Wohnung: Nutzwert geändert
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Re(2): Wohnung: Nutzwert geändert
17.03.2018, 06:07:46
Danke, ich hatte auf deinen Input gehofft ;-)

Was interessieren einen MIETER die NUTZWERTE?


Ich lann dir nicht sagen wie es dazu gekommen ist, könnte mir vorstellen, dass dem Mieter die offiziellen qm Werte komisch vorgekommen sind und er nachgemessen hat, aber ich hab wirklich keine Ahnung.


Prinzipiell gelten (regulär beschlossene, kA wie das bei
Schiedsstellenentscheidungen auschaut) Änderungen eines Aufteilungsschlüssels
erst ab der NÄCHSTEN Abrechnugnsperiode. Konkret wäre das so, dass eine JETZT
festgelegte Änderung erst fürs Abrechnungsjahr 2019 gilt und somit erst bis
30.6.2020 in deiner Jahresabrechnung aufscheint.


Das finde ich spannend. Dh. theoretisch könnte ein krimineller Vermieter mal prinzipiell 20% mehr qm/Nutzwert (ich  weiß, das ist nicht das selbe aber die qm bilden die Basis, nicht?) verrrechnen als vorhanden sind und wenn doch jemand draufkommt hat er keine Konsequenzen zu fürchten außer dann die Echtwerte verrechnen zu müssen?

Ich sage allerdings nicht, dass die Genossenschaft hier mit Vorsatz gehandelt hat, aber wer wenn nicht die solllten die genauen qm Werte kennen?

Danke!
                        


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Re(3): Wohnung: Nutzwert geändert
17.03.2018, 08:11:40
Ich lann dir nicht sagen wie es dazu gekommen ist, könnte mir vorstellen, dass
dem Mieter die offiziellen qm Werte komisch vorgekommen sind und er nachgemessen hat

Ich meinte es nicht nur auf diesen konkreten Fall bezogen, sondern ganz allgemein:

* Nutzwerte --> Abrechnungsbasis für Eigentümer (nur wenn im WE-Vertag anders vereinbart, dann manchmal m²)

* Fläche in m² --> Abrechnungsbasis für Mieter (laut MRG/WGG)

Mir kommt es sehr komisch vor, dass wie von dir geschildert ein Mieter zu einer Schiedsstelle läuft und dort die Nutzwerte neu festlegen lässt. Erstens weil es ihn betreffend seiner Miethöhe nicht betrifft (ob die 60 m² Mietfläche für den Wohnungseigentümer 70 oder 85 Nutzwerte haben ist für den Mieter egal), zweitens weil es da um eine Regelung der Eigentumsverhältnisse anderer Personen geht, was den Mieter einen feuchten Dreck angeht und er somit auch keinen Rechtsaanspruch auf eine grundbücherliche Änderung hätte.

theoretisch könnte ein krimineller Vermieter mal prinzipiell 20% mehr qm/Nutzwert (ich  weiß, das ist nicht das selbe aber die qm bilden die Basis, nicht?) verrrechnen als vorhanden sind und wenn doch jemand draufkommt hat er keine Konsequenzen zu fürchten außer dann die Echtwerte verrechnen zu müssen?

Du nennst als Beispiel eine kriminelle Vorsatzhandlung. Prinzipiell beeinspruchen(= selber aktiv werden!) kann der Mieter seine erhaltene Jahresabrechnung 3 Jahre im Nachhinein und nicht darüber hinaus. Bei einer Vorsatzhandlung des Vermieters geht das ev. länger unterm Titel Schadenersatz.

Was ich vorhin meinte, ist eine (reguläre) Änderung eines gegebenen Aufteilungsschlüssel. ZB Nutzflächen haben sich erweitert, weil irgendwann Balkone zu ein Loggien umgebaut worden sind und sich die Gesamtnutzfläche des Hauses erhöht. Oder weil Wasseruhren pro Wohnung eingebaut worden sind und die bisherige Quadratmeteraufteilung der Wasserkosten durch verbrauchsbezogene Abrechnung ersetzt wird. Das gilt dann erst ab der KÜNFTIGEN Abrechnungsperiode.

Doch damit ich nicht zu sehr vo Thema abschweife, nochmals: Deine geschilderte Ausgangssituation ist mir sehr suspekt. Anders gesagt: Ich glaubs nicht.
Interessant wäre in dem Zusammenhang der GENAUE Wortlaut des Aushangs.


-- Inhaltsstoffe: Kompetenz, Erfahrung, Halbwissen, Hörensagen. Kann Spuren von Ironie enthalten.
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Re: Wohnung: Nutzwert geändert
17.03.2018, 09:03:34
Geht nicht um riesen Zahlen aber bei uns sinds rund 2m2, was bei der bisherigen Mietdauer (etwas mehr als 5 Jahre) auch was ausmacht.

Kennst du überhaupt den bisherigen Nutzwert deiner Wohnung oder nur die Wohnfläche. 2 m2 Unterschied zwischen diesen Grössen sind durchaus nicht unüblich, da z.B. Loggiaflächen für den Nutzwert üblicherweise nur mit 50% gerechnet werden. Nebenbei gibt es noch eine Vielzahl anderer Faktoren die für Zu- oder Abschläge relevant sind, sodass der Nutzwert in beide Richtungen von der Wohnfläche abweichen kann.

Das Nutzwertgutachten wird auch nicht vom Vermieter/Besitzer gemacht, sondern von einem gerichtlich beeideten Sachverständigen, der das nach besten Wissen und Gewissen machen sollte.
Bei Errichtung von Eigentumswohnalagen wird mit Unterschreibung des Wohnungseigentumsvertrags (oft ein paar Jahre nach Wohnungsbezug) auch das zugehörige Nutzwertgutachten akzeptiert bzw. hat man zumindest zu diesem Zeitpunkt auch die Möglichkeit sein Veto einzulegen bzw. eine Neuberechnung anzustossen.

In Laufe der Zeit können sich die Situationen aber natürlich verändern (Zu- oder Umbauten einzelner Eigentümer). Da kann man dann so ein Schlichtungsverfahren anstreben. Das führt dann letztendlich (wenn akzeptiert) für die meisten zu etwas niedrigeren Betriebskosten und die "Verbesserer" zahlen dann etwas mehr.

Bei solch einem Schlichtungsverfahren wird man als Betroffener (also alle Eigentümer) aber informiert (dicke RSa-Briefe) und eingeladen. Man kann da also durchaus mitstreiten.

Wenn ihr es aber nur im Aushang seht, dann ist es vermutlich nur eine Formalität und für euch nicht relevant.




17.03.2018, 09:28 Uhr - Editiert von Thing, alte Version: hier
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