Re: Vorzeit gekündigte Lebensversicherung
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.  Re: Vorzeit gekündigte Lebensversicherung  (Arrris am 02.07.2017, 20:25:20)
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Re: Vorzeit gekündigte Lebensversicherung
04.07.2017, 13:04:26

Meine Frau hat ihre Lebensversicherung gekündigt- und sie hat kein eigenes
Konto. jetzt haben sie ihr geschrieben, die Auszahlung kann nur auf ein Konto
erfolgen- jetzt meine Frage: Dürfen die das? Muss man ein Konto haben?
Postanweisung ist nicht möglich- lt. Versicherung



Die Gretchenfrage wird wohl sein, wie deine Frau die Versicherungssumme (bei Einmalerlag) bzw. die laufenden Prämien bezahlt hat.
Wenn das von deinem Konto gekommen ist, dann sollte eigentlich kein Geldwäscheverdacht aufkommen.
Am einfachsten wird es aber wohl sein, wenn deine Frau ein eigenes Konto eröffnet.
Schließlich gibt es auch noch immer auch kostenlose Girokonten und es ist grundsätzlich immer anzuraten, sich bei wichtigen Dingen - zu welchen auch das Girokonto samt Karten gehört - rechtzeitig um ein Backup zu kümmern, um im Fall des Falles (Konto-/Kartensperre auf Grund unverschuldeter mißbräuchlicher Transaktionen, technische Störungen bei der Bank, wirtschaftliche Schieflage der Bank mit Moratorium der Bankenaufsicht, ...) den laufenden Zahlungsverkehr weiterführen zu können.

Notfalls kannst du aber auch deine Frau für dein Konto als Mitinhaber eintragen lassen und dies - falls du ihr nicht ausreichend vertrauen solltest - später wieder ändern.  (Manche Banken verlangen dafür eine Bearbeitungsgebühr.)
Mitinhaber sind im Zahlungsverkehr nach außen ersichtlich und bleiben auch im Todesfall aufrecht, während eine Zeichnungsberechtigung bloß (weitestgehend) bankintern ersichtlich sind und mit dem Tod des (einzigen) Kontoinhabers automatisch erlischt und der ehemals Zeichnungsberechtigte bis zum Abschluß der Verlassenschaft weder Zugriff auf das Konto hat, noch Auskünfte von der Bank bekommen darf und auch keinerlei weiteren (bisher laufenden) Zahlungen mehr durchgeführt werden.

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