Re(3): gemeinnütziger verein = gewerblicher verkäufer = gewährleistungspflicht?
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Re(3): gemeinnütziger verein = gewerblicher verkäufer = gewährleistungspflicht?
31.10.2017, 22:34:49
die sache ist, dass bei gerätschaften für mehrere hundert euros damit zu
rechnen ist, dass käufer eine rechnung gelegt bekommen wollen.


Als Privatperson darfst Du gar keine Rechnung ausstellen. Höchstens, dass Du für Gerät XY 2000 Euro erhalten hast. Und auf diesem Wisch schreibst gleich rauf, dass das ein Privatverkauf ist und Du die Gewährleistung ausschließt. Die Funktion hat der Käufer beim Ankauf (ohne Internet) ja überprüft.

Siehe:

Private können Gewährleistung ausschließen
„Ein privater Verkäufer kann die Gewährleistung für unbekannte Schäden ausschließen. Dann muss er für diese nicht haften“, sagt Thorsten Behrens vom Internet-Ombudsmann. „Wenn er aber zum Beispiel über einen Mangel Bescheid wusste und das verheimlicht hat, dann muss er trotzdem dafür geradestehen.“ Das sei allerdings schwer nachzuweisen. Und auch die grundsätzliche Funktion einer Ware müsse gegeben sein. „Wenn der Verkäufer in seiner Anzeige von einem funktionierenden Fernseher spricht und er funktioniert dann doch nicht, dann kann er noch so viel reinschreiben, dass die Gewährleistung ausgeschlossen ist. Er muss trotzdem dafür geradestehen“, so Behrens.

Eine Garantie - etwa bei Elektrogeräten - gibt es beim Privatverkauf nicht. Sie ist eine freiwillige Leistung des Geräteherstellers. Wenn noch Garantie auf ein verkauftes Gerät besteht, kann der Verkäufer diese aber natürlich an den neuen Käufer weitergeben.

31.10.2017, 22:36 Uhr - Editiert von Mig29, alte Version: hier
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