Re(8): "VW" muss zahlen! Kundin erhält Geld für gekauften dieselskandalumwobenen Golf zurück
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"VW" muss zahlen! Kundin erhält Geld für gekauften dieselskandalumwobenen Golf zurück
08.11.2018, 12:14:04
* Nicht VW zahlt, sondern der Händler
* Wandlung des Kaufes wegen Sachmangel
* Käuferin wollte ein "sauberes" und umweltfreundliches Auto (was sie nachweisen musste und ihr gelang!)
* Das bekam sie nicht, Auto hat  bedungene Eigenschaften daher nicht.
* Kundin hätte Auto nicht gekauft, wenn sie vom bösen phösen Dieselskandal gewusst hätte (muss bewiesen werden - schaffte sie)
* Wandlung, ua da Unzumutbarkeit der Verbesserung durch Verkäufer/Händler
* Funfact: OLG geht von einer Kilometerleistung des Golfs von 250.000 km aus
* Funfact 2: Kundin ist 25.000 km gefahren, OLG Wien geht daher von einer Wertminderung von nur 10% aus. Händler hat daher 90% des Preises zu ersetzen.
* OLG Wien 3 R 38/18g
* https://wien.orf.at/news/stories/2946082/

Das is in dem Fall a Gewährleistungsgeschichte. Passt auch gut zu dem Thread mit den Gewährleistungsfristen und den bedungenen Eigenschaften. Klagseinreichung war außerhalb der Gewährleistungsfrist. Mangel aber innerhalb.


Gewährleistung wird wie immer unterschätzt.
In dem Fall wars einfach, da die Frau nachweisen konnte, dass sie ein umweltfreundliches Auto haben wollte.
Ich frag mich ob es wirklich so weit gehen muss, dass die Umweltfreundlichkeit (es is so geilllllllllll....es gibt derzeit 0, NULL, umweltfreundliche Autos...) die bedungene Eigenschaft sein muss.

Oder ob es nicht reicht, dass ich ein Auto will, dass mir keine juristischen und logistischen Probleme bereitet.
Kauf ich ein Auto, will ich nicht die Angst haben, dass das Auto die Zulassung verliert. Oder Menschen über der Norm vergast. Oder ich extra in die Werkstatt für ein Softwareupdate fahren muss. Ein Softwareupdate von dem ich nicht genau weiß, ob es das Auto normengerecht macht, ich also durch die Software meine Zulassung behalte.
Das wären doch auch bedungene Eigenschaften???

Auf der anderen Seite: Kauf ich mir ein Auto weiß ich, dass es Probleme macht. Ich also für Rückrufe und Reparaturen sowieso in die Werkstatt fahren muss.
Aber kauf ich mir damit auch juristische Sorgen? Eher nein.






08.11.2018, 12:15 Uhr - Editiert von reso, alte Version: hier
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