Abweichung von der Bau- und Ausstattungsbeschreibung?
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Re(3): Abweichung von der Bau- und Ausstattungsbeschreibung?
12.11.2017, 11:00:22
Soweit ich das verstehe, war dann in der Bauausschreibung nur die SAT-Analage enthalten, nicht aber der Kabel-TV-Anschluss. Nun hat sich nachträglich scheinbar aber doch die Möglichkeit für Kabel-TV ergeben und der Bauher fragt euch, ob ihr diese Abweichung von der Bauausschreibung haben wollt.

Prinzipiell finde ich diese Frage schon okay, korrekterweise müsste das aber über einen Umlaufbeschluss gemacht werden, der imho einstimmig sein müsste. d.h. wenn du dich querlegst, dann sollte es auch bei der ursprünglichen SAT-Anlage bleiben. Ihr habt dann aber auch keinen Anspruch auf den Kabelanschluss (schnelles Internet usw.). Wenn du der einzige bist, der bei einer entweder/oder-Entscheidung SAT bevorzugst, dann kann das möglicherweise das Nachbarschaftsverhältnis etwas trüben.

Sinnvoll wäre hier wirklich, sich mit den anderen Eigentümern abzustimmen (sofern man sie schon kennt bzw. derzeitige Adressen besitzt). Wenn es nur wenige SAT-Bevorzuger gibt, dann wäre es wahrscheinlich besser, für diese eine kleine Gemeinschaftanlage zusätzlich auf Kosten dieser weniger zu installieren. Das kostet auch nicht die Welt und alle sind glücklich.

Bei unserer Wohnanlage war es übrigens umgekehrt. Wir hatten in der Bauauschreibung UPC-Telekabel aber keine SAT-Anlage. Wir haben dann aber über Mehrheitsbeschluss (50%-Mehrheit) beschlossen, dass SAT-Interssenten auf eigene Kosten eine Gemeinschaftsanlage errichten durften. Das hat damals jede SAT-Wohnung ca. 400 Euro gekostet (für 2 Anschlüsse) und funktioniert seit ca. 10 Jahren problemlos. Für Internet und Telefon verwende ich trotzdem UPC. Mehr als 40% der Eigentümer haben sich aber auch nicht für die SAT-Lösung entschieden. Der Rest verwendet UPC-Kabel, SimpliTV oder schaut nur noch online bzw. gar nicht.    


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Re(3): Abweichung von der Bau- und Ausstattungsbeschreibung?
14.11.2017, 15:01:43
er will sich einfach die kosten für die SAT-Anlage sparen

Da heißt es aufpassen.

1. würde ich die SAT-Anlage einfordern, wenn sie in der BuA drinsteht. Ob du oder die Eingetümergemeinschaft sie später nutzt, ist eure private Sache.

2. lasst euch keinesfalls mit Minderpreisen abspeisen. Aus Käufersicht relevant ist einzig, was es kosten würde, so eine SAT-Anlage als Einzelauftrag nachträglich zu installieren (ohne Maurerarbeiten natürlich). Der Bauträger hingegen zahlt (und spart sich) aber deutlich weniger, weil der Elektriker so wie jeder andere Handwerker eh ausgequetscht wird und weit unter den Regiepreisen arbeitet)

3. selbst wenn der Nichteinbau der SAT-Anlage käuferseitig akzeptiert wird, sollte UNBEDINGT auf die bauseitigen Leerverrohrungen bestanden werden. Sowas kann nachträglich nicht mehr wirtschaftlich vernünftig gemacht werden und Leerrohre von zentraler Stelle in alle Wohnungen kann man irgendwann auch mal für andere Zwecke brauchen.

BTW hatte ich es glaube ich schon erwähnt: Bauträgerseitig ist es üblich, dass bei Neubauten mehrere Anbieter ihre Grundinfrastruktur zumindest bis zum Hauptverteiler im Keller einleiten dürfen und dass der Bauträger dann in jeder Einzelwohnung vorverkabelte SAT-/Kabel-TV/A1-Glasfaser/Festnetztelefon-Steckdosen installiert. Die zusätzliche SAT-Schüssel+Verteiler ist finanziell als Einmalinvestition dann ein Klacks. Der Bewohner kann dann selber entscheiden, wo er Einzelvertrag abschließt.

WB.


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Re: Abweichung von der Bau- und Ausstattungsbeschreibung?
12.11.2017, 00:08:13
Aus der Praxis: BuA sind geduldige schwarze Farbe auf weißem Papier. Einerseits steckt typischerweise extrem viel Spielraum drinnen, da wird beim Sanitärporzellan zB "Laufen oder vergleichbar" geschrieben, in der Praxis haut der Installateur den billigsten Mist rein. Weil Laufen gibt es ja ab Mittelklasse abwärts auch bei Hornbach und Co. Und die "Vergleichbarkeit" bezieht sich letztlich darauf, dass der Markenlos-Ramsch gängige Installateurgroßhändlerware ist, die aber stolze Listenpreise (natürlich nur auf dem Papier) aufweist und dann theoretisch preslich dort angesiedelt ist, wo man als Otto Normalkäufer im Baumarkt durchaus solide (aber nix gehobenes) Markenware bekommt.

In deinem Fall mit der SAT-Anlage geht es aber um Hardfacts, nicht um Qualitätsinterpreation. Durchaus auch baträgergängig, dass man irgendwas einspart und dann den Käufern einredet, dass das tatsächlich Gelieferte entweder "praktisch das gleiche" sei oder dass es eh nicht so wichtig sei.

Mein Tipp: Hart auftreten und nicht lange zaudern (die Einsparprofis sitzen auf der anderen Seite!), alles schriftlich mit Fristsetzung, sonst Preiskürzung etc. In eurem Fall zB eruieren, was die nachträgliche Installation einer SAT-Anlage mit allem Bibabo kosten würde und DAS abziehen vom jetzigen Kaufpreis.

Gängige Praxis ist auch, dass einzelne "renitente" Käufer mit Abschlagszahlungen ruhiggestellt werden. Das ist noch immer billiger, als wenn die anderen 13 das auch haben wollen. Also haut euch - sofern ihr 14 euch schon kennt - auf ein Packl und setzt den Bauträger unter Druck.

BTW: Wäre gut, wenn ein bautechnisch talentierter Mensch bei euch dabei ist und jede Winzigkeit der BuA nachkontrolliert. Kreative Einsparpotentiale gibt es nämlich viele aus Sicht eines Bauträgers. Oder aus Sicht der Subunternehmer, denen der Bauträger zu tolerant gegenübertritt, weil es ihn nicht selber betrifft.

WB.

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