Re(3): Vorzeit gekündigte Lebensversicherung
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Re(3): Vorzeit gekündigte Lebensversicherung
03.07.2017, 15:56:24
Richtig!
Rein rechtlich, hat die Bank überhaupt kein Recht darauf zu verweigern, dass der Betrag bar ausbezahlt wird.
Es handelt sich um eine Forderung und die Bank kann angewiesen werden den Betrag so zu bezahlen wie der Begünstigte will: Bar aufs Handl, an Personen X, auf ein Konto lautend auf seinen Namen, auf ein legitimiertes Sparbuch lautend auf seinen Namen, oder sogar an Dritten (der Nachbarn z.B) mit Geldvollmacht, oder sogar noch einfach an einen Rechtsanwalt, der der Bank eine Frist von 2 Wochen auf sein Konto zu überweisen auffordert.
Nun, alles schön laut gesagt, der Bank zahlt lieber auf ein Konto lautend auf den Namen der Begünstigte. Warum? Einfach: dadurch ist der Institut, der das Geld übernommen hat für die Aufzeichnung und Information an das FA zuständig (neue Auflagen wegen Geldwäscherei).
Jede andere Variante kann auch durchgesetzt werden, jedoch wird die Bank (ganz gesetzlich) dermaßen viele Schikanen  einbauen (Originaldokumente der Beteiligten, beglaubigte Kopien, Eidserklärung vor dem Notar, dass die Abtretung korrekt und gesetzlich vertretbar ist, ärtzliches Attest dass die Begünstigte in vollem Besitz aller ihrer Fähigkeiten ist -- die sogenannte Tassen alle im Schrank --, dass am Ende des Tages, mit endloser Wartezeit, extra Gebühren, usw. usw. wird die Beilage teuer als das Essen selbst...
Am einfachst ist einen Anwalt damit zu beauftragen und mit einem Brief (nicht einmal Vollmacht muss er vorlegen) die Maria einkassiert.
Oder warum nicht ein Gratisonlinekonto zu öffen? (solche Kontos beißen bekanntlich sehr selten)


03.07.2017, 15:58 Uhr - Editiert von GREIFVÖGEL, alte Version: hier
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