Lenkererhebung / Adressänderung
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Re(9): Lenkererhebung / Adressänderung
11.09.2017, 10:03:08
Entschuldige bitte, aber wenn ich als Staatsbürger für was bestraft werden
soll, dann schon bitte so, daß man mir die Schuld beweist und nicht ich meine
Unschuld beweisen muß.



Naja, jetzt mal die Kirche im Dorf lassen. Dass der Lenker deines Kfz das Vergehen begangen hat ist ja bewiesen. Als Fahrzeughalter bist du dafür verantwortlich wer dein Kfz in Betrieb nimmt. Die Schlussfolgerung ist dann nicht so schwierig.

Das mit der Lenkererhebung seh ich dann als ein nehmen und geben. Dadurch dass dieser Zustand mit der Lenkererhebung herrscht wird das bei uns relativ unkompliziert abgewickelt. Man könnte es natürlich auch anders handhaben, und viel mehr persönliche Kontrolle einführen mit Verfolgungsjagden und Hubschraubern (imho bei Vollidioten die zB mit > 100 durch den Ort rasen völlig gerechtfertigt), drakonischen Strafen (wir sind hier in AT relativ günstig) und allem Pipapo. Ob das gscheiter ist?

Oder ich entziehe dir einfach bei Nichtauskunft die Erlaubnis ein Kfz zu halten. Wär auch eine interessante Möglichkeit, du darfst dich weiter auf dein Recht auf Auskunftsverweigerung berufen, und halt im Gegenzug kein Kfz mehr anmelden. Ok, dann kommst jetzt mit dem Grundrecht auf Mobilität, dann beschränken wir dich halt ab jetzt auf ein Kfz mit rotem Taferl...

Daher ist der auch klar verfassungswidrig. Was dem Gesetzgeber auch klar war,
weshalb dieser Absatz im Verfassungsrang steht.


Und durch den zweiten Satz wird dem ersten jede Daseinsberechtigung entzogen.

11.09.2017, 10:06 Uhr - Editiert von zeddicus, alte Version: hier
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Re(15): Lenkererhebung / Adressänderung
13.09.2017, 14:47:54
RICHTIG!Es WÄRE einiges MÖGLICH. Zusätzliche Auflagen. Da stimme ich ja zu
(daß die gehen, nicht, daß sie sinnvoll wären), sowas verleidet einem zwar das
Leben, aber nimmt mir nicht meine Eigentumsrechte.


Dann weiß ich nicht wieso du so lange rum diskutierst:




Das mit der Lenkererhebung seh ich dann als ein nehmen und geben. Dadurch dass dieser Zustand mit der Lenkererhebung herrscht wird das bei uns relativ unkompliziert abgewickelt. Man könnte es natürlich auch anders handhaben, und viel mehr persönliche Kontrolle einführen mit Verfolgungsjagden und Hubschraubern (imho bei Vollidioten die zB mit > 100 durch den Ort rasen völlig gerechtfertigt), drakonischen Strafen (wir sind hier in AT relativ günstig) und allem Pipapo. Ob das gscheiter ist?

Oder ich entziehe dir einfach bei Nichtauskunft die Erlaubnis ein Kfz zu halten. Wär auch eine interessante Möglichkeit, du darfst dich weiter auf dein Recht auf Auskunftsverweigerung berufen, und halt im Gegenzug kein Kfz mehr anmelden. Ok, dann kommst jetzt mit dem Grundrecht auf Mobilität, dann beschränken wir dich halt ab jetzt auf ein Kfz mit rotem Taferl...



Durch "man könnte es natürlich auch anders handhaben" hätte eigentlich hervorgehen sollen, dass das ein alternativer Vorschlag wäre wie man es handhaben könnte. Dass man diesen Vorschlag natürlich erst umsetzen muss damit man ihn auch ausführen kann sollte eigentlich naheliegend sein. Darum hab ich auch nicht verstanden was du in dem Zusammenhang immer von deinem Eigentumsrecht rumfaselst ;)

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Re(17): Lenkererhebung / Adressänderung
13.09.2017, 15:38:31
Ein Alternativvorschlag könnte auch sein, die Wega beim Fahrzeughalter
vorbeizuschicken und ihn so lange bei einem gemütlichen waterboarding zu
befragen, bis er die Auskunft erteilt. Müßte man halt auch erst umsetzen.Die
USA sind da etwas entspannter, was das angeht, in Ö sind wir da etwas
strenger.


nicht jeder Hirnfurz ist es wert zur Tastatur übertragen zu werden

Das ist der 1. Punkt, den du nicht anerkennen möchtest: daß sich der
Gesetzgeber die Verfassung damals zurechtgebogen hat, weil er einfach ein
ScheiBgesetz beschlossen hat.


Er hat das Gesetz in den Verfassungsrang gehoben, die Verfassung hat er meines Wissens nach nicht angefasst.


Dafür willst du als Sanktion den Gebrauch des KFZ gleichsam verbieten
(vorübergehend als Druckmittel, für immer? - ist aber eh egal). Damit sind wir
beim 2.Punkt, den du nicht anerkennen willst: daß das ein Eingriff in die
Eigentumsrechte ist.



nein ist es nicht. Wenn ich von vornherein sage, wer sich nicht imstande sieht im Fall des Falles die Lenkererhebung zu beantworten, den sehe ich ihn nicht im Stande ein Fahrzeug anzumelden.

Das ist wie beim Führerschein. Hältst du dich nicht an bestimmte Regeln, darfst du nicht Fahren.

Wie bei einer App die du installierst. Wenn du dich entscheidest ihr gewisse Rechte nicht zu geben, dann funktioniert sie halt nicht.

Wenn du dich nicht imstande siehst die Notfalltür zu öffnen darfst im Flieger nicht beim Notausgang sitzen.






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