An die Elektriker: Frage zu Sicherungskasten (FI-Schalter)
Geizhals » Forum » Haushalt » An die Elektriker: Frage zu Sicherungskasten (FI-Schalter) (53 Beiträge, 1714 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
.
Re: An die Elektriker: Frage zu Sicherungskasten (FI-Schalter)
19.12.2018, 23:22:40
Der erste (Typ A) ist zusätzlich pulsstromsensitiv der zweite nicht. Das hat schon wer bewusst so eingebaut . Außerdem ist er selektiv (S), das ist zwingend vorgeschrieben, falls du nach dem FI Überspannungsableiter hast (ÖVE/ÖNORM E 8001-1 § 12.1.5).

Funktionieren muss er aber, also wenn er bei Betätigung der Test-Taste nicht auslöst, gehört er getauscht.

Von eigenmächtigen Änderungen an lebensrettenden und sicherheitsrelevanten Anlagenteilen ohne das nötige Fachwissen möchte ich dir dringend abraten.

Deine Fragestellung klingt allerdings eh nicht so, als würdest du es leichtfertig machen (hoff ich mal). In einem Forum kann dir schnell mal wer nen Rat geben und dabei sicher wirken, es ist ja auch nicht sein Problem...



Gaaaanz wichtiger Edit:
Es war doch schon zu spät, ich hab zu kompliziert gedacht

Warum 2 FIs:
wegen der ÖNORM 8001-1 (Geltungsbereich Wechselspannung bis 1kV)

In Kürze sinngemäß zusammengefasst:
Vorgeschrieben sind:
* Basisschutz (Schutz gegen direktes Berühren) - eh klar
* Fehlerschutz (Schutz bei indirektem Berühren) - also wenn du nicht direkt an den Strom langst sondern irgendwo zB. außen an ein Gerät wo kein Strom sein sollte
* Zusatzschutz


Der Fehlerschutz kann auf verschiedene Arten realisiert werden:


    5.4.1 Fehlerschutz ohne PE-Leiter
    (1) Schutzisolierung gemäß Abschnitt 7,
    (2) Schutzkleinspannung und Funktionskleinspannung gemäß Abschnitt 8,
    (3) Schutztrennung gemäß Abschnitt 13, (jedoch mit PA-Leiter bei mehreren Betriebsmitteln).

    5.4.2 Fehlerschutz mit PE-Leiter
    (1) Nullung (Neutralleiter-Schutzerdung) gemäß Abschnitt 10,
    (2) Fehlerstrom-Schutzschaltung (Fehlerstrom-Schutzerdung) gemäß 12.2,
    (3) Isolationsüberwachungssystem gemäß Abschnitt 11,
    (4) Schutzerdung (Überstrom-Schutzerdung) gemäß Abschnitt 9.



In der heutigen Hausinstallation ist 5.4.2 (1) Standard. Wenn du jedoch 5.4.2 (2) hast dann gilt:


Für die Fehlerstromschutzschaltung nach 12.2 gelten:


    12.2.2.5 Für  Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen  der  Bauart  S  oder  mit  einstellbarer  Ausschaltzeit  gemäß  12.2.2.4
    muss der Nennfehlerstrom ≥ 0,1 A sein.
    12.2.5 Eine  Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen  darf  nicht  gleichzeitig  für  Fehler-  und  Zusatzschutz  verwendet werden.



Also hätten wir mal den 0.1A für den Fehlerschutz. Jetzt brauchen wir noch den Zusatzschutz:


    Zusatzschutz
    6.1 Zusatzschutz durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen mit
    I∆N≤ 0,03 A

    6.1.1
    Stromkreise  mit  Steckvorrichtungen  bis  25  A  Nennstrom  sind  bei  Anwendung  der  Maßnahmen  des Fehlerschutzes    Schutzerdung,    Nullung    oder    Fehlerstrom-Schutzschaltung    durch    Fehlerstrom-Schutz-einrichtungen mit einem Nennfehlerstrom I∆N≤ 0,03 A zu schützen (siehe Bilder 6-1 und 6-2).
    Weitere  verpflichtende  Anwendungen  des  Zusatzschutzes  durch  Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen  mit  einem  Nennfehlerstrom   I∆N≤ 0,03   A   sind   in   einzelnen   Paragraphen   von   ÖVE-EN   1   Teil   4   bzw.   in   einzelnen  Hauptabschnitten von ÖVE/ÖNORM E 8001-4 angegeben.
    ANMERKUNG:  Bei  Anwendung  der  Maßnahme  des  Fehlehrschutzes  Fehlerstrom-Schutzschaltung  sind daher zwei Fehlerstrom-Schutzschalter in Reihe einzubauen.




Und dann kommt eben 12.1.5 zum Tragen zwecks der Selektivität...
Sorry, war wohl schon zu spät zum Denken bei mir vorhin ;)


Warum du bei dir nur einen FI hast? Weil du als Fehlerschutz die Nullung hast, und somit nur einen FI für den Zusatzschutz brauchst.

