Konto
erfolgen- jetzt meine Frage: Dürfen die das? Muss man ein Konto haben?
Postanweisung ist nicht möglich- lt. Versicherung



Die Gretchenfrage wird wohl sein, wie deine Frau die Versicherungssumme (bei Einmalerlag) bzw. die laufenden Prämien bezahlt hat.
Wenn das von deinem Konto gekommen ist, dann sollte eigentlich kein Geldwäscheverdacht aufkommen.
Am einfachsten wird es aber wohl sein, wenn deine Frau ein eigenes Konto eröffnet.
Schließlich gibt es auch noch immer auch kostenlose Girokonten und es ist grundsätzlich immer anzuraten, sich bei wichtigen Dingen - zu welchen auch das Girokonto samt Karten gehört - rechtzeitig um ein Backup zu kümmern, um im Fall des Falles (Konto-/Kartensperre auf Grund unverschuldeter mißbräuchlicher Transaktionen, technische Störungen bei der Bank, wirtschaftliche Schieflage der Bank mit Moratorium der Bankenaufsicht, ...) den laufenden Zahlungsverkehr weiterführen zu können.

Notfalls kannst du aber auch deine Frau für dein Konto als Mitinhaber eintragen lassen und dies - falls du ihr nicht ausreichend vertrauen solltest - später wieder ändern.  (Manche Banken verlangen dafür eine Bearbeitungsgebühr.)
Mitinhaber sind im Zahlungsverkehr nach außen ersichtlich und bleiben auch im Todesfall aufrecht, während eine Zeichnungsberechtigung bloß (weitestgehend) bankintern ersichtlich sind und mit dem Tod des (einzigen) Kontoinhabers automatisch erlischt und der ehemals Zeichnungsberechtigte bis zum Abschluß der Verlassenschaft weder Zugriff auf das Konto hat, noch Auskünfte von der Bank bekommen darf und auch keinerlei weiteren (bisher laufenden) Zahlungen mehr durchgeführt werden.

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