Re(2): An die Elektriker: Frage zu Sicherungskasten (FI-Schalter)
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 (zeddicus am 19.12.2018, 21:31:44)
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Re(2): An die Elektriker: Frage zu Sicherungskasten (FI-Schalter)
20.12.2018, 00:15:02
Fehlerschutz die Nullung

Warum behaupten so viele, dass in Haushalten eine Nullung vorhanden wäre ...
Es gibt 2 Bedienungen für die Nullung:
a. 10mm² Querschnitt für ALLE Leitungen ... den Schalter schau ich mir an, der mit 10mm² verdrahtet werden kann.
b. Bei der Nullung gibt es keinen Neutralleiter - Nullung hat drei Phasen und einen Null-Leiter - welcher nicht blau, sondern da er die Schutzfunktion hat - GELB-GRÜN auszuführen ist.

In Haushalten ist die übliche Schutzfunktion Schutzerdung mit FI ... welche neuerdings als Nullung bezeichnet wird ... die Nullung wird dafür als "klassische Nullung" bezeichnet
Das Resulatat, das die Vorgabe an die EVUs gestellt wurde, Schutzerdung abzuschaffen und alles auf Nullung umzustellen ... Schutzerdung wurde in Nullung unbenannt und Nullung in klassische Nullung

Ok, es gibt einen Unterschied ... zwischen der neuen "Nullung" und der klassischen Schutzerdung ... der Blaue und Gelb-Grüne - Leiter die von der EVU bereit gestellt werden müssen oder dürfen beide auf die gleiche Potentialausgleichsschiene gelegt werden ...
Ich schreibe dass so komisch, weil sich die Elektriker da sehr unein sind ... es beginnt meist mit der Frage: 4-Polige oder 5-polige Anschlussleitung ... welches dann vom zuständigen Bearbeiter des EVU abhängig ist ... die sitzen oft nebeneinader und verlangen zwingend das jeweilige andere ... geht weiter über den Streit welche Farbe der 4. Leiter zu sein hat ... gelb-grün ... oder blau ... und endet meist darin, dass einfach alles doppelt ausgeführt wird mit einen leicht hinzufügbaren oder entfernbaren Bügel zwischen Blauer und Gelb-Grüner Potentialausgleichsschiene ... je nachdem was bei der Abnahme dann gerade verlangt wird.

... however ... 2 FIs ... so wie vorhanden ... entspricht genau dem was nach TEAV vorgeschrieben ist ... aber keiner hat ... von keinen Elektriker von sich aus verbauen würde und es kann auch nicht logisch erklärt werden ...
... das perverse am Ganzen, ist dass der Zusatzschutz nur im Badezimmer vorgeschrieben ist - und die restliche Wohnung daher auf einen niedrigeren Schutznivau ausgerüstet werden muss - damit die vorgeschriebene Selektivität erfüllt werden kann ...

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Anstatt dass die Verbreitung von Brandschutzschalter angetrieben wird, werden massenweise Überspannungsableiter verbaut, die dafür sorge tragen, dass wenn eine Überspannung auftritt - die Selektivität der Sicherungen nicht mehr funktioniert und der folgende Stromausfall möglichst Großräumig wird ...

Was glaubt die Wien-Energie, wenn in einer Gasse 40 Haushalte mit den gleichen Überspannungsableiter ausgerüstet werden passiert ... ja richtig ... die sind alle Baugleich ... und die lösen alle Gleichzeitig aus ... und dann fliegt nicht die Sicherung des einzelnen Überspannungsableiters, sondern die Sicherung der Trafostation.


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Sry ... ich weiß ... TEAV = Österreichische Vorgabe von EVU ... sinnlos darüber zu diskutieren, da streiten sich zig Privatunternehmen was da drinnen zu stehen hat da unser Staat sich nicht darum kümmern will ... und was diese Privatunternehmen dann dort hinzufügen muss dann auch umgesetz werden.

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