Re(3): Wohnung: Nutzwert geändert
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.  Re: Wohnung: Nutzwert geändert
 (Weissbier am 16.03.2018, 22:12:15)
..  Re(2): Wohnung: Nutzwert geändert  (Gewürzwiesel am 17.03.2018, 06:07:46)
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Re(3): Wohnung: Nutzwert geändert
17.03.2018, 08:11:40
Ich lann dir nicht sagen wie es dazu gekommen ist, könnte mir vorstellen, dass
dem Mieter die offiziellen qm Werte komisch vorgekommen sind und er nachgemessen hat

Ich meinte es nicht nur auf diesen konkreten Fall bezogen, sondern ganz allgemein:

* Nutzwerte --> Abrechnungsbasis für Eigentümer (nur wenn im WE-Vertag anders vereinbart, dann manchmal m²)

* Fläche in m² --> Abrechnungsbasis für Mieter (laut MRG/WGG)

Mir kommt es sehr komisch vor, dass wie von dir geschildert ein Mieter zu einer Schiedsstelle läuft und dort die Nutzwerte neu festlegen lässt. Erstens weil es ihn betreffend seiner Miethöhe nicht betrifft (ob die 60 m² Mietfläche für den Wohnungseigentümer 70 oder 85 Nutzwerte haben ist für den Mieter egal), zweitens weil es da um eine Regelung der Eigentumsverhältnisse anderer Personen geht, was den Mieter einen feuchten Dreck angeht und er somit auch keinen Rechtsaanspruch auf eine grundbücherliche Änderung hätte.

theoretisch könnte ein krimineller Vermieter mal prinzipiell 20% mehr qm/Nutzwert (ich  weiß, das ist nicht das selbe aber die qm bilden die Basis, nicht?) verrrechnen als vorhanden sind und wenn doch jemand draufkommt hat er keine Konsequenzen zu fürchten außer dann die Echtwerte verrechnen zu müssen?

Du nennst als Beispiel eine kriminelle Vorsatzhandlung. Prinzipiell beeinspruchen(= selber aktiv werden!) kann der Mieter seine erhaltene Jahresabrechnung 3 Jahre im Nachhinein und nicht darüber hinaus. Bei einer Vorsatzhandlung des Vermieters geht das ev. länger unterm Titel Schadenersatz.

Was ich vorhin meinte, ist eine (reguläre) Änderung eines gegebenen Aufteilungsschlüssel. ZB Nutzflächen haben sich erweitert, weil irgendwann Balkone zu ein Loggien umgebaut worden sind und sich die Gesamtnutzfläche des Hauses erhöht. Oder weil Wasseruhren pro Wohnung eingebaut worden sind und die bisherige Quadratmeteraufteilung der Wasserkosten durch verbrauchsbezogene Abrechnung ersetzt wird. Das gilt dann erst ab der KÜNFTIGEN Abrechnungsperiode.

Doch damit ich nicht zu sehr vo Thema abschweife, nochmals: Deine geschilderte Ausgangssituation ist mir sehr suspekt. Anders gesagt: Ich glaubs nicht.
Interessant wäre in dem Zusammenhang der GENAUE Wortlaut des Aushangs.


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