Re(3): Abweichung von der Bau- und Ausstattungsbeschreibung?
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Re(3): Abweichung von der Bau- und Ausstattungsbeschreibung?
14.11.2017, 15:01:43
er will sich einfach die kosten für die SAT-Anlage sparen

Da heißt es aufpassen.

1. würde ich die SAT-Anlage einfordern, wenn sie in der BuA drinsteht. Ob du oder die Eingetümergemeinschaft sie später nutzt, ist eure private Sache.

2. lasst euch keinesfalls mit Minderpreisen abspeisen. Aus Käufersicht relevant ist einzig, was es kosten würde, so eine SAT-Anlage als Einzelauftrag nachträglich zu installieren (ohne Maurerarbeiten natürlich). Der Bauträger hingegen zahlt (und spart sich) aber deutlich weniger, weil der Elektriker so wie jeder andere Handwerker eh ausgequetscht wird und weit unter den Regiepreisen arbeitet)

3. selbst wenn der Nichteinbau der SAT-Anlage käuferseitig akzeptiert wird, sollte UNBEDINGT auf die bauseitigen Leerverrohrungen bestanden werden. Sowas kann nachträglich nicht mehr wirtschaftlich vernünftig gemacht werden und Leerrohre von zentraler Stelle in alle Wohnungen kann man irgendwann auch mal für andere Zwecke brauchen.

BTW hatte ich es glaube ich schon erwähnt: Bauträgerseitig ist es üblich, dass bei Neubauten mehrere Anbieter ihre Grundinfrastruktur zumindest bis zum Hauptverteiler im Keller einleiten dürfen und dass der Bauträger dann in jeder Einzelwohnung vorverkabelte SAT-/Kabel-TV/A1-Glasfaser/Festnetztelefon-Steckdosen installiert. Die zusätzliche SAT-Schüssel+Verteiler ist finanziell als Einmalinvestition dann ein Klacks. Der Bewohner kann dann selber entscheiden, wo er Einzelvertrag abschließt.

WB.


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