19.12.2018, 23:26 Uhr - Editiert von zeddicus, alte Version: hier
Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
..
Re(2): An die Elektriker: Frage zu Sicherungskasten (FI-Schalter)
20.12.2018, 00:15:02
Fehlerschutz die Nullung

Warum behaupten so viele, dass in Haushalten eine Nullung vorhanden wäre ...
Es gibt 2 Bedienungen für die Nullung:
a. 10mm² Querschnitt für ALLE Leitungen ... den Schalter schau ich mir an, der mit 10mm² verdrahtet werden kann.
b. Bei der Nullung gibt es keinen Neutralleiter - Nullung hat drei Phasen und einen Null-Leiter - welcher nicht blau, sondern da er die Schutzfunktion hat - GELB-GRÜN auszuführen ist.

In Haushalten ist die übliche Schutzfunktion Schutzerdung mit FI ... welche neuerdings als Nullung bezeichnet wird ... die Nullung wird dafür als "klassische Nullung" bezeichnet
Das Resulatat, das die Vorgabe an die EVUs gestellt wurde, Schutzerdung abzuschaffen und alles auf Nullung umzustellen ... Schutzerdung wurde in Nullung unbenannt und Nullung in klassische Nullung

Ok, es gibt einen Unterschied ... zwischen der neuen "Nullung" und der klassischen Schutzerdung ... der Blaue und Gelb-Grüne - Leiter die von der EVU bereit gestellt werden müssen oder dürfen beide auf die gleiche Potentialausgleichsschiene gelegt werden ...
Ich schreibe dass so komisch, weil sich die Elektriker da sehr unein sind ... es beginnt meist mit der Frage: 4-Polige oder 5-polige Anschlussleitung ... welches dann vom zuständigen Bearbeiter des EVU abhängig ist ... die sitzen oft nebeneinader und verlangen zwingend das jeweilige andere ... geht weiter über den Streit welche Farbe der 4. Leiter zu sein hat ... gelb-grün ... oder blau ... und endet meist darin, dass einfach alles doppelt ausgeführt wird mit einen leicht hinzufügbaren oder entfernbaren Bügel zwischen Blauer und Gelb-Grüner Potentialausgleichsschiene ... je nachdem was bei der Abnahme dann gerade verlangt wird.

... however ... 2 FIs ... so wie vorhanden ... entspricht genau dem was nach TEAV vorgeschrieben ist ... aber keiner hat ... von keinen Elektriker von sich aus verbauen würde und es kann auch nicht logisch erklärt werden ...
... das perverse am Ganzen, ist dass der Zusatzschutz nur im Badezimmer vorgeschrieben ist - und die restliche Wohnung daher auf einen niedrigeren Schutznivau ausgerüstet werden muss - damit die vorgeschriebene Selektivität erfüllt werden kann ...

---
Anstatt dass die Verbreitung von Brandschutzschalter angetrieben wird, werden massenweise Überspannungsableiter verbaut, die dafür sorge tragen, dass wenn eine Überspannung auftritt - die Selektivität der Sicherungen nicht mehr funktioniert und der folgende Stromausfall möglichst Großräumig wird ...

Was glaubt die Wien-Energie, wenn in einer Gasse 40 Haushalte mit den gleichen Überspannungsableiter ausgerüstet werden passiert ... ja richtig ... die sind alle Baugleich ... und die lösen alle Gleichzeitig aus ... und dann fliegt nicht die Sicherung des einzelnen Überspannungsableiters, sondern die Sicherung der Trafostation.


---
Sry ... ich weiß ... TEAV = Österreichische Vorgabe von EVU ... sinnlos darüber zu diskutieren, da streiten sich zig Privatunternehmen was da drinnen zu stehen hat da unser Staat sich nicht darum kümmern will ... und was diese Privatunternehmen dann dort hinzufügen muss dann auch umgesetz werden.

Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
..
Re(2): An die Elektriker: Frage zu Sicherungskasten (FI-Schalter)
11.02.2019, 18:18:02
Die 2 Sicherungen rechts sind mit 16A abgesichert, die Drähte oben sind aber
sicher keine 2,5er, sondern nur 1,5er.


Sry ist mir erst jetzt aufgefallen und ich muss da meinen Senf dazu geben.

Habwahrheit ...
1,5mm2 kann auf einer 16A Sicherung zulässig sein - die 1,5mm² und 16A sind an der Grenze ob zulässig oder nicht - daher kann man es nicht Pauschal sagen.
Wenn man allerdings die Verlegeart festlegt und der Kurzschluss-Auslösestrom erreicht werden kann, darf ein 1,5mm² Draht an einen 16A Automat verwendet werden.

Beispiele:
Drähte in einen Rohr => zulässig
Kabel in einen Rohr => nicht zulässig
Kabel direkt im Mauerwert => zulässig (aber unüblich)


------------------
Und natürtlich darf man soviele Stromkreise wie man will in einen Verteiler haben.
Nachtstrom, Normalstrom, BUS-Systeme wie KNX, Mini-PCs, diverse SPS systeme, DALI, etc.

Was du meinst ist, dass man eine Signalleitung nicht mit einer Leistungs-Tragenden Leitung verlegen darf - das steht definitiv in der TAEV
Was zu einer lustigen Situation mit DALI führt ... ein Signalprotokoll welches expliziet dafür entwickelt wuirde, dass man es mit Leistungsführenden Leitungen verlegen kann ... aber in Österreich offiziel nicht darf.

Der Hintergrund zu den Theater ist, dass Telefonleitungen und Netzwerkleitungen ummitelbar neben Stromleitungen nicht einwandfrei funktionieren ... um es vorsichtig auszudrücken.



Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung