Re: ETF und KEST in AT - Ein Bericht
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ETF und KEST in AT - Ein Bericht
12.07.2018, 14:36:33
Für die Anlageinteressierten im Forum.

Ich besitze folgenden ETF: LU0274208692

Am 2.7. buchte mir plötzlich meine Bank für den Fonds 1078€ Kest ab. Der Betrag verwunderte mich, da ich im Vorjahr nur 160€ Kest hatte.

Also ein Mail an Hello Bank mit Bitte um Aufklärung.

Einen Tag später die Antwort: Das ist so, wir nehmen die Daten von der OEKB Website https://www.profitweb.at/public/main/start.jsp.
Wenden sie sich bitte an die OEKB oder an den Fonds. Daraufhin habe ich das Mail an die Deutsche Bank weitergeleitet.

Da diese (wie erwartet) nicht in 24 Stunden reagierte, habe ich die OEKB angerufen. Die Dame hat mich sofort verstanden und gebeten, ihr das Mail zu senden. Sie leitete es dann umgehend in der OEKB an die Richtige Abteilung. Und nach 3 Stunden (!!!) bekam ich von der KPMG (Steuerlicher Vertreter des Fonds in Österreich) die Mitteilung, dass das schon seine Richtigkeit habe.

Trotz des Kursverlaufs von
01.07.2016 44,8
01.07.2017 52,7
01.07.2018 58,6

kann man nicht davon ausgehen, dass es im „Inneren“ des Fonds genauso aussieht. Der darf nämlich Verlustvorträge machen und damit die jährliche Steuerlast frei gestalten. Und dieses Jahr waren die Verlustvorträge aus und plötzlich knallte die Kest-Vorschreibung auf mein Konto.

Nebeneffekt ist, dass sich mein steuerlicher Beschaffungswert gewaltig gehoben hat:
Vorher: 11.900 €
Jetzt: 15.844 €
Aktueller  Kurswert 20.400 €

Das heißt, wenn ich jetzt verkaufe,, muss ich nur mehr die Differenz von 15.844 € auf 20.400 € mit 27,5% ver-KESTen.

Hintergrund ist, dass in Österreich ein Fonds 60% seines jährlichen Gewinns (Dividenden, innere Verkaufserlöse) verKESTen muss. Den Rest des Gewinns versteuert man dann beim Verkauf.

Was mir aber jetzt brutal aufgefallen ist:
A) Wenn beim Verkauf der Kurswert unter dem steuerlicher Beschaffungswert  liegt, macht man einen steuerlichen Verlust, den man aber nur im GLEICHEN Jahr gegen Kursgewinne gegenrechnen darf. Das ist aber bei Börsencrash-Szenarien unwahrscheinlich, denn da sind meist ALLE Assets in den Miesen. Und in dem Fall hat sich die Republik vorab ein schönes Körberlgeld geholt!

B) Ein teilweise SWAP basierter ETF muss „innen“ wirklich lustig sein. Der scheint eine enorme Volatilität haben, die sich im Börsenkurs überhaupt nicht abbildet.

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EDIT: Und das sprach die Deutsche Bank! Originalmail für Interessierte!

Das steuerpflichtige Ergebnis für die von der Deutschen Asset Management S.A. verwalteten Fonds wird durch unseren steuerlichen Vertreter in Österreich ermittelt und an die Österreichische Kontrollbank gemeldet. Allgemein gilt, dass ein konkreter Rückschluss von der Wertsteigerung des Fonds innerhalb eines Geschäftsjahres auf das steuerliche Ergebnis für in Österreich steuerpflichtige Anleger aufgrund der österreichischen steuerlichen Regelungen für Kapitalanlagefonds faktisch nicht möglich ist. Hintergrund ist, dass für die Berechnung des steuerpflichtigen Ergebnisses vereinfacht neben Erträgen realisierte Wertsteigerungen aus den vom Fonds gehaltenen Vermögensgegenständen sowie Erträge aus Derivaten nach einer etwaigen Berücksichtigung von ggf. vorhandenen Verlustverrechnung zu berücksichtigen sind. Unterschiede zwischen dem steuerpflichtigen Ergebnis und der Wertentwicklung können sich daher insbesondere aus unrealisierten Gewinnen / Verlusten und einem ggf. vorhandenen steuerlichen Verlustvortrag ergeben. Entsprechend können für ein Fonds-Geschäftsjahr ermittelte steuerpflichtige Erträge höher oder niedriger als die Wertentwicklung des Fonds für diesen Zeitraum ausfallen.

Im konkreten Fall:  

Im Rechnungsjahr vom 1.1.2017 bis 31.12.2017 wurden lt. Jahresbericht des Fonds insgesamt rd. 1,2 Mrd. USD Gewinne und Erträge aus Derivate realisiert, während sich die Veränderung der unrealisierten Gewinne/Verluste auf -525 Mio USD belief. Es waren keine Verlustvorträge mehr vorhanden, die mit dem Fondsergebnis verrechnet hätten werden können.

Dadurch ergeben sich für das Rechnungsjahr 2017 mit steuerlichem Zuflusszeitpunkt im Jahr 2018 steuerpflichtige Erträge in Höhe von USD 18,8320 je Anteil, dem eine Wertentwicklung von USD 10,78 gegenüber steht. Bitte berücksichtigen Sie, dass für in Österreich steuerpflichtige Privatanleger aktuell lediglich 60% der Substanzgewinne als sog ausschüttungsgleiche Erträge steuerpflichtig sind, die angegebenen steuerpflichtigen Erträge jedoch 100% der Substanzgewinne berücksichtigen.






16.07.2018, 15:29 Uhr - Editiert von Paulas_Papa, alte Version: hier
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